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BVerwG 10 B 4.25

WBRE202600259 ECLI:DE:BVerwG:2026:110326B10B4.25.0 BVerwG 10. Senat 20260311 10 B 4.25 Beschluss vorgehend Oberverwaltungsgericht der Freien Hansestadt Bremen, 22. Januar 2025, Az: 2 LB 179/24, Urteil

Art. 14Abs.

1 GG betreffe. Wird mit der Nichtzulassungsbeschwerde gerügt, die Auslegung und Anwendung von Landesrecht verstoße gegen Bundesrecht, ist näher darzulegen, inwiefern die bundesrechtliche Norm, die gegenüber dem Landesrecht als korrigierender Maßstab angeführt wird, ihrerseits ungeklärte Fragen von grundsätzlicher Bedeutung aufwirft (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 29. April 2024 - 4 B 17.23 - juris Rn. 5). An solchen Darlegungen fehlt es hier. Die Beschwerde wirft keine klärungsbedürftigen Fragen auf, die sich auf die Auslegung von Art. 12 Abs.

Art. 14Abs.

1 GG beziehen. 20 Die weiter aufgeworfene Frage, "Ist es mit dem grundrechtlichen Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen durch Art. 12 Abs.

Art. 14

Abs.

den sich daraus ergebenden Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit und der praktischen Konkordanz vereinbar, dem Interesse der Allgemeinheit, in Grundzügen nachvollziehen zu können, wie der Brandschutz bei einer Straßenbahn nachgewiesen wurde, einen generellen Vorrang vor dem Interesse der Hersteller, diese Information als Betriebs- und Geschäftsgeheimnis geheim zu halten, zu vereinbaren?" veranlasst die Zulassung der Revision ebenfalls nicht. 21 Die Fragestellung wird von der Beschwerde ausdrücklich als Folgefrage zur vorangegangenen, nicht zur Zulassung der Revision führenden Frage formuliert und kann schon deshalb nicht eigenständig eine Revisionszulassung begründen. Hinzu kommt, dass von der Beigeladenen auch in diesem Zusammenhang nicht dargelegt wird, inwiefern ungeklärte Fragen von grundsätzlicher Bedeutung bei der Auslegung von Art. 12 und 14 GG aufgeworfen sein sollen. 22 Die Kostenentscheidung folgt aus § 154 Abs. 2, § 159 Satz 1 VwGO und § 100 Abs. 1 ZPO. Die Streitwertfestsetzung ergibt sich aus § 47 Abs. 1 und 3 i. V. m. § 52 Abs. 2 GKG. http://www.rechtsprechung-im-internet.de/jportal/?quelle=jlink&docid=jb-WBRE202600259&psml=bsjrsprod.psml&max=true Deutschland deutsch BMJV public

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