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VG Köln, Urteil vom 22.12.2022 - 13 K 2736/19

Tenor Es wird festgestellt, dass die Äußerung des Bundesamtes für Verfassungsschutz in Bezug auf den Kläger "[Er] versteigt sich zu der Aussage, dass das ,Deutsche Reich‘ 1945 nicht untergegangen sei." rechtswidrig war. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger zu 5/6 und die Beklagte zu 1/

  1. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Vollstreckungsschuldner darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils beizutreibenden Betrages abwenden, soweit nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages leistet. Gründe Der Kläger ist Mitglied der Partei Alternative für Deutschland (AfD). Im Jahr 2019 verhängte die AfD I. gegen den Kläger eine Ämtersperre und leitete ein Parteiausschlussverfahren ein. Das Schiedsgericht der Landespartei schloss den Kläger aus der AfD aus. Nach dem hiergegen gerichteten Einspruch des Klägers befindet sich das Verfahren derzeit in zweiter Instanz bei dem Bundesschiedsgericht der AfD. Im Jahr 2021 wurde der Kläger von dem Amtsgericht P. aufgrund einer den Holocaust verharmlosenden Äußerung auf Facebook wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe verurteilt. In der Berufungsinstanz bestätigte das Landgericht E. Anfang 2022 den Schuldspruch. In der aktuellen Legislaturperiode 2021 bis 2026 ist der Kläger für die AfD Fraktionsvorsitzender der Stadtverordnetenversammlung von I
  2. , I. . Das Bundesamt für Verfassungsschutz (nachfolgend Bundesamt) ist nach § 2 Abs. 1 des Bundesverfassungsschutzgesetzes (BVerfSchG) eine Bundesoberbehörde der Beklagten im Geschäftsbereich des Bundesinnenministeriums. Das Bundesamt erfüllt Aufgaben eines Inlandsnachrichtendienstes. Am
  3. April 2015 veröffentlichte der Deutsche Bundestag auf seiner Homepage eine Pressemitteilung mit folgendem Inhalt: "Völkerrechtssubjekt "Deutsches Reich" Auswärtiges/Antwort - 30.06.2015 (hib 340/2015) Berlin: (hib/AHE) Das Bundesverfassungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung festgestellt, dass das Völkerrechtssubjekt "Deutsches Reich" nicht untergegangen und die Bundesrepublik Deutschland nicht sein Rechtsnachfolger, sondern mit ihm als Völkerrechtssubjekt identisch ist. Darauf verweist die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/5178) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke zum Potsdamer Abkommen von 1945 (18/5033). Die Abgeordneten hatten sich unter anderem nach der "These von der Fortexistenz des Deutschen Reiches" erkundigt und gefragt, ob die Bundesregierung diese als öffentlich als unhaltbar zurückweisen werde, "damit diese Behauptung nicht von Neonazis und der so genannten Reichsbürgerbewegung für ihren Gebietsrevisionismus gegenüber den EU-Nachbarländern instrumentalisiert werden kann", vgl. https://www.bundestag.de/webarchiv/presse/hib/2015_06/380964-
  4. Der Kläger verfasste am 00.00.2016 einen Facebook-Beitrag und äußerte dort wörtlich: "Das Deutsche Reich und der Kampf der Systemmedien gegen Wahrheit, Meinungsfreiheit, Souveränität und Demokratie. Nachdem sich nun wohl [nicht] mehr verheimlichen ließ, dass laut Bundesverfassungsgericht und der Aussage der Bundesregierung vom 30.6.2015 das "Deutsche Reich 1945 nicht untergegangen sondern nach ständiger Rechtsprechung als Völkersubjekt identisch mit der Bundesrepublik Deutschland ist" ist, geht die Welt als eines der führenden Lücken- und Hofberichtserstattungsmedien zum Angriff über. Sie schreibt: >>> Bedeutet das etwa, dass die Verschwörungstheoretiker der marginalen "Reichsbürgerbewegung" richtig liegen? Die wenigen Tausend Anhänger dieser obskuren, halb irren, halb rechtsextremen Truppe glauben allen Ernstes, das alte Deutsche Reich bestehe weiter, die Bundesrepublik sei dagegen nur eine "GmbH", eine "Verwaltungseinheit" ohne staatliche Befugnisse. >alle Spekulationen der selbst ernannten "Reichsbürger, die Bundesrepublik sei kein souveräner Staat jeder Grundlage. Schon mit dem Deutschlandvertrag von 1952, der drei Jahre später in Kraft trat, erhielt die Bundesrepublik wesentliche Souveränitätsrechte zurück. Vollständig souverän ist das vereinigte Deutschland seit dem Inkrafttreten des Zweiplusvier-Vertrages
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