KORE615122017 ECLI:DE:BGH:2017:140317B4STR533.16.0 BGH 4. Strafsenat 20170314 4 StR 533/16 Beschluss § 29a Abs 2 BtMG, § 30a Abs 3 BtMG vorgehend LG Halle (Saale), 2. Juni 2016, Az: 10a KLs 2/16 DEU B
§ 30aAbs. 3 Bt
MG - insoweit ist der Angeklagte nicht beschwert -, sondern auch bei der Ablehnung
§ 29aAbs. 2 Bt
MG und bei der Strafzumessung im engeren Sinne jeweils strafschärfend berücksichtigt, dass das beim Angeklagten sichergestellte Methamphetamin „annähernd dem Doppelten der nicht geringen Menge entsprach“ (UA S. 36). Eine solche - nur geringfügige - Überschreitung des Grenzwertes zur nicht geringen Menge stellt indes keinen zulässigen Strafschärfungsgrund dar (vgl. BGH, Urteile vom
- Oktober 2016 - 4 StR 248/16, juris Rn. 31; vom
- November 2016 - 1 StR 329/16, NStZ-RR 2017, 47 [Ls]; Beschlüsse vom
- Juli 2012 - 2 StR 166/12, BGHR BtMG § 29 Strafzumessung 39; vom
- Februar 2016 - 2 StR 39/16, NStZ-RR 2016, 141). 7
- Der Senat kann nicht ausschließen, dass das Landgericht ohne die fehlerhaften Strafzumessungserwägungen in den Fällen II. 1 und 4 der Urteilsgründe jeweils auf niedrigere Einzelstrafen erkannt hätte. Die aufgezeigten Rechtsfehler nötigen daher zur Aufhebung der betroffenen Einzelstrafaussprüche und des Ausspruchs über die Gesamtstrafe. 8 Die insoweit getroffenen Feststellungen können aufrecht erhalten bleiben (§ 353 Abs. 2 StPO), da sie von den aufgezeigten Wertungsfehlern bei der Strafzumessung nicht betroffen sind. Das neue Tatgericht kann ergänzende Feststellungen treffen, soweit sie zu den bisherigen nicht in Widerspruch stehen. 9
- Für die neue Hauptverhandlung weist der Senat mit Blick auf die für Fall II. 4 festzusetzende Strafe vorsorglich darauf hin, dass nach der derzeitigen Rechtsprechung bei gleichzeitiger Annahme eines minder schweren Falls gemäß § 30a Abs. 3 BtMG und Verneinung
§ 29aAbs. 2 Bt
MG die Strafobergrenze des § 30a Abs. 3 BtMG von zehn Jahren Freiheitsstrafe zur Anwendung kommt (vgl. BGH, Urteil vom
- Februar 2015 - 5 StR 536/14, juris Rn. 5; Beschluss vom
- August 2013 - 2 StR 144/13, NStZ-RR 2014, 180; anders BGH, Beschluss vom
- Juli 2013 - 3 StR 143/13, NStZ 2014, 164, 165 f. [nicht tragend]; offen gelassen vom Senat, Beschluss vom
- Januar 2017 - 4 StR 604/16, juris [betreffend das Verhältnis § 30a Abs. 3 BtMG zu § 30 Abs. 2 BtMG]). Sost-Scheible Roggenbuck Cierniak Bender Feilcke http://www.rechtsprechung-im-internet.de/jportal/?quelle=jlink&docid=jb-KORE615122017&psml=bsjrsprod.psml&max=true Deutschland deutsch BMJV public