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BGH 3 StR 497/16

KORE614382017 ECLI:DE:BGH:2017:100117B3STR497.16.0 BGH 3. Strafsenat 20170110 3 StR 497/16 Beschluss § 53 StGB, § 55 Abs 1 S 1 StGB, § 358 Abs 2 S 1 StPO vorgehend LG Hannover, 25. August 2016, Az: 40

§ 55Abs. 1 Satz 1 Zäsurwirkung 2; vom 30. Juni 1987 - 1 St

R 222/87,

§ 55Abs. 1 Satz 1 Zäsurwirkung 3; Beschlüsse vom 18. Dezember 1987 - 5 St

R 644/87,

§ 55Abs. 1 Satz 1 Zäsur-wirkung 5; vom 26. Oktober 1988 - 4 St

R 472/88, GA 1989, 132, 133; seine gegenteiligen, nicht tragenden Erwägungen im Urteil vom

  1. November 1985 - 3 StR 311/85, BGHSt 33, 367, 369 verfolgt der Senat nicht weiter; s. bereits Senat, Beschluss vom
  2. September 1988 - 3 StR 338/88, NStZ 1988, 552). Ob dies der Fall ist, lässt sich dem angefochtenen Urteil nicht entnehmen, da dieses den Vollstreckungsstand des Urteils des Amtsgerichts Hannover vom
  3. Juni 2014 nicht mitteilt. 4 Durch die möglicherweise rechtsfehlerhaft gebildete Gesamtstrafe ist der Angeklagte beschwert. Da das Amtsgericht Hannover die Vollstreckung der von ihm verhängten Freiheitsstrafe von fünf Monaten zur Bewährung ausgesetzt hatte, vermag der Senat nicht auszuschließen, dass das Landgericht auch die Vollstreckung einer aus dieser Freiheitsstrafe und den beiden Einzelstrafen für die Taten vom
  4. August 2014 gebildeten Gesamtfreiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt hätte. 5 Über die Gesamtstrafe ist daher nochmals zu befinden. Dabei wird die nunmehr zur Entscheidung berufene Strafkammer zu beachten haben, dass insoweit der Vollstreckungsstand der gegen den Angeklagten ergangenen früheren Urteile im Zeitpunkt des Erlasses des angefochtenen Urteils (
  5. August 2016) maßgeblich (s. nur BGH, Beschluss vom
  6. Juli 2011 - 3 StR 188/11, juris Rn. 5) und im Falle vom Ersturteil abweichender Gesamtstrafenbildung auch Augenmerk auf das Verschlechterungsverbot des § 358 Abs. 2 Satz 1 StPO zu richten ist (zuletzt etwa BGH, Beschluss vom
  7. Juni 2016 - 4 StR 73/16, NStZ-RR 2016, 275, 276). Becker Schäfer Gericke Tiemann Hoch http://www.rechtsprechung-im-internet.de/jportal/?quelle=jlink&docid=jb-KORE614382017&psml=bsjrsprod.psml&max=true Deutschland deutsch BMJV public

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