(1987)und daher mit 14 % zu berücksichtigen war (vgl. z.B. Birkenfeld, Umsatzsteuer-Handbuch, § 207 Rz 211; Stadie in Rau/Dürrwächter, Umsatzsteuergesetz, § 17 Rz 76; Schlosser-Zeuner in Bunjes/Geist, Umsatzsteuergesetz,
- Aufl., § 17 Rz 55; Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom
- August 2006, BStBl I 2006, 477 Rz 26). Dementsprechend bestand auch über die Höhe des anzuwendenden Steuersatzes zwischen den Beteiligten kein Streit. Die von der Klägerin vermisste Diskrepanz zwischen erklärtem und gewolltem Urteilsinhalt liegt darin, dass der Senat der Klage auf Berichtigung der Bemessungsgrundlage entsprechen wollte und dabei offensichtlich unzutreffend davon ausging, dass dies mit der von der Klägerin beantragten Herabsetzung der Umsatzsteuer 2004 auf … € erfolgt sei. 7 b) Aus dem Bruttobetrag von 605.000 € ist die zu berichtigende Umsatzsteuer somit nicht mit 15 % (78.913 €), sondern mit 74.298 € herauszurechnen. Zuzüglich unstrittiger Vorsteuern von … € ergibt sich damit eine Herabsetzung der Umsatzsteuer 2004 auf … €. 8
- Die Berichtigung der Umsatzsteuerfestsetzung führt zu einer Folgeänderung hinsichtlich der Kostenentscheidung. Diese beruht nunmehr auf § 136 Abs. 1 Satz 1 FGO. Da die Klägerin eine Herabsetzung der Umsatzsteuer 2004 auf … € beantragt hatte, ist sie in Höhe von 4.614 € unterlegen. Bei einem Streitwert von 78.913 € und einer Unterliegensquote von ca. 6 % ist die Klägerin nicht i.S. von § 136 Abs. 1 Satz 3 FGO "nur zu einem geringen Teil" unterlegen. Die Urteilsformel kann auch hinsichtlich der Kosten berichtigt werden (z.B. BFH-Beschluss vom
- Mai 2009 XI R 31/06, juris). 9
- Der Tenor des Urteils wird daher mit der Maßgabe berichtigt, dass die Umsatzsteuer 2004 unter Abänderung des Umsatzsteuerbescheids vom
- Dezember 2005 auf … € festgesetzt wird und die Kosten des Verfahrens der Beklagte zu 94 % und die Klägerin zu 6 % zu tragen haben. 10
- Die Kostenfreiheit der Entscheidung ergibt sich aus ihrer Zugehörigkeit zur abgeschlossenen Instanz (BFH-Beschluss vom
- Februar 1987 VIII S 14/86, BFH/NV 1987, 786). http://www.rechtsprechung-im-internet.de/jportal/?quelle=jlink&docid=jb-STRE201050869&psml=bsjrsprod.psml&max=true Deutschland deutsch BMJV public