KVRE410851501 ECLI:DE:BVerfG:2014:rk20140211.1bvr301613 BVerfG 1. Senat 3. Kammer 20140211 1 BvR 3016/13 Nichtannahmebeschluss § 90 Abs 2 S 1 BVerfGG, § 118 Abs 1 SGG, § 406 Abs 1 S 1 ZPO vorgehend Landessozialgericht Baden-Württemberg, 10. Oktober 2013, Az: L 6 VG 3938/13 B, Beschlussvorgehend Landessozialgericht Baden-Württemberg, 1. Oktober 2013, Az: L 6 VG 3938/13 B, Beschlussvorgehend SG Karlsruhe, 6. September 2013, Az: S 6 VG 4454/11, Beschluss DEU Bundesrepublik Deutschland Nichtannahmebeschluss: Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen nicht instanzabschließende sozialgerichtliche Zwischenentscheidung - hier: Ablehnung eines Sachverständigen wegen Befangenheit 1 Die mit einem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung verbundene Verfassungsbeschwerde betrifft ein sozialgerichtliches Verfahren. I. 2 Die Beschwerdeführerin wendet sich gegen Beschlüsse von Sozialgericht und Landessozialgericht, mit denen ihr Antrag auf Ablehnung der vom Sozialgericht auf neurologisch-psychiatrischem Fachgebiet bestellten Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit als unbegründet abgelehnt worden ist. Die Sachverständige hatte es unter Hinweis auf Begutachtungsrichtlinien abgelehnt, die Untersuchung in Anwesenheit des Ehemannes der Beschwerdeführerin durchzuführen. 3 Mit ihrer Verfassungsbeschwerde macht die Beschwerdeführerin geltend, sie habe nach den Grundsätzen der Parteiöffentlichkeit und des fairen Verfahrens sowie des effektiven Rechtsschutzes grundsätzlich einen Anspruch darauf, sich bei der vorgesehenen Begutachtung von einer Person ihres Vertrauens begleiten zu lassen; dieses Recht dürfe nur aus sachlichen Gründen eingeschränkt werden. II. 4 Die Verfassungsbeschwerde ist nicht zur Entscheidung anzunehmen. 5 1. Sie ist wegen der Nichtbeachtung des Grundsatzes der Subsidiarität bereits unzulässig. Bei den angegriffenen Beschlüssen handelt es sich um Zwischenentscheidungen mit der Folge, dass die Beschwerdeführerin zunächst den Rechtsweg in der Hauptsache erschöpfen muss. Damit erledigt sich zugleich der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung. 6
KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.