KORE604682024 ECLI:DE:BGH:2024:140324B2STR240.23.0 BGH 2. Strafsenat 20240314 2 StR 240/23 Beschluss vorgehend LG Erfurt, 1. Februar 2023, Az: 2 KLs 840 Js 18699/20 DEU Bundesrepublik Deutschland 1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Erfurt vom 1. Februar 2023 im Maßregelausspruch mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben. 2. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. 3. Die weitergehende Revision wird verworfen. 1 Das Landgericht hat den Angeklagten wegen Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion in Tateinheit mit Diebstahl und Sachbeschädigung zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten verurteilt und seine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt angeordnet. Außerdem hat es eine Einziehungsentscheidung getroffen. Dagegen richtet sich die auf Verfahrensrügen und die Sachbeschwerde gestützte Revision des Angeklagten. Das Rechtsmittel führt mit der Sachrüge zur Aufhebung der Maßregelentscheidung. Im Übrigen ist es unbegründet im Sinne von § 349 Abs. 2 StPO. 2 1. Die Maßregelanordnung ist an der Neufassung des § 64 StGB durch Art. 1 Nr. 7 des Gesetzes zur Überarbeitung des Sanktionenrechts vom 26. Juli 2023 (BGBl. I Nr. 203) in der ab dem 1. Oktober 2023 geltenden Fassung zu messen; denn gemäß § 2 Abs. 6 StGB sind Maßregeln der Besserung und Sicherung nach dem Gesetz anzuordnen, das zur Zeit der Entscheidung gilt. Eine den Maßregelausspruch betreffende nachträgliche Gesetzesänderung ist gemäß § 354a StPO auch vom Revisionsgericht zu berücksichtigen (vgl. BGH, Urteil vom 18. Oktober 2023 - 1 StR 214/23, NStZ-RR 2024, 45, 46). 3 2. Den Anforderungen des neu gefassten § 64 StGB, die das Landgericht im Zeitpunkt seiner Entscheidung noch nicht zu beachten hatte, werden die Erwägungen zu der Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt nicht gerecht. 4
KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.