GE 84, 188, 190), und sicherstellen, dass ihr Vorbringen vom Gericht zur Kenntnis genommen und in seine Erwägungen miteinbezogen wird (BVerfGE 22, 267, 274; 96, 205, 216 f). Insbesondere besteht eine Verletzung des rechtlichen Gehörs dann, wenn ein Verfahrensbeteiligter an der Teilnahme zur mündlichen Verhandlung gehindert wurde (vgl Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, SGG, 12. Aufl 2017, § 62 RdNr 11c mwN). In diesem Sinne ist vorliegend jedoch kein Verfahrensfehler des LSG aufzeigbar. Dieses hat den Kläger umfänglich über die in Betracht kommenden Möglichkeiten der Verständigung informiert. 15 Das LSG hat dem Kläger die Möglichkeit der Zustimmung durch Entscheidung ohne mündliche Verhandlung ebenso eröffnet wie die Möglichkeit, eine mit der Vertretung beauftragte Person zu entsenden oder in Begleitung zu erscheinen. Darüber hinaus ist dem Kläger zuvor schriftlich genau der Ablauf der mündlichen Verhandlung im Einzelnen dargelegt worden mit der Eröffnung der Möglichkeit, im Sitzungssaal einen Laptop zu erhalten, um mit dem Senat ausschließlich schriftlich zu kommunizieren. Auch die angebotene Möglichkeit einer Videoübertragung nach § 110a SGG hat der Kläger abgelehnt. Damit hat das LSG im Rahmen der Prozessordnung alle geeigneten Hilfestellungen gegenüber dem Kläger angeboten bzw aufgezeigt und einen diskriminierungsfreien Zugang zur Justiz gewährleistet. Ein Online-Chat-Verfahren (über mehrere Wochen) sieht die Prozessordnung nicht vor. Vor diesem Hintergrund ist auch nicht ersichtlich, welches mögliche Vorbringen des Klägers durch das LSG nicht zur Kenntnis genommen worden sein sollte. Denn abgesehen von der Verhinderung der Teilnahme an der mündlichen Verhandlung (siehe oben) liegt eine Gehörsverletzung nur dann vor, wenn das Gericht seiner Pflicht, das Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in seine Erwägungen einzubeziehen, nicht nachgekommen ist (
N) oder sein Urteil auf Tatsachen und Beweisergebnissen beruht, zu denen sich die Beteiligten nicht haben äußern können (
Hierfür ist nichts ersichtlich. 16
KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.