Nr 18; daran anschließend BSG vom 18.11.2014 - B 4 AS 4/14 R - BSGE 117, 240 ff =
Nr 19; BSG vom 11.2.2015 - B 4 AS 27/14 R - vorgesehen in BSGE und
Danach ist entgegen der nicht tragenden Hilfserwägungen im Urteil des LSG der im Regelsatz enthaltene Anteil für Fahrtkosten nicht als quasi teilweise Erfüllung des Anspruchs auf Mehrbedarfsleistungen anzusehen (vgl BSG vom 4.6.2014 - B 14 AS 30/13 R - BSGE 116, 86 ff =
Nr 28). Auch wird sich das LSG im wiedereröffneten Berufungsverfahren mit der Länge der Fahrtstrecke und der Häufigkeit der Wahrnehmung des Umgangsrechts nach dem Vortrag des Klägers auseinanderzusetzen haben. 13 Gemäß § 160a Abs 5 SGG kann das BSG in dem Beschluss über die Nichtzulassungsbeschwerde das angefochtene Urteil aufheben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das LSG zurückverweisen, wenn die Voraussetzungen des § 160 Abs 2 Nr 3 SGG - wie hier - vorliegen. Zur Vermeidung weiterer Verfahrensverzögerungen macht der Senat von dieser Möglichkeit Gebrauch. 14 Die Entscheidung über die Kosten des Beschwerdeverfahrens bleibt dem LSG vorbehalten. http://www.rechtsprechung-im-internet.de/jportal/?quelle=jlink&docid=jb-KSRE139111208&psml=bsjrsprod.psml&max=true Deutschland deutsch BMJV public
KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.