26; Piper, Höchstrichterliche Rechtsprechung zum Speditionsund Frachtrecht, 7. Aufl., Rdn. 425). d) Der Senat schließt sich im Grundsatz der Auffassung an, die eine enge Auslegung des Art. 23 Abs. 4 CMR befürwortet. Die Haftungsregelungen des Art. 23 Abs. 1 bis 4 CMR unterscheiden wie die des Art. 40 § 1 bis 3 CIM zwischen dem Schaden, der durch den Verlust des Gutes eingetreten ist, und den transportbedingten Kosten des Absenders/Empfängers. Die Schäden werden gemäß Art. 23 Abs. 1 und 2 CMR, Art. 40 § 1 CIM durch Wertersatz und darüber hinaus -nach dem ausdrücklichen Verbot der Art. 23 Abs. 4 CMR und Art. 40 § 1 CIM -nicht kompensiert. Ersatzlos bleiben vor allem Folgekosten, zu denen sämtliche schadensbedingten Aufwendungen gehören. Das Risiko hierfür trägt grundsätzlich die Verladerseite, die auch das Risiko für entgangenen Gewinn oder Produktionsausfall des Empfängers trifft (vgl. MünchKomm.HGB/Basedow, Art. 23 CMR Rdn. 38). Diese enge Auslegung des Art. 23 Abs. 4 CMR (Art. 40 § 3 CIM) mag zwar zu Lücken bei der Ersatzleistung führen, weil nach Art. 23 Abs. 1 und 2 CMR (Art. 40 § 1 CIM) nur der Börsen-/Marktpreis/gemeine Wert des in Verlust geratenen Gutes ersetzt wird. Sie entspricht aber sowohl dem Wortlaut als auch dem beschränkten Zweck des Art. 23 Abs. 4 CMR. Erstattungsfähig sind nur "sonstige aus Anlaß der Beförderung des verlorenen Gutes entstandene Kosten". Aus dieser Formulierung ergibt sich, daß es sich um Aufwendungen handeln muß, die auch bei vertragsgemäßer Abwicklung der Beförderung entstanden wären (vgl. Helm aaO Art. 23 Rdn. 18; Herber/
28). Legt der Warenversender auf die Haftung des Beförderers für nicht von Art. 23 CMR (Art. 40 CIM) erfaßte Sachfolgeschäden Wert, so hat er -worauf das Berufungsgericht mit Recht hingewiesen hat -die Möglichkeit, gemäß Art. 26 CMR (Art. 46 CIM) ein besonderes Lieferinteresse zu deklarieren (MünchKomm.HGB/Basedow, Art. 23 CMR Rdn. 38; Herber/
9). 4. Auf der Grundlage dieses rechtlichen Ausgangspunktes hat das Berufungsgericht zutreffend angenommen, daß es sich bei der von der Versicherungsnehmerin gezahlten Tabaksteuer um schadensbedingte Aufwendungen gehandelt hat, deren Erstattungsfähigkeit nicht von Art. 40 § 3 CIM umfaßt wird. Die im Steueraussetzungsverfahren (§§ 15 bis 17 TabakStG) beförderten Zigaretten wurden durch Diebstahl während des Transports in den Verkehr gebracht. Nach § 18 Abs. 1, 3 und 4 Nr. 1 TabakStG ist die Versicherungsnehmerin dadurch Steuerschuldnerin geworden. Bei vertragsgemäßer Abwicklung der Beförderung wären ihr die in Rede stehenden Kosten nicht entstanden. Es handelt sich mithin um durch die Schädigung selbst verursachte Aufwendungen, die nicht nach Art. 40 § 3 CIM (Art. 23 Abs. 4 CMR) erstattungsfähig sind (Herber/
39 für die Entrichtung von Steuern wegen Verlustes von Gütern, die im Steueraussetzungsverfahren befördert und durch Diebstahl dem Verfahren entzogen werden; ebenso
Rdn. 425). Der Revision kann nicht darin beigetreten werden, daß nicht der Diebstahl, sondern bereits der Transport der Zigaretten im Steueraussetzungsverfahren die Steuerschuld ausgelöst habe, weil die Ware während der Beförderung latent mit der Steuerpflicht behaftet gewesen sei. Die Revision berücksichtigt nicht genügend, daß die Warenbeförderung im Steueraussetzungsverfahren keinen Steuerentstehungstatbestand darstellt. Bei einem Transport von Tabakwaren im Verfahren nach den §§ 15 bis 17 TabakStG ist die Steuer gemäß § 8 Abs. 1 Nr. 2 TabakStG zunächst ausgesetzt und daher noch nicht entstanden. Im Streitfall ist die Versendung der Zigaretten nach § 16 Abs. 1 Nr. 2 TabakStG erfolgt, so daß § 8 Abs. 1 Nr. 2 TabakStG zur Anwendung kommt. In einem solchen Fall entsteht die Tabaksteuer also nicht schon aufgrund der Beförderung, sondern aufgrund der Tatsache, daß die Zigaretten während des Transports dem Steueraussetzungsverfahren entzogen worden sind (§ 18 Abs. 1 TabakStG). III. Danach war die Revision mit der Kostenfolge aus § 97 Abs. 1 ZPO zurückzuweisen. Ullmann v. Ungern-Sternberg Bornkamm Pokrant Schaffert Permalink: https://openjur.de/u/186663.html ( https://oj.is/186663 ) Verweise Volltext Zitate 1 Zitiert 5 Faksimile Referenzen 0 Themenverwandt Schlagworte Impressum Datenschutz Nutzungsbedingungen openJur e.V. Spenden English
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