Tenor Der Antragsgegner wird verpflichtet, die Vollzugsplanung für den Antragsteller fortzuschreiben. Es wird festgestellt, dass die nicht erfolgte Fortschreibung des Vollzugsplanes für den Antragsteller im März 2016 rechtswidrig gewesen ist. Die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Antragstellers werden dem Antragsgegner auferlegt. Der Streitwert wird auf 500,00 € festgesetzt. Gründe I. Der Antragsteller verbüßt in der JVA Bochum derzeit zwei Freiheitsstrafen wegen sexueller Nötigung und Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln. Strafzeitende ist am 14.7.2019; im Anschluss wird noch eine Ersatzfreiheitsstrafe vollstreckt. Mit Datum vom 19.11.2015 stellte der Antragsgegner einen Vollzugsplan für den Antragsteller auf. Dieser Vollzugplan enthielt unter dem Punkt Fortschreibung die Angabe "März 2016". Eine Fortschreibung des Vollzugsplanes ist bisher nicht erfolgt. Der Antragsteller begehrt nunmehr die Fortschreibung des Vollzugsplanes. Der Antragsteller trägt hierzu im Wesentlichen vor, dass die Unterlassung der Fortschreibung des Vollzugsplanes rechtswidrig sei. Die Fortschreibung der Vollzugsplanung habe unverzüglich zu erfolgen. Der Antragsteller beantragt wörtlich, den Antragsteller zu verpflichten, die Vollzugsplanung fortzuschreiben; festzustellen, dass die nicht unverzügliche Fortschreibung rechtswidrig war. Der Antragsgegner beantragt, den Antrag auf gerichtliche Entscheidung als unbegründet zurückzuweisen. Der Antragsgegner trägt hierzu vor, dass die Frist für die Erstellung des Vollzugsplanes entsprechend § 10 Abs. 2 StVollzG erst am 18.11.2016, somit nach 12 Monaten, ablaufe. Die angegeben Fortschreibungsfrist März 2016 sei auf das Datum der Inhaftierung im März 2013 zurück zu führen. Seit der ersten Erstellung in der JVA Bochum im September 2014 sei der Plan fortlaufend überarbeitet und fortgeschrieben worden, da der Antragsteller jeden Vollzugsplan angefochten habe. Die Fortschreibungsfrist habe spätestens mit der Neuerstellung des Vollzugsplanes am 19.11.2016 auf November 2016 umgeschrieben werden können. Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die zwischen den Parteien gewechselten Schriftsätze und die zu den Akten gereichten Unterlagen Bezug genommen. II. Die Anträge sind zulässig und begründet.
KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.