Tenor Die sofortige Beschwerde der Beklagten gegen den Beschluss des Amtsgerichts Charlottenburg - ... - vom
(2018)BGB § 553 , Rn. 13, zitiert nach juris). Kennt der Vermieter den Untermieter weder persönlich noch hat er etwa aus Presseveröffentlichungen Kenntnis von dessen Person und Anhaltspunkte für seine mangelnde Eignung, so muss der Mieter es dem Vermieter nicht erst durch zusätzliche Informationen ermöglichen, nach denkbaren Hinderungsgründen zu forschen; vielmehr liegt dann der Regelfall vor, dass der Mieter einen Untermieter ausgesucht hat und ein wichtiger Grund, der die Person des Untermieters ausnahmsweise als ungeeignet erscheinen ließe, aus Sicht des Vermieters nicht vorliegt. Mehr als den Namen (sowie zur eindeutigen Identifikation wohl auch Geburtsdatum nebst Geburtsort) und Angaben über die berufliche oder sonstige Tätigkeit des Untermieters muss der Mieter deshalb regelmäßig nicht mitteilen (vgl. Schmidt-Futterer/Blank,
- Aufl. 2019, BGB § 553 Rn. 16). Der Kläger musste daher, nachdem die Beklagte ihre Zustimmung zur Untervermietung mit Schreiben vom
- November 2019 weiterhin davon abhängig machte, dass sie unmittelbaren Kontakt mit den in Aussicht genommenen Untermietern aufnehmen könne, davon ausgehen, dass er die begehrte Erlaubnis nicht ohne gerichtliche Unterstützung erhalten werde. Das gilt umso mehr, als die Beklagte darüber hinaus ohne jeden Anhaltspunkt mögliche Vorstrafen der in Aussicht genommenen Untermieter in den Raum stellte und insoweit eine Zusicherung des Klägers über die Untermieter betreffende Tatsachen verlangte, die nicht einmal aus einem von diesen vorgelegten polizeilichen Führungszeugnis ersichtlich gewesen wären. Die Entscheidung über die Kosten des Beschwerdeverfahrens beruht auf § 97 Abs. 1 ZPO. Eine Streitwertfestsetzung nach § 63 Abs. 2 GKG ist nicht veranlasst, da die Gerichtsgebühren für das Beschwerdeverfahren nicht von der Höhe des Streitwerts abhängen. Permalink: https://openjur.de/u/2318420.html ( https://oj.is/2318420 ) Volltext Druckansicht Zitate 0 Zitiert 0 Referenzen 0 Themenverwandt Schlagworte Impressum Datenschutz Nutzungsbedingungen Über openJur English openJur e.V.