KORE633702020 ECLI:DE:BGH:2020:191120B4STR249.20.0 BGH 4. Strafsenat 20201119 4 StR 249/20 Beschluss § 24 Abs 2 StPO, § 30 Alt 1 StPO, § 333 StPO, §§ 333ff StPO, § 403 StPO, §§ 403ff StPO vorgehend LG Stuttgart, 20. Januar 2020, Az: 242 Js 50918/19 - 4 KLsnachgehend BGH, 13. Januar 2021, Az: 4 StR 249/20, Beschluss DEU Bundesrepublik Deutschland Selbstanzeige einer Richterin des Revisionsgerichts wegen Befangenheitsbesorgnis: Ehe mit dem Nebenklagevertreter im Adhäsionsverfahren Es wird festgestellt, dass die Vorsitzende Richterin am Bundesgerichtshof Sost-Scheible von der Mitwirkung an dem Revisionsverfahren gegen R. ausgeschlossen ist. 1 1. Das Landgericht Stuttgart hat mit Urteil vom 20. Januar 2020 den Angeklagten wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und mit gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr zu einer Jugendstrafe von fünf Jahren verurteilt. Außerdem hat es dem Adhäsionsantrag des Nebenklägers vollumfänglich stattgegeben. Über die Revision des Angeklagten hat nunmehr der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs zu entscheiden. Vorsitzende Richterin am Bundesgerichtshof Sost-Scheible hat gemäß § 30 StPO angezeigt, dass der in dieser Sache tätige Nebenklagevertreter, Rechtsanwalt , ihr Ehemann ist. Die Verfahrensbeteiligten erhielten rechtliches Gehör. Der Generalbundesanwalt hat hierauf mitgeteilt, dass die angezeigte Tatsache keine Besorgnis der Befangenheit zu begründen vermöge. Die Verteidiger des allein revidierenden Angeklagten sowie der Nebenklagevertreter haben keine Stellungnahme abgegeben. 2 2. Es ist festzustellen, dass Vorsitzende Richterin am Bundesgerichtshof Sost-Scheible wegen der Besorgnis der Befangenheit von der Mitwirkung an dem Revisionsverfahren gegen R. ausgeschlossen ist. Denn die Tatsache, dass der Nebenklagevertreter der Ehemann der Vorsitzenden Richterin ist, begründet unter den hier gegebenen Umständen Misstrauen gegen die Unparteilichkeit der Vorsitzenden Richterin. 3
KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.