BGH AnwZ (Brfg) 16/21
KORE705982025 ECLI:DE:BGH:2024:021224BANWZ.BRFG.16.21.0 BGH Senat für Anwaltssachen 20241202 AnwZ (Brfg) 16/21 Beschluss vorgehend BGH, 4. Oktober 2024, Az: AnwZ (Brfg) 16/21, Beschlussvorgehend BGH, 10. Juli 2024, Az: AnwZ (Brfg) 16/21, Beschlussvorgehend BGH, 18. Juni 2024, Az: AnwZ (Brfg) 16/21, Beschlussvorgehend BGH, 31. Oktober 2023, Az: AnwZ (Brfg) 16/21, Beschlussvorgehend BGH, 25. Februar 2022, Az: AnwZ (Brfg) 16/21, Beschlussvorgehend Anwaltsgerichtshof Frankfurt, 14. Dezember 2020, Az: 1 AGH 5/20 - DEU Bundesrepublik Deutschland Der Antrag des Klägers vom 18. Juli 2024 auf Wiederaufnahme des Ablehnungsverfahrens und seine hiermit verbundenen weiteren Anträge vom selben Tag werden auf seine Kosten verworfen.
1 Der Senat hat den Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des 1. Senats des Hessischen Anwaltsgerichtshofs vom 14. Dezember 2020 mit Beschluss vom 25. Februar 2022 abgelehnt. Auch die dagegen erhobene Anhörungsrüge, Befangenheitsgesuche sowie weitere Anträge des Klägers hat der Senat abschlägig beschieden. Nunmehr beantragt der Kläger, das Ablehnungsverfahren wiederaufzunehmen, den Senatsbeschluss vom 18. Juni 2024 aufzuheben und die Sache dem Gerichtshof der Europäischen Union vorzulegen. Zugleich lehnt er die an den vorausgegangenen Entscheidungen beteiligten Mitglieder des Senats für Anwaltssachen wegen der Besorgnis der Befangenheit ab. Sämtliche Anträge haben keinen Erfolg.
2 1. Der (erneute) Antrag des Klägers, das Ablehnungsverfahren wiederaufzunehmen, ist unstatthaft.
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6 2. Mit der Verwerfung der Anhörungsrüge des Klägers durch den Senatsbeschluss vom 18. Juni 2024 ist das Ablehnungsverfahren beendet. Bereits deshalb kommt auch eine Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Union gemäß Art. 267 AEUV nicht in Betracht.
7 3. Der Kläger kann nicht damit rechnen, Antwort auf weitere Eingaben in dieser Sache zu erhalten.
Schoppmeyer Liebert Scheuß Lauer Niggemeyer-Müller http://www.rechtsprechung-im-internet.de/jportal/?quelle=jlink&docid=jb-KORE705982025&psml=bsjrsprod.psml&max=true Deutschland deutsch BMJV public