KORE606442024 ECLI:DE:BGH:2024:110124B1STR447.23.0 BGH 1. Strafsenat 20240111 1 StR 447/23 Beschluss vorgehend LG Aachen, 8. Mai 2023, Az: 86 KLs 11/22 DEU Bundesrepublik Deutschland Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Aachen vom 8. Mai 2023 – auch soweit es den nicht revidierenden Mitangeklagten betrifft – mit den Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung – auch über die Kosten des Rechtsmittels – an eine andere Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. 1 Das Landgericht hat den Angeklagten wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt in 119 Fällen, Betruges in 98 Fällen und Steuerhinterziehung in 33 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und zehn Monaten verurteilt. Den nicht revidierenden Mitangeklagten hat die Strafkammer wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt in 36 Fällen, Betruges in 41 Fällen sowie Steuerhinterziehung in 30 Fällen unter Einbeziehung der Einzelstrafen aus dem Urteil des Amtsgerichts Heinsberg vom 13. April 2021 zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt, deren Vollstreckung es zur Bewährung ausgesetzt hat. Der Angeklagte wendet sich mit seiner insoweit beschränkten, auf die allgemeine Sachrüge gestützten Revision gegen den Rechtsfolgenausspruch. Das Rechtsmittel führt zur Aufhebung des Urteils insgesamt. 2 1. Die Revisionsbeschränkung ist unwirksam. Die Feststellungen zum Schuldspruch weisen, wie sich aus nachfolgenden Ausführungen ergibt, so weitgehende Lücken auf, dass sich Art und Umfang der Schuld nicht in dem zur Überprüfung des Strafausspruchs notwendigen Maße bestimmen lassen und die in der Regel gegebene Trennbarkeit zwischen Schuld- und Strafausspruch ausnahmsweise zu verneinen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Juli 1993 – 3 StR 334/93, NStZ 1994, 130 mwN). 3 2. Die lückenhaften Feststellungen ermöglichen dem Senat schon nicht die Überprüfung des Schuldspruchs. 4
KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.