5 GG Nr. 91 Rn. 12). Für diesen Regelungszusammenhang hat das Bundesverwaltungsgericht den Rechtssatz aufgestellt, der Beamte habe im Hinblick auf die statussichernden einfachgesetzlichen Bestimmungen einen durch Art. 33 Abs. 5 GG gesicherten Anspruch auf amtsangemessene Beschäftigung (BVerwG, Urteil vom 25. Oktober 2007 - 2 C 30.
StG, den das Oberverwaltungsgericht in Bezug genommen hat, inhaltlich entsprechende Vorschrift des zwischenzeitlich außer Kraft getretenen § 18 Abs. 2 Satz 2 BRRG war nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in der dort behandelten Fallkonstellation gerade nicht anwendbar (BVerwG, Urteil vom 25. Oktober 2007 - 2 C 30.
GO. Die Festsetzung des Streitwertes beruht auf § 47 Abs. 1 und 3, § 52 Abs. 2 GKG. http://www.rechtsprechung-im-internet.de/jportal/?quelle=jlink&docid=jb-WBRE201700707&psml=bsjrsprod.psml&max=true Deutschland deutsch BMJV public
KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.