MPRE135690964 BPatG München 24. Senat 20150811 24 W (pat) 540/12 Beschluss § 9 Abs 1 Nr 2 MarkenG, § 42 Abs 2 Nr 1 MarkenG, § 43 Abs 2 S 2 MarkenG, § 125b MarkenG DEU Bundesrepublik Deutschland Markenbeschwerdeverfahren – „Linien-Balkendarstellung schwarz/weiß (Bildmarke)/ Linien-Balkendarstellung schwarz/weiß Gemeinschaftsbildmarke) – zur Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke – Benutzungslage muss durch präsente, glaubhafte Mittel belegt sein - Beibringungsgrundsatz Linien-/Balkendarstellung in gezacktem Muster Bei der Beurteilung der Kennzeichnungskraft einer Widerspruchsmarke ist die jeweilige Benutzungslage zu berücksichtigen. Die Benutzungslage ist durch präsente, glaubhafte Mittel zu belegen, sofern sie im Einzelfall nicht amts- oder gerichtsbekannt ist (BGH GRUR 2006, 859, Tz. 33 – Malteserkreuz I). In diesen Fällen unterliegt die Benutzungslage dem Beibringungsgrundsatz, wie dies bei der Beurteilung der Benutzungslage im Falle der Einrede des § 43 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 MarkenG der Fall ist (vgl. BGH GRUR 2010, 859, Tz. 15 – Malteserkreuz III). Der diesbezügliche Sachvortrag und die hierfür eingereichten Unterlagen des Widersprechenden müssen insoweit nicht nur eine Zuordnung zum jeweils maßgebenden Benutzungsgebiet ermöglichen, sondern auch zu konkreten Waren und Dienstleistungen, da sämtliche Feststellungen zur Bekanntheit einer Widerspruchsmarke in den beteiligten Verkehrskreisen im Hinblick auf konkrete Waren und Dienstleistungen zu treffen sind (BGH GRUR 2013, 833, Tz. 38 – Culinaria / Villa Culinaria). In der Beschwerdesache … betreffend die Marke 30 2009 071 158 hat der 24. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts auf die mündliche Verhandlung vom 17. März 2015 unter Mitwirkung des Vorsitzenden Richters Metternich sowie der Richter Heimen und Schmid beschlossen: Die Beschwerde der Widersprechenden wird zurückgewiesen. I. 1 Gegen die am 7. Dezember 2009 angemeldete, am 16. März 2010 für die folgenden Waren und Dienstleistungen 2 Klasse 9: Computerprogramme [gespeichert]; Computerprogramme [herunterladbar]; Computersoftware [gespeichert]; Datenverarbeitungsgeräte; 3 Klasse 35: Aktualisierung und Pflege von Daten in Computerdatenbanken; Beratung bei der Organisation und Führung von Unternehmen; Dienstleistungen einer Werbeagentur; Online-Werbung in einem Computernetzwerk; Organisation und Durchführung von Werbeveranstaltungen; Organisation von Ausstellungen und Messen für wirtschaftliche und Werbezwecke; organisatorisches Projektmanagement im EDV-Bereich; Planung von Werbemaßnahmen; Präsentation von Firmen im Internet und anderen Medien; Unternehmensberatung; Veranstaltung von Messen zu gewerblichen oder zu Werbezwecken; Vermittlung von Handelsgeschäften für Dritte, auch im Rahmen von e-commerce; Werbung im Internet für Dritte; Zusammenstellung von Daten in Computerdatenbanken; 4 Klasse 37: Aufstellung, Wartung und Reparatur von Computerhardware; Installation und Wartung von Hardware für Internetzugänge; Installation und Wartung von Hardware für Netzwerksysteme; Installation, Reparatur und Wartung von datentechnischen Anlagen (Hardware); Installation, Wartung und Reparatur von Bürogeräten; 5 Klasse 38: Bereitstellen des Zugriffs auf ein weltweites Computernetzwerk; Bereitstellen von Telekommunikationsverbindungen zu einem weltweiten Computernetzwerk; Bereitstellung des Zugriffs auf Computerprogramme in Datennetzen; Bereitstellung des Zugriffs auf Informationen im Internet; Bereitstellung von Internet-Chatrooms; Durchführung von Videokonferenzen; E-Mail-Dienste; Einstellen von Webseiten in das Internet für Dritte; Leitungs-, Routing- und Verbindungsdienstleistungen für die Telekommunikation; Nachrichten- und Bildübermittlung mittels Computer; Telekommunikation mittels Plattformen und Portalen im Internet; Vermietung von Zugriffszeit auf globale Computernetzwerke; Verschaffen des Zugriffs zu Datenbanken, Weiterleiten von Nachrichten aller Art an Internet-Adressen [Web-Messaging); 6 Klasse 42: Aktualisieren von Computersoftware; Aktualisierung (Update) von Software, Aktualisierung von Internetseiten; Benutzer- und Rechteverwaltung in Computernetzwerken; Beratung bei der Gestaltung von Homepages und Internetseiten; Beratung für Telekommunikationstechnik; Bereitstellung von Suchmaschinen für das Internet; Computerhard- und Softwareberatung, Design und Erstellung von Homepages und Internetseiten; Design von Computersoftware; Design von Computersystemen; Dienstleistungen eines EDV-Programmierers; Entwurf und Entwicklung von Computerhardware und Computersoftware; Installation und Wartung von Software für Internetzugänge; Installieren von Computerprogrammen; Konfiguration von Computer-Netzwerken durch Software; Konvertieren von Computerprogrammen und Daten [ausgenommen physische Veränderung]; Konvertieren von Daten oder Dokumenten von physischen auf elektronische Medien; Serveradministration; Sicherheitsdienstleistungen zum Schutz vor illegalen Netzwerkzugriffen; technisches Projektmanagement im EDV-Bereich, Vermietung und Wartung von Speicherplätzen zur Benutzung als Websites für Dritte (hosting); Vermietung von Webservern; Wartung von Computersoftware; Wiederherstellung von Computerdaten; Zurverfügungstellung oder Vermietung von elektronischen Speicherplätzen (Webspace) im Internet 7 eingetragene und am 16. April 2010 veröffentlichte schwarz-weiße Bildmarke Nr. 30 2009 071 158 8 ist Widerspruch erhoben worden von der Inhaberin der am 9. Juni 2009 eingetragenen Gemeinschaftsbildmarke Nr. EM 00659 8891 9 die für die folgenden Waren und Dienstleistungen Schutz genießt: 10 Klasse 9: Wissenschaftliche, Schifffahrts-, Vermessungs-, fotografische, Film-, optische, Wäge-, Mess-, Signal-, Kontroll-, Rettungs- und Unterrichtsapparate und -instrumente; Geräte zur Aufzeichnung, Übertragung und Wiedergabe von Ton und Bild; Magnetaufzeichnungsträger, Schallplatten; Verkaufsautomaten und Mechaniken für geldbetätigte Apparate; Registrierkassen, Rechenmaschinen, Datenverarbeitungsgeräte und Computer; Feuerlöschgeräte; elektrische Apparate für Computerhardware und -software zum Verbinden, Verwalten, Sichern und Betreiben von LANs und WANs sowie Telefonanlagen; Telekommunikationsanlagen, -apparate und -instrumente sowie deren Teile und Bestandteile; Apparate zur Verwaltung von Telekommunikationsnetzen sowie Schalt- und Verbindungselemente zur Verwendung mit den vorstehend genannten Waren; Telefone; Fernsprechkopfhörergarnituren; elektronische Kommunikationsgeräte; persönliche digitale Assistenten (PDA); Personenrufgeräte; Funk- und Mobilfunktelefone; drahtlose Kommunikationsgeräte; W-LAN-Hardware und -Software zur Übertragung von Sprache, Daten, Ton und Video; Anrufverarbeitungssoftware zur Übertragung von Daten-, Video- und Sprechverkehr; herunterladbare Anleitungsmaterialien einschließlich Handbücher, Leitfäden, Prüfunterlagen und Magazine in den Bereichen Netzkommunikation und Management, Betrieb und Nutzung von lokalen, Weitverkehrs- und weltweiten Netzen und Kabelfernsehsystemen, Fernsehgeräte, Stereogeräte, DVD-Abspielgeräte, CD-Abspielgeräte, Heimelektronikgeräte, Router, Gateways, Schalter, Bereichserweiterer für den Netzzugang, Internet-Videokameras, Druckserver, Kommunikationsterminals, bestehend aus Computerhardware und/oder -software, zur Bereitstellung von Video, Audio, Daten, Videospielen und Telefonkommunikation und/oder -übertragung; Netzspeichereinrichtungen, bestehend aus Computerhardware und/oder -software; Schnittstellen zum Verbinden von Computern, Projektoren; Stereoanlagen, Spielkonsolen; Geräte zur Aufzeichnung, Organisation, Übertragung und Prüfung von Audiodateien; Netzschnittstellenkarten; Netzkabelsysteme; Adapter für Computernetze; Server; Computersoftware und -hardware zur Übermittlung, Speicherung, Verwaltung, Integration von und für den Zugriff auf Text- und Sprachnachrichten per Telefon, E-Mail, über Personenrufgeräte, persönliche digitale Assistenten und interne und weltweite Computernetze; digitale Videorecorder; Set-Top-Boxen; Kabelfernsehgeräte; Hardware und Software zur Verwendung in Kabelfernsehsystemen, Inhaltsverteilungssystemen und Kommunikationssystemen; Computerhardware und -software zum Verbinden, Verwalten, Sichern und Betreiben von LANs und WANs sowie Telefoniesysteme; Fernseher; Stereogeräte; DVD-Player; CD-Player; Router; Gateways; Schalter; Bereichserweiterer für den Netzzugang; Internet-Videokameras; Printserver; Kommunikationsterminals, bestehend aus Computerhardware und/oder -software, zur Bereitstellung von Video, Audio, Daten, Videospielen und Telefonkommunikation und/oder -übertragung; Netzspeichereinrichtungen, bestehend aus Computerhardware und/oder -software; Schnittstellen zur Verbindung von Computern, Projektoren, Stereoanlagen, Spielkonsolen, Heimgeräten und/oder anderen elektronischen Geräten; Geräte zur Aufzeichnung, Organisation, Übertragung und Prüfung von Audiodateien; Computer-Hardware; Netzschnittstellenkarten; Netzkabelsysteme; Adapter für Computernetze; Server; Computerhardware mit Netzsicherheitsfunktionen, einschließlich Firewalls, Datenverschlüsselung und/oder Interoperabilität mit Netzsicherheitsprotokollen; Computersoftware und -hardware zur Übermittlung, Speicherung, Verwaltung, Integration von und für den Zugriff auf Text- und Sprachnachrichten per Telefon, E-Mail, über Personenrufgeräte, persönliche digitale Assistenten und interne und weltweite Computernetze; digitale Videorecorder; Set-Top-Boxen; Kabelfernsehgeräte; Hardware und Software zur Verwendung in Kabelfernsehsystemen, Inhaltsverteilungssystemen und Kommunikationssystemen; Kabelfernsehsysteme, Internet-Videokameras, Kommunikationsterminals, bestehend aus Computerhardware und/oder -software, für Video-, Audio-, Daten-, Videospiel- und Telefonkommunikation und/oder -übertragung; Netzspeichereinrichtungen, bestehend aus Computerhardware und/oder -software, Schnittstellen zum Verbinden von Computern, Projektoren, Stereoanlagen, Spielkonsolen, Haushaltsgeräten und/oder anderen elektronischen Geräten, Geräten zur Aufzeichnung, Organisation, Übertragung und Prüfung von Audiodateien; Computersoftware und -hardware zur Übermittlung, Speicherung, Verwaltung, Integration von und zum Zugriff auf Text- und Sprachnachrichten per Telefon, E-Mail, über Personenrufgeräte, persönliche digitale Assistenten und interne und weltweite Computernetze, digitale Videoaufnahmegeräte, Fernsehaufsatzgeräte, Kabelfernsehgeräte, Hardware und Software zur Verwendung in Kabelfernsehsystemen, Inhaltsverteilungssystemen und Kommunikationssystemen; zellulare und drahtlose Telefone; Telefoniesysteme; Computerhardware und -software; Computerprogramme; Identifizierungs-, Priorisierungs- und Leitwegschalter; Computerperipheriegeräte; digitale Switches für Kommunikationsnetze; Apparate und Instrumente zur Aufzeichnung, Speicherung, Verarbeitung, Analyse, Übertragung, Verteilung und/oder Anzeige von Daten; Computerzubehör einschließlich Tastaturen, Bildschirmschoner, Computermäuse, Computereingabestifte, Lautsprecher, Joysticks, Kopfhörer und Mausmatten; optische Mäuse; elektronische Erzeugnisse, nämlich Kameras, Uhrenradios, persönliche digitale Assistenten, Rechner; Laserpointer; USB-HUBs; Ethernetkabel; dekorative Magnete; Sonnenbrillen, Brillen- und Sonnenbrillenetuis und -halter, Brillen; Kopfhörer; Kopfhörer; Ohrhörer; drahtlose Steuerungen zur Überwachung und Steuerung der Funktionen anderer elektronischer Geräte; Steckdosenadapter; Batterieladegeräte; Lautsprecher; Signal-Splitter für elektronische Apparate; Batterieladegeräte für Funk- und Mobiltelefone; Sirenen; Kompasse; Thermometer; Computerhardware und -software zum Verbinden, Verwalten, Sichern und Betreiben von LANs und WANs sowie Telefoniesysteme; Computerhardware und -software zur Speicherung; Software für Computerspiele und Videospiele; optisch, elektronisch und magnetisch aufgezeichnete Handbücher, alle zur Verwendung mit den vorstehend genannten Waren; Zubehör für die vorgenannten Waren; Online-Lehrmaterial, Bücher und Handbücher, Computer- und technische Handbücher; Laserpointer; 11 Klasse 16: Papier, Pappe (Karton) und Waren aus diesen Materialien, soweit sie nicht in anderen Klassen enthalten sind; Buchbinderartikel; Fotografien; Schreibwaren; Klebstoffe für Papier- und Schreibwaren oder für Haushaltszwecke; Künstlerbedarfsartikel; Pinsel; Schreibmaschinen- und Büroartikel (ausgenommen Möbel); Lehr- und Unterrichtsmittel (ausgenommen Apparate); Verpackungsmaterial aus Kunststoff, soweit es nicht in anderen Klassen enthalten ist; Drucklettern; Druckstöcke; Druckereierzeugnisse; Veröffentlichungen; gedruckte Anleitungsmaterialien, Bücher und Handbücher, Computer- und technische Handbücher, gedruckte Bedienungsanleitungen, Leitfäden, Notizmappen, Schreibblöcke, Journale, gedruckte Leitfäden für Lehrer, Arbeitshefte und -materialien, Magazine, Mitteilungsblätter, Bulletins, Benutzerhandbücher; Bildungs- und Prüfmaterialien; Bürobedarfsartikel einschließlich Schreibstifte, Gelkugelschreiber, Kugelschreiber, Tintenkugelschreiber, Multifunktionsstifte, Bleistifte, Schreibblöcke, Notizbücher, Hefter, Verzierungen für Bleistiftkappen, Radiergummis, Textmarker, Brieföffner; Visitenkartenhüllen; Visitenkartenhalter für den Schreibtisch; Mappen für Bürozwecke; Klammern, Leuchtmarker, Halter für Leuchtmarker und Leuchtmarker-Sets; Schreibtisch-Organisationshilfen; Bleistiftanspitzer, Klebstreifenspender, Anschlagtafeln, abwischbare Memo-Tafeln, Schreibtischorganisationshilfen, Schreibtischdrehkarteien, Schreibunterlagen, Schreibtischständer und -halter für Schreibstifte, Bleistifte und Tinte, Büroklammernhalter, Visitenkartenetuis, Schreibtischkörbe für Schreibtischzubehör, Schreibtischaktenablagen, Schreibtischschränkchen für Schreibwaren und Schreibtisch-Sets; Mappen und Folios, einschließlich Schreibmappen; Planer, einschließlich Tages-, Schreibtisch- und persönliche Planer; Adressbücher; Notizbücher; Schreibblock; Notizblöcke in Würfelform; Hefter; Mappen-Packs mit Reißverschluss ohne Inhalt; Kalender; Anhänger für Gepäckbehältnisse; Pappkartons und -kästen; Mehrzweckkunststoffbeutel; Tüten für Waren; bedruckte Banner; Aufkleber; Poster und Plakate; Briefbeschwerer; 12 Klasse 18: Geldbörsen; 13 Klasse 28: Kartenspiele; 14 Klasse 35: Werbung und Geschäftsservice; Geschäftsführung; Unternehmensverwaltung; Büroarbeiten; Zusammenstellung, Speicherung, Analyse und Abfrage von Daten und Informationen; Unternehmensberatungsdienste; Beratung und Unterstützung in Bezug auf die Führung von Unternehmen; Bereitstellung von Geschäftsinformationen, Handelsinformationen, Nachforschungen in Geschäftsangelegenheiten und Bereitstellung von statistischen Wirtschaftsinformationen; Bereitstellung von Werbeflächen, einschließlich Online-Bereitstellung von Werbeflächen; Unternehmensberatung im Bereich Vernetzung, Speicherung, Sicherheit, Telefonie, drahtlose Kommunikation und elektronischer Handel; Einzelhandelsdienstleistungen in Bezug auf Computer, Computerhardware und -software, Computerzubehör und Computergeräte, Telekommunikationsgeräte und Telekommunikationsdienste, Metallketten und -schlösser, handbetätigte Werkzeuge, Taschenlampen, Zubehör für Kraftfahrzeuge und motorbetriebene Landfahrzeuge, Juwelier- und Schmuckwaren, Uhren, Armbanduhren, Anstecknadeln, Druckereierzeugnisse, Veröffentlichungen und Bücher, Schreibwaren, Schreibstifte, Bleistifte und Schreibmaterialien, Gepäckbehältnisse, Taschen und Waren aus Leder und Lederimitationen, Regenschirme und Schirmetuis, Schlüsselanhänger, Fahnen aus Vinyl, Geräte und Behälter für Haushalt und Küche, Glaswaren, Porzellan und Steingut, Flaschen, Trinkgläser und Becher, Kordeln, Webstoffe und Textilwaren und Decken und Handtücher, Bekleidungsstücke, Schuhwaren und Kopfbedeckungen, Spiele, Spielzeug und Spielwaren, Sport- und Golfausrüstung und elektronische und Computerspiele und -software; Informationen und Beratung, alles in Bezug auf die vorstehend genannten Dienstleistungen einschließlich Online-Bereitstellung solcher Leistungen über ein Computernetz oder über das Internet oder Extranets; Online-Dienste in Form der Bereitstellung von Informationen über Online-Handel; Online-Dienste in Form der Bereitstellung von Informationen über die Speicherung von Daten in Computer- und Telekommunikationsnetzen und –systemen; 15 Klasse 38: Telekommunikationsdienste; Bereitstellung von Online-Informationen auf den Gebieten Telekommunikation und Telefoniesysteme; Ausstrahlung von Programmen über Computernetze; Bereitstellung von Telefonkonferenzdienstleistungen; Bereitstellung von Videokonferenzdienstleistungen; Dienstleistungen im Bereich Integration von Rundfunkausstrahlung und Telekommunikation; Kommunikation über elektronische Plattformen; elektronische Datenaustauschdienste; Telekommunikationsdienstleistungen in Bezug auf die Erstellung und Pflege von Dateien sowie den Austausch von Dokumenten und Daten; Kommunikationsdienste über das Intranet, Extranet, Internet und sonstige elektronische Medien; Bereitstellung von Zugangsmöglichkeiten zu Datenbanken und zum Internet mittels Telekommunikation; Sprachnachrichtenübertragung in Form der Aufzeichnung und nachfolgenden Übertragung von Sprachnachrichten; Webkonferenzdienste; Dienstleistungen des Fernsprechwesens; Information und Beratung in Bezug auf alle vorstehend genannten Dienste einschließlich jene Dienste, die online oder über das Internet oder Extranets bereitgestellt werden; Online-Dienste in Form der Bereitstellung von Informationen über Telekommunikationsanlagen, Internettelefonie-Anlagen; Online-Dienste in Form der Bereitstellung von Informationen über Sprach- und drahtlose Kommunikation; Ermöglichung des Zugangs zu elektronischen Kommunikationsnetzen und elektronischen Datenbanken; Übertragung und Verbreitung von Informationen und Daten über Computernetze; Bereitstellung des Zugangs zum Internet; Bereitstellung des Zugangs und Leasing von Zugangszeiten zu Computerdatenbanken und Netzen; 16 Klasse 41: Unterhaltungs- und Erziehungsdienste; Erziehungs-, Unterweisungs- und Ausbildungsdienste; Ausbildung in Form von Schulungen in Unterrichtsräumen, Prüfungen, Workshops, Konferenzen, Lehrgängen, Seminaren und Vertrieb von Kursmaterial für Computernetze, Breitbandnetze, Computersysteme, Telekommunikationssysteme, Internet-Telefonie, Kabelfernsehsysteme, Sicherheit und Speicherung; Unterhaltungsdienstleistungen, alle bereitgestellt über die Ausstrahlung über Breitbandnetze; Durchführung von Tests zur Ermittlung der fachlichen Fähigkeiten im Bereich Vernetzung, Computersysteme, Telekommunikationssysteme, Internettelefonie; Organisation und Durchführung von Erziehungs- und Ausbildungskonferenzen und -seminaren; Produktion von Ton- und Videoaufzeichnungen für Bildungszwecke; Leasen, Mieten und Vermieten von Unterrichts- und Lehrmaterialien; Online-Bereitstellung von Bildung aus einer Computerdatenbank oder über das Internet oder Extranets; Durchführung von Kursen, Seminaren und Workshops; Verwaltung von Qualifikations- und Zertifizierungsprogrammen; Entwurf, Vorbereitung, Verwaltung und Benotung von Prüfungen; Prüfen von Personen; Stellen- und Karriereberatung; Online-Dienste in Form der Bereitstellung von Schulungsinformationen über Computernetze im Bereich Computervernetzung; Information und Beratung in Bezug auf alle vorstehend genannten Dienste einschließlich jene Dienste, die online oder über das Internet oder Extranets bereitgestellt werden; 17 Klasse 42: Computerberatung und -unterstützung; Kundensupport in Verbindung mit Computerhardware, Computersoftware, Computernetzausrüstungen und -dienste, Telefoniesysteme, Telekommunikationseinrichtungen, Internettelefonie, Senden über Breitbandnetze; Kundenbetreuung im Zusammenhang mit Computerhardware und -software für die Verbindung, Verwaltung und den Betrieb von lokalen und Weitverkehrsnetzen, nämlich Entwurf von Computernetzen, Computerberatung, Aktualisierung von Computersoftware, Computersystemanalysen, Kabelfernsehsysteme und Engineering-Dienste; technische Beratung in Bezug auf Computerhardware, Computersoftware, Computernetzausrüstungen, Telefoniesysteme, Telekommunikationsgeräte, Internet-Telefonie und Telekommunikationssysteme, Entwurf von Computernetzen, Entwurf von Speichern, Netzsicherheit und Sprachkommunikation und drahtlose Kommunikation; Dienstleistungen eines Anwendungsdienstanbieters in Form von Hosting von Computersoftwareanwendungen für Dritte; Überwachung von Computersystemen und Computernetzen für Sicherheitszwecke; Entwurf von Computernetzen, Entwurf von Speichern, Sicherheitsnetzen, Sprach- und drahtlose Kommunikation; Leasing und Vermietung von Computerhardware und/oder -software; Computer-Dienstleistungen; Beratung, Design, Prüfung, Ingenieurtechnik, Forschung und Beratung, alles in Bezug auf Computer, Computernetze, Computersoftware und die Erstellung von Programmen für die Datenverarbeitung; Design von Websites; Erstellen von Programmen für die Datenverarbeitung; Analyse von Computersystemen; Computer-Timesharing; Forschung und Entwicklung auf dem Gebiet von Computerhardware und -software; technologische Dienstleistungen in Bezug auf Computer; Vermietung und Leasing von Computern; Pflege und Aktualisierung von Computersoftware; Design von Computer-Software; Vermietung von Computerdatenbanken; Hosting von Websites; Computernetzwerkdienstleistungen; Online-Computerhilfsdienste; technischer Support in bezug auf Computerhardware, Computersoftware, Computernetze und das Internet; Computernetzwerkdienstleistungen; technische Online-Dienste für Recherche, Abruf, Indexierung und Organisation von Daten in elektronischen Kommunikationsnetzen sowie zur Verbesserung der Leistung und Funktionsweise solcher Netze; Information und Beratung in Bezug auf alle vorstehend genannten Dienste, einschließlich jener Dienste, die online oder über das Internet oder Extranets bereitgestellt werden; Bereitstellung von Sicherheit und Sicherheitsanlagen zur Nutzungsüberwachung von Telefon- und Telekommunikationsnetzen und um Hacker und nicht autorisierte Benutzer am Zugang zu solchen Systemen zu hindern; Überwachung und Vorbeugung in Bezug auf das Eindringen von Computerviren; Online-Dienste in Form der Bereitstellung von Informationen über Computernetze, Breitbandnetze, Überprüfung von Computern und Telekommunikationssystemen und Computersystemen; Online-Dienstleistungen in Form der Bereitstellung von Informationen über die Sicherheit und die Überwachung von Telekommunikations- und Computernetzanlagen. 18 Die Widersprechende hat ihren Widerspruch auf alle Waren und Dienstleistungen der Widerspruchsmarke gestützt und richtet ihn gegen alle „identischen und ähnlichen“ Waren und Dienstleistungen der angegriffenen Marke. 19 Die Inhaberin der angegriffen Marke hat im Beschwerdeverfahren mit Schriftsatz vom 10. Oktober 2014 die Einrede der Nichtbenutzung erhoben. 20 Die mit einer Beamtin des gehobenen Dienstes besetzte Markenstelle für Klasse 42 des Deutschen Patent- und Markenamtes (DPMA) hat mit Beschluss vom 10. September 2012 den Widerspruch zurückgewiesen, da zwischen den Vergleichsmarken keine Verwechslungsgefahr i. S. d. § 9 MarkenG vorliege. 21 Ausgehend von der im patentamtlichen Verfahren maßgeblichen Registerlage bestehe zwischen den Vergleichswaren und -dienstleistungen hohe Ähnlichkeit bis Identität. Die Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke sei als durchschnittlich einzustufen. 22 Dennoch halte die angegriffene Marke einen deutlichen Abstand zur Widerspruchsmarke ein, da zwischen den beiden Marken insbesondere keine unmittelbare bildliche Ähnlichkeit bestehe. Beide Darstellungen bestünden zwar aus senkrechten Linien mit abgerundeten Ecken (in gleichmäßigen Abständen), jedoch unterschieden sich die Bildmarken in ihrer jeweiligen Gesamtheit deutlich voneinander. Die angegriffene Marke bestehe aus acht Linien, die in der Höhe von der ersten bis zur vierten Linie gleichmäßig zunehmen und von der fünften bis achten Linie erneut (sich wiederholend) zunehmen würden. Somit beinhalte die angegriffene Bildmarke zwei von links nach rechts aufsteigende Linien-Gebilde. Markant dabei sei, dass die höchsten Linien (vierte und achte Linie) jeweils hellgrau seien, während die anderen Linien schwarz seien. Dagegen bestehe die Widerspruchsmarke aus neun, einheitlich schwarzen Linien, die zwar ebenfalls zwei Linien-Gebilde ergeben würden, allerdings in symmetrischer Form. Die erste, fünfte und neunte Linie seien dabei die niedrigsten Linien. Zwischen der ersten und fünften Linie und zwischen der fünften und neunten Linie baue sich jeweils eine Spitze (3. und 7. Linie) auf, die innerhalb des Gebildes wieder gleichmäßig abnehme. Dabei rage die höchste Linie (in einer gedachten Ebene) auch nach unten. Die durch das jeweilige Muster hervorgerufenen bildlichen Unterschiede seien so markant, dass der Verkehr selbst bei identischen Waren und Dienstleistungen die Zeichen sicher auseinanderhalten könne. 23 Dagegen wendet sich die Widersprechende mit ihrer Beschwerde. 24 Sie ist der Auffassung, dass zwischen den beiden Marken Verwechslungsgefahr bestehe. Die Vergleichswaren und Dienstleistungen seien identisch oder zumindest hochgradig ähnlich. Auch die Zeichen, die Gebilde aus senkrechten, in gleichmäßigen Abständen dargestellten Linien mit abgerundeten Ecken zeigten, seien einander hochgradig ähnlich, denn dem angesprochenen Verkehr werde weder die unterschiedliche Anzahl der Linien in genauer Erinnerung bleiben noch deren unterschiedliche Anordnung der Länge nach. 25 Die Widersprechende ist weiter der Auffassung, die Widerspruchsmarke sei nicht nur für die eingetragenen Waren und Dienstleistungen rechtserhaltend benutzt worden, sondern verfüge darüber hinaus auch über eine durch intensive Benutzung gesteigerte, überaus hohe Kennzeichnungskraft. Dazu und zum Zwecke der Glaubhaftmachung der rechtserhaltenden Benutzung hat die Widersprechende diverse Unterlagen nebst eidesstattlicher Versicherungen vorgelegt. 26 Die Widersprechende vertritt dazu die Auffassung, die rechtserhaltende Benutzung der Widerspruchsmarke (Bildmarke) sei auch durch die Unterlagen, die die Verwendung eines mehrfach als eigenständige Wortbildmarke angemeldeten Zeichens (i.F. Kombinationsmarke „CISCO“), bestehend aus dem Wortbestandteil „CISCO“ und einem darüber angeordneten, mit der Widerspruchsmarke identischen Liniengebilde, zeigten, sowie ferner aus der kombinierten Benutzung der auch als reine Wortmarke geschützten Bezeichnung „CISCO“ zusammen mit der streitgegenständlichen Bildmarke, ausreichend glaubhaft gemacht. 27 Des Weiteren ist sie der Auffassung, eine gesteigerte Kennzeichnungskraft der - isolierten - Widerspruchsmarke ergebe sich bereits aus der Bekanntheit der umfangreich benutzten Kombinationsmarke „CISCO“, bzw. der kombinierten Benutzung der Wortmarke „CISCO“ und der Widerspruchsmarke. 28 Die Widersprechende hat beantragt, 29 den Beschluss der Markenstelle für Klasse 42 vom 10. September 2012 aufzuheben und die Löschung der Marke 30 2009 071 158 anzuordnen. 30 Die Markeninhaberin hat beantragt, 31 die Beschwerde zurückzuweisen. 32 Die Markeninhaberin geht davon aus, dass die Vergleichsmarken nicht verwechselbar ähnlich seien. Dies folge bereits daraus, dass – unstreitig - die Widerspruchsmarke in ihrer Gestaltung bewusst die Form der „Golden Gate Bridge“ an der Bucht von San Francisco nahe dem Stammsitz der Widersprechenden aufnehme. Dafür, dass der Verkehr dies auch erkenne, spreche, dass die Bezeichnung „CISCO“ eine umgangssprachliche Abkürzung von San Francisco sei. Die angesprochen Verkehrskreise seien zudem gut in der Lage, die unterschiedlichen Linienmuster auseinanderzuhalten. 33 Die Markeninhaberin ist ferner der Auffassung, die zu vergleichenden Dienstleistungen seien nur teilweise identisch oder ähnlich, insbesondere die in den Klassen 35 und 37 für die angegriffene Marke registrierten Dienstleistungen seien größtenteils unähnlich zu den für die Widerspruchsmarke eingetragenen Dienstleistungen und Waren. 34 Des Weiteren rügt die Markeninhaberin die Vorlage der Unterlagen zur Glaubhaftmachung der rechtserhaltenden Benutzung in der mündlichen Verhandlung am 17. März 2015 als verspätet. 35 Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf den Inhalt der Akten verwiesen. II. 36 1. Die zulässige, insbesondere nach §§ 66 Abs. 1, 64 Abs. 6 S. 1 MarkenG statthafte Beschwerde hat in der Sache keinen Erfolg. Auch unter Berücksichtigung einer teilweise bis zur Identität reichenden Waren- und Dienstleistungsähnlichkeit und einer durchschnittlichen Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke hält die angegriffene Marke einen ausreichenden Zeichenabstand zur Widerspruchsmarke ein. Die Voraussetzungen einer markenrechtlichen Verwechslungsgefahr i. S. d. § 9 Abs. 1 Nr. 2 MarkenG i. V. m. §§ 125 b, 42 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG sind nicht gegeben. Die Markenstelle hat den Widerspruch daher zu Recht zurückgewiesen (§ 43 Abs. 2 S. 2 MarkenG). 37
KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.