KORE679492022 ECLI:DE:BGH:2022:111022B4STR245.22.0 BGH 4. Strafsenat 20221011 4 StR 245/22 Beschluss § 46 Abs 1 S 1 StGB, § 29a Abs 1 Nr 2 BtMG vorgehend LG Kaiserslautern, 26. April 2022, Az: 4 KLs 4151 Js 9419/21 DEU Bundesrepublik Deutschland Voraussetzungen für Anlastung einer Tatserie 1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Kaiserslautern vom 26. April 2022 im Strafausspruch aufgehoben. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. 2. Die weiter gehende Revision wird verworfen. 1 Das Landgericht hat den Angeklagten wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in fünf Fällen sowie wegen Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren und zehn Monaten verurteilt und die Einziehung des Wertes von Taterträgen in Höhe von 31.200 Euro angeordnet. Hiergegen wendet sich der Angeklagte mit seiner auf die allgemeine Sachrüge gestützten Revision. Das Rechtsmittel hat zum Strafausspruch Erfolg; im Übrigen ist es unbegründet im Sinne von § 349 Abs. 2 StPO. I. Nach den Feststellungen verbrachte der Angeklagte 18 Kilogramm Amphetamin mit einem Wirkstoffgehalt von 3.600g Amphetaminbase in einen Erdbunker, die zum gewinnbringenden Weiterverkauf durch gesondert verfolgte Haupttäter bestimmt waren (Fall II.1 der Urteilsgründe). Zudem erwarb der Angeklagte später 500 Gramm Haschisch, 500 Gramm Marihuana und zweimal 1,5 Kilogramm Marihuana mit einem Wirkstoffanteil von jeweils 20% THC sowie einmal 1,5 Kilogramm Marihuana mit einem Wirkstoffanteil von 10% THC, um sie gewinnbringend weiterzuverkaufen (Fälle II.2 bis II.6 der Urteilsgründe). II. 2 1. Die Prüfung des Urteils auf die Sachrüge hat zum Schuldspruch und zur Einziehungsentscheidung keinen den Angeklagten beschwerenden Rechtsfehler ergeben. 3 2. Dagegen können die Einzelstrafen und die Gesamtstrafe keinen Bestand haben. 4
KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.