(3)). Ebenso ist geklärt, dass im Rahmen des § 23 EStG auch der Übergang des wirtschaftlichen Eigentums zu einem steuerbaren Vorgang führen kann (BFH-Urteil vom
- April 2003 IX R 1/01, BFH/NV 2003, 1171, unter II.1.b bb; Beschluss in BFH/NV 2008, 2022, unter 1.b). Mit den von ihm vorgebrachten Argumenten wendet sich der Kläger auch im Wesentlichen gegen die vom Finanzgericht (FG) in der angefochtenen Entscheidung vorgenommene Gesamtbeurteilung der tatsächlichen Verhältnisse und damit die inhaltliche Richtigkeit der Entscheidung des FG. Damit kann aber eine Zulassung der Revision zur Fortbildung des Rechts nicht erreicht werden. 5
- Von einer weiter gehenden Begründung wird gemäß § 116 Abs. 5 Satz 2 FGO abgesehen. Die Kostenentscheidung beruht auf § 135 Abs. 2 FGO. http://www.rechtsprechung-im-internet.de/jportal/?quelle=jlink&docid=jb-STRE201450300&psml=bsjrsprod.psml&max=true Deutschland deutsch BMJV public