Tenor Der Antrag auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes wird abgelehnt. Kosten sind nicht zu erstatten. Antrag auf Prozesskostenhilfe wird abgelehnt. Gründe Der Antrag ist nach § 86 b Abs. 2 Satz 2 SGG statthaft. Danach kann das Gericht der Hauptsache eine einstweilige Anordnung zur Regelung eines vorläufigen Zustandes in Bezug auf ein streitiges Rechtsverhältnis treffen, wenn eine solche Regelung zur Abwendung wesentlicher Nachteile nötig erscheint. Voraussetzung für den Erlass einer einstweiligen Anordnung ist das Bestehen eines Anordnungsanspruchs und eines Anordnungsgrundes. Sowohl Anordnungsanspruch als auch Anordnungsgrund müssen gem. § 86 b Abs. 2 Satz 4 SGG i.V.m. § 920 Abs. 2 Zivilprozessordnung glaubhaft gemacht werden, wobei der Nachweis der überwiegenden Wahrscheinlichkeit genügt (Krassney/Udsching, Handbuch des sozialgerichtlichen Verfahrens, 4.Auflage, 3.Kapitel Rdn. 157). Der Anordnungsanspruch bezieht sich auf den materiellen Anspruch in der Sache und der Anordnungsgrund bezieht sich auf die Eilbedürftigkeit der Sache. Eine Sache ist nur dann eilbedürftig, wenn es bei Abwägung aller betroffener Interessen für den Antragsteller unzumutbar ist, die Entscheidung in der Hauptsache abzuwarten (LSG NRW, Beschluss vom 27.02.2008, Az. L 9 B 24/08 AS ER). Ein wesentlicher Nachteil liegt dann vor, wenn der Antragsteller konkret in seiner wirtschaftlichen Existenz bedroht ist oder ihm die Vernichtung seiner Lebensgrundlage droht. Können ohne die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Beeinträchtigungen entstehen, sind die Erfolgsaussichten der Hauptsache nicht mehr nur summarisch, sondern abschließend zu prüfen. Schadet eine vollständige Aufklärung der Sach- und Rechtslage im Eilverfahren aus, ist auf Grundlage der Gewährung eines effektiven Rechtsschutzes orientierten Folgenabwägung zu entscheiden (BverfG, Beschluss vom 12.05.2005 Az. 1 V BvR 569/05). Der Anordnungsanspruch kann sich aus §§ 19 , 20 Abs. 3, 22 Abs. 1 i.V.m. §§ 7 - 9 SGB II ergeben. Danach erhalten Personen Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes einschließlich der angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung, die
KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.