. Von der Summe entfallen € 55.130,00 auf den ersten und € 33.420,00 auf den zweiten Teil des klägerischen Zahlungsbegehrens. Als für die Wertbestimmung maßgebend erweist sich - entsprechend dem sogenannten Angreiferinteresseprinzip (vgl. hierzu MüKoZPO/Wöstmann,
1; BDZ/Dörndorfer,
/FamGKG/JVEG, 4. Aufl.,
2 f.; NK-GK/ Schneider, 2. Aufl.,
1 ff.). Bei den geltend gemachten Zinsen handelt es sich um eine Nebenforderung, die gemäß § 43 Abs. 1
streitwertneutral bleibt. Permalink: https://openjur.de/u/2272518.html ( https://oj.is/2272518 ) Volltext Druckansicht Zitate 26 Zitiert 0 Referenzen 7 Themenverwandt Schlagworte Impressum Datenschutz Nutzungsbedingungen Über openJur English openJur e.V.
KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.