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BSG B 2 U 149/19 B

KSRE136941212 ECLI:DE:BSG:2019:050919BB2U14919B0 BSG 2. Senat 20190905 B 2 U 149/19 B Beschluss § 160a Abs 1 S 2 SGG, § 67 Abs 1 SGG, § 64 Abs 2 SGG, § 64 Abs 3 SGG, § 73a Abs 1 S 1 SGG, § 114 Abs 1 S

§ 117Abs 2 und 4 ZPO) bis zum Ablauf der Beschwerdefrist eingereicht werden (BSG Soz

R 1750 § 117 Nr 1, 3 und 4; BGH VersR 1981, 884; BFH-NV 1989, 802; BVerfG SozR 1750 § 117 Nr 2 und 6). Letzteres ist hier nicht geschehen. Bis zum Ablauf der einmonatigen Beschwerdefrist, die am 5.8.2019 endete (§ 160a Abs 1 S 2, § 64 Abs 2 und 3, § 63 Abs 2 SGG, § 180 ZPO), hat die Klägerin zwar den Antrag gestellt, die erforderliche Erklärung jedoch nicht vorgelegt. Es ist weder ersichtlich noch von der Klägerin dargetan, dass sie ohne ihr Verschulden verhindert war, das Erklärungsformular rechtzeitig vorzulegen. Die Klägerin führt in ihrem Schreiben vom 16.8.2019 zwar zur Begründung der Fristversäumnis an: "2 Monatsfrist wegen einem Umzug von mir." Ein Umzug ist jedoch kein unvorhersehbares Ereignis und damit kein Grund, der eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand rechtfertigen könnte (vgl BFH vom 5.7.2005 - XI B 185/04 - Juris). 3 Die Bewilligung von PKH muss daher abgelehnt werden (§

§ 114Abs 1 S 1 ZPO).

Damit entfällt zugleich die Möglichkeit der Beiordnung eines Rechtsanwalts im Rahmen der PKH (§

§ 121Abs 1 ZPO).

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  1. Die von der Klägerin selbst eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde ist unzulässig, weil sie nicht der gesetzlichen Form entspricht. Sie kann nicht selbst Beschwerde einlegen, sondern muss sich vor dem BSG durch einen zugelassenen Prozessbevollmächtigten vertreten lassen (§ 73 Abs 4 SGG). Darauf hat das LSG die Klägerin in der Rechtsmittelbelehrung des angefochtenen Urteils zutreffend hingewiesen. Die nicht formgerecht eingelegte Beschwerde war daher ohne Zuziehung der ehrenamtlichen Richter durch Beschluss als unzulässig zu verwerfen (§ 160a Abs 4 S 1 Halbs 2 iVm § 169 SGG). 5
  2. Die Kostenentscheidung beruht auf einer entsprechenden Anwendung der §§ 183, 193 SGG. http://www.rechtsprechung-im-internet.de/jportal/?quelle=jlink&docid=jb-KSRE136941212&psml=bsjrsprod.psml&max=true Deutschland deutsch BMJV public

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