KORE635012017 ECLI:DE:BGH:2017:131217BVIIZR46.17.0 BGH 7. Zivilsenat 20171213 VII ZR 46/17 Beschluss § 543 Abs 1 Nr 1 ZPO vorgehend OLG Düsseldorf, 19. Januar 2017, Az: I-5 U 30/15vorgehend LG Düsseldorf, 30. Januar 2015, Az: 10 O 265/09nachgehend BGH, 22. Februar 2018, Az: VII ZR 46/17, Urteilnachgehend OLG Düsseldorf, 11. April 2019, Az: I-5 U 30/15, Urteil DEU Bundesrepublik Deutschland Revisionszulassungsbeschränkung auf die Schadenshöhe Die Zulassung der Revision durch das Berufungsgericht ist auf die Höhe des gegen die Beklagten zu 1 und 5 bestehenden Zahlungsanspruchs der Klägerin wirksam beschränkt. Die vorsorglich eingelegten Beschwerden der Beklagten zu 1 und 5 gegen die teilweise Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des 5. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 19. Januar 2017 werden zurückgewiesen. Die Revisionen der Beklagten zu 1 und 5 gegen das Urteil des 5. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 19. Januar 2017 werden insoweit als unzulässig verworfen, als sie über die beschränkt zugelassene Revision hinausgehen. Die Kostenentscheidung bleibt der Schlussentscheidung vorbehalten. Gegenstandswert für die Nichtzulassungsbeschwerden/unzulässige Revisionen: 103.238,95 € (Beklagte zu 1 und 5 als Gesamtschuldner 77.429,21 €; Beklagter zu 5 weitere 25.809,74 €) 1 Die Revisionen der Beklagten zu 1 und 5 sind nach § 552 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 ZPO als teilweise unzulässig zu verwerfen, weil sie unstatthaft sind, § 542 Abs. 1, § 543 Abs. 1 ZPO. Die Revision ist nur in dem im vorstehenden Tenor genannten Umfang vom Berufungsgericht zugelassen (§ 543 Abs. 1 Nr. 1 ZPO); die vorsorglich eingelegten Beschwerden gegen die teilweise Nichtzulassung der Revision haben keinen Erfolg (§ 543 Abs. 1 Nr. 2 ZPO). 2 1. Das Berufungsgericht hat, wie sich aus den Entscheidungsgründen ausdrücklich ergibt, die Revision ausschließlich zur Schadenshöhe zugelassen. Es hat dies damit begründet, dass die Bemessung des Schadens zu klären sei, wenn der Besteller auf die Beseitigung des Werkmangels verzichte. 3
KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.