KORE617472023 ECLI:DE:BGH:2023:160123B5STR407.22.0 BGH 5. Strafsenat 20230116 5 StR 407/22 Beschluss vorgehend LG Berlin, 27. Mai 2022, Az: 527 Kls 4/22 DEU Bundesrepublik Deutschland 1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Berlin vom 27. Mai 2022 in den Fällen 2 bis 7 und 9 bis 25 der Urteilsgründe im Strafausspruch sowie im Gesamtstrafenausspruch aufgehoben. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. 2. Die weitergehende Revision wird verworfen. 1 Das Landgericht hat den Angeklagten wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in 25 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren und neun Monaten verurteilt und Einziehungsentscheidungen getroffen. Von einem weiteren gleichgelagerten Tatvorwurf hat es ihn aus tatsächlichen Gründen freigesprochen. Die mit der Sachrüge geführte Revision des Angeklagten erzielt den aus der Beschlussformel ersichtlichen Erfolg. Im Übrigen ist sie unbegründet im Sinne des § 349 Abs. 2 StPO. 2 1. Nach den Urteilsfeststellungen handelte der Angeklagte unter Nutzung eines Encrochat-Mobilgerätes von Ende März bis Mitte Juni 2020 in B. in 22 Fällen mit Marihuana im zweistelligen Kilogrammbereich und in drei Fällen mit Kokain von 50 bis 500 Gramm zu „marktüblichen Preisen“. In den Fällen 1 und 8 kam es zur Übergabe des verkauften Marihuanas, das einen THC-Gehalt von mindestens 6 Prozent aufwies. Im Übrigen konnte die Abwicklung der Geschäfte nicht festgestellt werden; weder zum Wirkstoffgehalt noch zur Wirkstoffmenge der gehandelten Betäubungsmittel hat das Landgericht in diesen Fällen Feststellungen getroffen. 3 2. Die in den Fällen 2 bis 7 und 9 bis 25 verhängten Einzelstrafen haben keinen Bestand. Das Landgericht hat es in diesen Fällen versäumt, den konkreten Wirkstoffgehalt der gehandelten Betäubungsmittel festzustellen. 4
KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.