Tatbestand Der 1966 in N (Türkei) geborene Kläger ist türkischer Staatsangehöriger kurdischer Volkszugehörigkeit. Er reiste nach seinen Angaben, die Stempeleindrucken in seinem bis zum
- August 1993 gültigen Paß entsprachen, am
- August 1988 vom Flughafen Istanbul auf dem Luftwege aus der Türkei aus und am gleichen Tage über den Flughafen Frankfurt am Main in die Bundesrepublik Deutschland ein. Am
- September 1988 stellte er bei dem Grenzschutzamt F einen Asylantrag, zu dessen Begründung er ausführte, sein Dorf, das in der Nähe der syrisch-irakischen Grenze liege, sei fast jede Woche von türkischen Soldaten überfallen worden. Diese hätten ihn und seinen Bruder gesucht, weil sie sich mit Politik beschäftigt hätten. Sie hätten sie aber nicht gefunden. Deshalb hätten die Soldaten seinen Vater ins Gefängnis gesteckt und diesen dort derart geschlagen, daß er jetzt (zum Zeitpunkt der Asylantragstellung) immer noch nicht laufen könne. Er selbst sei vor fünf oder sechs Monaten festgenommen und in der Kaserne eine Woche lang geschlagen worden. Er wolle nicht in die Türkei zurückkehren, weil er von Soldaten sowie von Studenten unterdrückt werde. In Deutschland wohne ein Cousin von ihm. Bei seiner Anhörung vor dem Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge am
- Mai 1989 erklärte der Kläger, er habe die Schule mit der Grundschule abgeschlossen, seinen Militärdienst vom Dezember 1986 bis Juni 1988 geleistet und danach wieder in seinem Dorf bei N gelebt. Sein Dorf liege in einer gebirgigen Hochebene. Dort seien etwa einen Monat vor Ende seines Militärdienstes 20 Apocular von den Soldaten getötet worden. 15 Tage nach seiner Rückkehr vom Militärdienst in sein Dorf sei er aufgrund der Anzeige eines Spions bzw. Verräters des Aga festgenommen worden. Man habe ihm vorgeworfen, einige der Getöteten gekannt zu haben; darunter seien auch einige von der Organisation KAWA gewesen. Er sei gefragt worden, warum solche Leute in so großer Zahl in seiner Gegend aufgetaucht seien, ob sie etwa ein Attentat geplant hätten. Er sei mit diesen Leuten in Verbindung gebracht worden, weil sein Bruder bei der KAWA sehr aktiv sei. Er selbst sei auch als Sympathisant dieser Organisation bekannt gewesen, deshalb sei er ebenfalls festgenommen worden. Er sei seit 1980 Sympathisant der KAWA gewesen, habe kurdische Flugblätter verteilt und den Leuten Essen gegeben. Anfang Juli sei er dann nach 15 Tagen Haft mit der Auflage, sich täglich in der 34 km entfernten Station der Gendarmerie zu melden und dort seine Unterschrift zu leisten, wieder freigelassen worden. Er habe daraufhin das Dorf verlassen und sei zu Freunden in Nusaybin gegangen. Bis sein Paß besorgt worden sei, habe er sich auch in Dörfern der Umgebung bei Bekannten aufgehalten. Er habe von einem Mann, der in Nusaybin gelebt habe, gehört, daß dieser Pässe besorgen könne. Nachdem er diesem 250.000 türkische Lira gezahlt habe, habe er ihm einen Paß besorgt. Sein Bruder lebe ebenfalls in der Bundesrepublik Deutschland und habe auch einen Asylantrag gestellt. Er selbst habe in Deutschland an Veranstaltungen teilgenommen und Flugblätter verteilt. Ein zur Akte gereichtes Foto zeige ihn bei einer Veranstaltung in Hannover; er wisse nicht, wann dies genau gewesen sei. Der Kläger führte zudem auf entsprechendes Befragen zur Organisation KAWA aus, diese gehe auf die mystische Figur des Eisenschmiedes KAWA zurück. Die Organisation kämpfe für ein freies Kurdistan; es habe sie schon vor Christus gegeben. Führer der Auslandsorganisation seien die Personen, sei am
- Dezember 1980 in Syrien ermordet worden. Außerdem gebe es noch ihre Schwester. Er selbst habe in der Türkei Kontakt zur Organisation über seinen Bruder gehabt. Er sei damals noch sehr jung gewesen. Die Leute der Organisation seien zu ihnen gekommen und hätten ihnen Flugblätter gegeben, die sie dann verteilt hätten. Im Laufe der Zeit habe er sich mehr um die Sache gekümmert und die Flugblätter dann auch gelesen. sei von türkischen Soldaten auf syrischem Gebiet getötet worden. Dabei seien auch und 15 andere Parteifreunde umgebracht worden. Zudem legte der Kläger eine Spendenbescheinigung der Organisation KAWA in der Anhörung vor. Mit Bescheid vom
- Juli 1989 lehnte die Beklagte zu 1) den Asylantrag im wesentlichen mit der Begründung ab, aus dem Vorbringen des Klägers ergäben sich keine ausreichenden Anhaltspunkte dafür, daß er sich aus begründeter Furcht vor Verfolgung außerhalb seines Heimatstaates aufhalte oder bei Rückkehr mit Verfolgungsmaßnahmen rechnen müsse. Von den von ihm geschilderten Maßnahmen seien alle Bewohner des Kurdengebietes gleichermaßen betroffen. Wenn irgendwo 20 Apocular aufgespürt und getötet würden, komme es ohne weiteres zu umfangreichen Sicherungsmaßnahmen. Zudem habe sich der Kläger zum Zeitpunkt des von ihm geschilderten Vorfalles selbst noch beim Militär befunden. Der vorgetragene Verstoß gegen die Meldeauflage führe ebenfalls nicht zu politisch motivierter Verfolgung. Sinn der Meldeauflage sei es sicherzustellen, daß Personen nicht innerhalb der Türkei oder des Kurdengebietes unerkannt abtauchten. Der Kläger könne jedoch mittels Paßeintragung jederzeit nachweisen, daß er sich im Ausland aufgehalten habe, was einem türkischen Staatsangehörigen nicht verboten sei. Trotz Einräumung einer angemessenen Frist seien ausreichende Nachfluchtaktivitäten nicht rechtzeitig nachgewiesen worden. Unter dem
- August 1989 forderte die Beklagte zu 2) den Kläger zur Ausreise aus der Bundesrepublik Deutschland auf, gab ihm auf, den Geltungsbereich des Asylverfahrensgesetzes innerhalb eines Monats nach Eintritt der Unanfechtbarkeit der Ablehnung des Asylantrages zu verlassen, und drohte ihm zugleich für den Fall der Nichteinhaltung dieser Frist die Abschiebung an. Mit am
- September 1989 bei dem Verwaltungsgericht Wiesbaden eingegangenem Schriftsatz hat der Bevollmächtigte des Klägers gegen die beiden genannten Bescheide, die ihm am
- August 1989 zugestellt worden waren, Klage erhoben und die Verpflichtung der Beklagten zu 1) zur Anerkennung des Klägers als Asylberechtigten weiterverfolgt. Bei seiner Anhörung in der mündlichen Verhandlung am
- Juli 1993 hat der Kläger ergänzend zu seinen Vorbringen im Verwaltungsverfahren erklärt, er habe nur wenige Tage die Schule besucht; sie hätten kein Geld gehabt. Er sei auch von dem Lehrer, der ein den Grauen Wölfen angehörender Türke gewesen sei, geschlagen worden. Sie hätten keine Lebenssicherheit gehabt; fast täglich sei ihr Haus überfallen worden. Sein Bruder, der bei der KAWA aktiv gewesen sei, sei im Jahre 1981 festgenommen worden und habe in Diyarbakir gesessen. Dieser sei als Vermittler zu den Kurden nach Elazig, Diyarbakir und Tunceli gegangen und habe dort Flugblätter verteilt. Er selbst habe im Dorf die Zeitschrift der KAWA namens "ALA YEKITI" verteilt. Er habe in seinem Heimatdorf auch Propaganda gemacht für Kurdistan, insbesondere für die KAWA, die sich für die Einheit der vier Teile von Kurdistan einsetze. 1981 seien Angehörige der Sicherheitskräfte gekommen, hätten ihr Haus umstellt und seinen Vater und ihn mitgenommen. Sein Vater sei geschlagen worden; er sei jetzt an einem Bein behindert, vor einem Monat sei er operiert worden. Die Festnahme sei nach der Festnahme seines Bruders im gleichen Jahre erfolgt. 1984 sei er zum zweiten Mal festgenommen worden. Der Aga, der für den türkischen Geheimdienst arbeite, habe ihn angezeigt und behauptet, daß die Kurden zu ihm kämen. Nach der Verhaftung im Winter 1984 sei er 74 Tage festgehalten worden. Zunächst sei er auf die Wache in dem 34 km von seinem Heimatdorf entfernten Ort Girmeli und von dort mit verbundenen Augen nach Nusaybin gebracht worden. Dort sei er gefoltert worden und danach zu einer Einheit nach Kiziltepe gebracht worden. Die Soldaten hätten verlangt, daß er ihnen sage, warum die Kurden in die Berge gegangen seien. Er glaube, daß ihn die Agenten des Aga angezeigt hätten. Während der Inhaftierung sei er durch Bastonade auf die Fußsohlen und Schläge auf den ganzen Körper gefoltert worden. Sie hätten wissen wollen, warum die Führer der Bewegung zu seiner Familie gekommen seien, denn sein Bruder habe ja aktiv gearbeitet. Eine Gerichtsverhandlung habe es nicht gegeben. Nach seiner Freilassung sei er ins Dorf zurückgekehrt; dort habe er als heimlicher Sympathisant Angst gehabt. Nach seiner Entlassung vom Militärdienst am
- Juni 1988 seien bei seinem Heimatdorf 20 Apocular getötet und er dann für 15 Tage wieder festgenommen worden. Er habe nach seiner Festnahme gesagt, daß er gerade vom Militärdienst komme und nichts wisse; dann habe man ihn wieder freigelassen. Danach sei er nicht mehr festgenommen worden, sondern nur verpflichtet gewesen, jeden Tag zu kommen und zu unterschreiben. Aufgrund Beweisbeschlusses vom
- Oktober 1993 hat das Verwaltungsgericht Beweis erhoben über einzelne Behauptungen des Klägers zu exilpolitischen Betätigungen, insbesondere für die Organisation KAWA in Deutschland (vgl. Blatt 90a f. d. GA), durch Vernehmung der Zeugen, und des Bruders des Klägers in der mündlichen Verhandlung am
- November
- Wegen des Ergebnisses der Beweisaufnahme wird auf die Niederschrift vom gleichen Tage (Blatt 122 ff. d. GA) Bezug genommen. Der Kläger hat beantragt, den Bescheid der Beklagten zu 1) vom
- Juli 1989 und den Bescheid der Beklagten zu 2) vom
- August 1989 aufzuheben und die Beklagte zu 1) zu verpflichten, ihn als Asylberechtigten anzuerkennen sowie festzustellen, daß bei ihm die Voraussetzungen des § 51 Abs. 1 AuslG vorliegen. Die Beklagte zu 1) hat beantragt, die Klage abzuweisen. Zur Begründung hat sie sich auf ihren angefochtenen Bescheid bezogen. Die Beklagte zu 2) hat beantragt, die Klage abzuweisen. Sie hat zur Begründung Bezug genommen auf ihre angefochtene Verfügung. Der Bundesbeauftragte für Asylangelegenheiten hat sich nicht am Klageverfahren beteiligt. Mit Urteil vom
- November 1993, dem Bevollmächtigten des Klägers zugestellt am
- Dezember 1993, hat das Verwaltungsgericht die Klage im wesentlichen mit der Begründung abgewiesen, dem Kläger drohe bei einer Rückkehr in die Türkei keine politische Verfolgung. Er habe keine Vorfluchtgründe glaubhaft gemacht. Das Gericht glaube dem Kläger nicht, daß er im Jahre 1984 verhaftet worden sei, weil der Vortrag insoweit in wesentlichen Punkten gesteigert sei. Auch die Angaben über die angebliche Inhaftierung im Jahre 1988 seien widersprüchlich. Selbst wenn man diese Verhaftung als wahr unterstelle, sei darin kein Vorgang von asylrelevanter Bedeutung zu sehen. Insoweit handele es sich um eine in den kurdischen Provinzen üblichen Maßnahme der Sicherheitsbehörden. Der Kläger habe nicht behauptet, während dieser Inhaftierung in menschenrechtswidriger und asylerheblicher Weise mißhandelt worden zu sein. Ein Anspruch auf Anerkennung als Asylberechtigter stehe dem Kläger auch nicht im Hinblick auf seine exilpolitischen Aktivitäten zu, weil eine möglicherweise bestehende Gefahr politischer Verfolgung auf Umständen beruhe, die er nach Verlassen seines Heimatlandes aus eigenem Entschluß geschaffen habe. Denn er habe Anhaltspunkte dafür, daß diese Betätigung auf einer im Herkunftsland erkennbar betätigten Überzeugung beruhe, nicht dargelegt. Da er während seines Aufenthaltes in der Bundesrepublik Deutschland keine exilpolitischen Aktivitäten von herausragender Bedeutung entfaltet habe, bestehe für ihn bei einer Rückkehr auch nicht die Gefahr einer Bestrafung nach Art. 8 ATG, so daß unter diesem Gesichtspunkt auch nicht das Vorliegen der Voraussetzungen des § 51 Abs. 1 AuslG festgestellt werden könne. Die Klage gegen die Beklagte zu 2) sei unbegründet, weil der angefochtene Bescheid rechtmäßig sei. Auf den am
- Dezember 1993 bei dem Verwaltungsgericht eingegangenen Antrag des Klägers hat der Senat mit Beschluß vom
- Juni 1994 die Berufung hinsichtlich des asylrechtlichen Verfahrensteils zugelassen. Zur Begründung der Berufung führt der Bevollmächtigte des Klägers im wesentlichen aus, dem Kläger drohe im Falle seiner Rückkehr in seine Heimatregion kollektive politische Verfolgung wegen seiner kurdischen Volkszugehörigkeit. Ihm stehe auch keine inländische Fluchtalternative zur Verfügung. Er verweist dazu auf Gutachten verschiedener Sachverständiger - deren Vernehmung er beantragt - und Medien-Berichte darüber, daß in die Türkei abgeschobene Kurden dort mit politischen Verfolgungsmaßnahmen zu rechnen hätten. Zudem verweist er auf exilpolitische Aktivitäten des Klägers zwischen Dezember 1993 und Juni 1994 durch Teilnahme an Demonstrationen, der Newrozveranstaltung in Gießen am
- März 1994 und einer Gedenkveranstaltung der KAWA für die "Märtyrer von Kamishly" in Bielefeld am
- Dezember
- Zum Beweis bezieht er sich jeweils auf das Zeugnis des Bruders des Klägers Nachdem der Kläger die zunächst auch gegen die Beklagte zu 2) gerichtete Berufung zurückgenommen hat, beantragt er, unter Abänderung des Urteils des Verwaltungsgerichts Wiesbaden vom
- November 1993 den Bescheid der Beklagten zu 1) vom
- Juli 1989 aufzuheben und die Beklagte zu 1) zu verpflichten, ihn als Asylberechtigten anzuerkennen und festzustellen, daß die Voraussetzungen des § 51 Abs. 1 AuslG in seiner Person vorliegen. Die Beklagte zu 1) hat beantragt, die Berufung zurückzuweisen. Der Bundesbeauftragte für Asylangelegenheiten hat keinen Antrag gestellt und sich nicht zur Sache geäußert. Über die Asylgründe des Klägers ist aufgrund Beschlusses des Senats vom
- Juli 1994 Beweis erhoben worden durch seine Vernehmung als Beteiligter. Wegen des Ergebnisses der Beweisaufnahme durch den Berichterstatter wird auf die Niederschrift über den Termin am
- September 1994 Bezug genommen. Die Beteiligten haben ihr Einverständnis mit einer Entscheidung ohne mündliche Verhandlung erklärt. Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakte sowie der den Kläger betreffenden Behördenakten der Beklagten zu 1) (163-31604-88) und der Beklagten zu 2) (1 Heft) Bezug genommen. Diese sind ebenso Gegenstand der Beratung gewesen wie die nachfolgenden Erkenntnisquellen, die in den den Beteiligten mit Schreiben des Berichterstatters vom
- September 1994 und
- Januar 1995 übermittelten Listen aufgeführt sind: I. 1.07.05.1980Auswärtiges Amt an VG Stuttgart2.13.10.1980Auswärtiges Amt an VG Gelsenkirchen3.18.02.1981Auswärtiges Amt an VG Berlin4.12.06.1981Sachverständiger Roth vor VG Hamburg5.12.06.1981Sachverständige Kappert vor VG Hamburg6.22.06.1981Auswärtiges Amt an VG Oldenburg7.22.06.1981Auswärtiges Amt an VG Mainz8.09.08.1981a. i. an VG Mainz9.14.10.1981Auswärtiges Amt an VG Stuttgart10.22.10.1981Sternberg-Spohr vor VG Düsseldorf12.20.11.1981Auswärtiges Amt an Bay. VGH13.10.11.1982Sachverständiger Nebez vor VG Berlin14.10.11.1982Sachverständiger Kaya vor VG Berlin15.11.11.1982Sachverständiger Taylan vor VG Berlin16.15.11.1982Sachverständiger von Sternberg-Spohr vor VG Berlin17.15.11.1982Sachverständiger Roth vor VG Berlin18.03.01.1983Auswärtiges Amt an VG Hannover19.18.02.1983Max-Planck-Institut Heidelberg an VG Karlsruhe20.12.06.1983Oehring an VGH Baden-Württemberg21.16.06.1983Hauser an VGH Baden-Württemberg22.06.02.1984Sidiq an VG Hamburg23.Mai 1984Bericht der Delegation Fischer u. a.24.29.05.1984Kappert an VGH Baden-Württemberg25.08.06.1984Hauser an Hess. VGH26.13.06.1984Götz an Hess. VGH27.16.10.1984Roth an Hess. VGH28.Okt. 1984Oguzhan, Die Rechtsstellung der Kurden in der Türkei29.30.12.1984Taylan an VG Ansbach30.Sept. 1985Das türkische Sprachenverbotsgesetz (m. Anm. Rumpf), InfAuslR 1985, 25131.13.11.1985Taylan an VG Ansbach32.1987Verfassungsschutzbericht, S. 148 ff.33.15.03.1987Auswärtiges Amt - Lagebericht Türkei34.29.06.1987Auswärtiges Amt - Lagebericht Türkei35.14.11.1988Auswärtiges Amt - Lagebericht Türkei36.13.04.1989Auswärtiges Amt an VG Oldenburg37.30.04.1990Auswärtiges Amt an VG Ansbach38.31.10.1990Rumpf VG Hamburg39.28.01.1991FAZ: "Ankara hebt Verbot des Kurdischen auf"40.28.02.1991Auswärtiges Amt - Lagebericht Türkei41.31.07.1991Auswärtiges Amt an OVG Saarland42.02.09.1991epd-Dokumentation Nr. 36/9143.10.10.1991Auswärtiges Amt an VG Stade44.15.10.1991Auswärtiges Amt an VG Hamburg45.10.12.1991FR: "Demirel nennt Kurden Brüder"46.14.12.1991FAZ: "Die türkische Republik ist unser gemeinsamer Staat"47.20.02.1992Auswärtiges Amt - Lagebericht Türkei48.04.03.1992FR: "Unbehelligt konnten Kurden demonstrieren"49.12.03.1992Auswärtiges Amt an Niedersächsisches Innenministerium50.22.04.1992DIE WELT: "Ankara will mehr für Kurden tun"51.23.04.1992Auswärtiges Amt an VG Gelsenkirchen52.18.05.1992Taylan an OVG Hamburg53.12.06.1992Auswärtiges Amt - Lagebericht Türkei54.30.06.1992Kaya an VG Düsseldorf55.01.07.1992Rumpf an VG Düsseldorf56.20.08.1992SZ: "Özal kündigt Erleichterungen an"57.15.09.1992Rumpf an VG Bremen58.23.10.1992FR: "Krieg läßt die Kurdenprovinzen auch wirtschaftlich ausbluten"59.30.10.1992Auswärtiges Amt - Lagebericht Türkei60.11.11.1992Taylan an OVG Hamburg61.17.11.1992Rumpf an OVG Hamburg62.19.11.1992Auswärtiges Amt an VG Bremen63.20.11.1992Rumpf an VG Bremen64.24.11.1992a. i. an VG Bremen65.08.12.1992Zeugenvernehmung Heinecke vor OVG Hamburg66.10.12.1992a. i., Bericht, Türkei (Kurden)67.15.12.1992SZ: "Die fortgesetzte Chronik der Gnadenlosigkeit"68.15.01.1993a. i. an VG Stuttgart69.25.01.1993a. i. an VG Bremen70.02.02.1993Auswärtiges Amt an VG Wiesbaden71.23.02.1993Auswärtiges Amt an VG Wiesbaden72.03.03.1993Oberdiek, Erweiterung und Aktualisierung des Berichts "Gefährdung von Kurden in Städten der Westtürkei"73.05.03.1993Zeugenvernehmung Ayzit vor dem VG Hamburg74.08.03.1993Rumpf an VG Wiesbaden75.20.03.1993a. i., Türkei (Kurden)76.28.04.1993Auswärtiges Amt - Lagebericht Türkei77.14.05.1993Auswärtiges Amt an OVG Schleswig-Holstein78.17.05.1993Der Spiegel: "Den eigenen Vater foltern"79.02.06.1993Kaya an OVG Schleswig-Holstein80.15.07.1993Auswärtiges Amt an Regierungspräsidium Ludwigsburg81.04.08.1993Rumpf an VG Gießen82.06.08.1993a. i., Türkei - Menschenrechtsverletzungen an Kurden83.11.08.1993FR: "Staatliche Gewalt"84.16.08.1993FAZ: "Viele Tote im Südosten der Türkei"85.16.08.1993SZ: "140.000 Soldaten gegen Kurden im Einsatz"86.21.08.1993a. i., Türkei (Kurden)87.27.08.1993TAZ: "Hier gibt es keine zivile Gewalt, nur Militär"88.02.09.1993FR: "Im Kurdenkonflikt setzt Tansu Ciller aufs Militär"89.18.09.1993FR: "Publizist in Ankara verhaftet"90.20.09.1993Kaya an VG Aachen91.23.09.1993GfbV an VG Frankfurt92.30.09.1993SZ: "PKK-Führer droht mit totalem Krieg"93.20.10.1993a. i. an OVG Schleswig-Holstein94.20.10.1993Kaya an VG Köln95.25.10.1993SZ: "Berichte über Hunderte von getöteten Kurden"96.26.10.1993FR: "Ausnahmezustand in Türkei verlängert"97.28.10.1993FR: "Türkei will kurdische Rebellen ausrotten"98.29.10.1993TAZ: "Der Kampf gegen den Terror"99.29.10.1993Auswärtiges Amt an VG Aachen100.30.10.1993FR: "Armee - Auf Lice bestätigt"101.06.11.1993FR: "Wegen Kurden-Verfolgung Waffenembargo gegen Türkei verlangt"102.10.11.1993FR: "Hilferufe aus Kurdendorf"103.11.11.1993FR: "Parlament verlängert Notstand"104.16.11.1993Auswärtiges Amt - Lagebericht Türkei105.07.01.1994Auswärtiges Amt an VG Bremen106.28.01.1994a. i. an VG Ansbach107.März 1994Saarländische Kurdistan-Delegation: "Inländische Fluchtalternative Westtürkei"108.März 1994medico international: "Innenansichten eines schmutzigen Krieges"109.15.03.1994Auswärtiges Amt an VG Freiburg110.16.04.1994taz: "Nach Abschiebung in die Türkei Elektroschocks"111.20.04.1994a. i. an VG Frankfurt am Main112.20.04.1994Kaya an VG Kassel113.29.04.1994Auswärtiges Amt - Lagebericht Türkei114.10.05.1994Oberdiek an VG Frankfurt am Main115.10.05.1994Rumpf an VG Frankfurt am Main116.06.06.1994Auswärtiges Amt - Lagebericht Türkei (Ergänzung zur Lage der Kurden)117.10.06.1994Die Zeit: "Aus Deutschland in die Folterkammer"118.21.06.1994Auswärtiges Amt - Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage: Türkei -119.23.08.1994Rumpf an VG Frankfurt am Main120.22.09.1994Auswärtiges Amt an VG Magdeburg121.15.10.1994Oberdiek: Möglichkeiten der Binnenflucht für Kurden in der TürkeiII. 1.18.05.1983Bundesminister des Innern an VG Köln2.19.06.1983a. i. an VG Hamburg3.28.10.1983von Sternberg-Spohr an OVG Lüneburg4.14.02.1984Bundesamt für Verfassungsschutz an VG Köln5.23.02.1984Auswärtiges Amt an VG Köln6.01.10.1984Max-Planck-Institut Heidelberg an Hess. VGH7.10.12.1984Auswärtiges Amt an VG Ansbach8.23.09.1985a. i. an VG Ansbach9.17.04.1986Taylan an Hess. VGH10.15.05.1986Auswärtiges Amt an Hess. VGH11.15.07.1986Auswärtiges Amt an VG Gelsenkirchen12.03.11.1986Auswärtiges Amt an VG Gelsenkirchen13.15.01.1987Auswärtiges Amt an OVG Rheinland-Pfalz14.20.03.1987Auswärtiges Amt an VG Ansbach15.14.05.1988FR: "Konsulat bespitzelt Türken"16.11.04.1989FR: "Türkischer Regimegegner bei Heimkehr festgenommen"17.27.11.1989Auswärtiges Amt an VG Wiesbaden18.06.03.1990Auswärtiges Amt an VG Karlsruhe19.03.04.1990Auszug aus der WDR-Sendung Panorama "Türkischer Geheimdienst"20.27.07.1990Auswärtiges Amt an VG Oldenburg21.15.07.1991Rumpf an VG Hannover22.16.12.1991Auswärtiges Amt an VG Stuttgart23.12.03.1992Oberdiek an VG Hannover24.20.03.1992Rumpf an VG Hannover25.06.04.1992Taylan an VG Bremen26.06.07.1992Auswärtiges Amt an VG Bremen27.18.08.1992a. i. an VG Bremen28.21.12.1992Auswärtiges Amt an VG Wiesbaden29.11.01.1993Auswärtiges Amt an VG Bremen30.03.02.1993Auswärtiges Amt an VG Stuttgart31.21.07.1993Auswärtiges Amt an VG Gießen32.09.11.1993Kaya an VG Kassel33.03.12.1993Auswärtiges Amt an VG Wiesbaden34.28.06.1994BMI an VG Wiesbaden35.08.08.1994Max-Planck-Institut Heidelberg an VG WiesbadenIII. 1.1955Das Türkische Strafgesetzbuch vom 01.03.1926, übersetzt und eingeführt von Sensoy u. Tolun2.13.08.1980Auswärtiges Amt an VG Köln3.23.12.1981Max-Planck-Institut Heidelberg -Gutachtliche Stellungnahme zum türkischen Recht-4.25.12.1981TÖB-DER-Urteil des Militärgerichts Nr. 3 der Ausnahmezustandskommandantur Ankara5.01.09.1982Auswärtiges Amt an OVG Berlin6.15.11.1982Auswärtiges Amt an OVG Nordrhein-Westfalen7.11.04.1984Auswärtiges Amt an VGH Baden-Württemberg8.12.06.1984Götz an VGH Baden-Württemberg9.29.08.1984Max-Planck-Institut Heidelberg an VGH Baden-Württemberg mit Ergänzung vom 20.09.1984 und Berichtigung vom 21.02.198510.15.09.1984Oehring an VGH Baden-Württemberg11.19.09.1984Max-Planck-Institut Heidelberg an Hess. VGH12.29.01.1987Auswärtiges Amt an VG Berlin13.30.03.1988Max-Planck-Institut Heidelberg an OVG Lüneburg14.05.09.1989Vortrag Sachverständige Tellenbach in Bern15.08.05.1990Rumpf an VG Wiesbaden16.26.06.1990a. i. "Menschenrechtsverletzungen in Türkei dauern an"17.23.07.1990Auswärtiges Amt an VG Ansbach18.10.05.1991Max-Planck-Institut Freiburg an Hess. VGH19.04.06.1991Auswärtiges Amt "Gesetz über die Bekämpfung von Terror" - Rohübersetzung -20.11.06.1991Max-Planck-Institut Freiburg "Das türkische Anti-Terror-Gesetz" - türkischer Text und Übersetzung -21.19.06.1991Sachverständige Tellenbach vor Hess. VGH22.08.07.1991Auswärtiges Amt - Lagebericht Türkei -23.15.07.1991Rumpf an VG Hannover24.17.09.1991Auswärtiges Amt an VG Köln25.9.1991Rumpf: "Das türkische Gesetz zur Bekämpfung des Terrors (Anti-Terror-Gesetz)", InfAuslR 1991, 28526.10.10.1991Auswärtiges Amt an VG Stade27.15.10.1991Auswärtiges Amt an VG Hamburg28.27.01.1992Rumpf an VG Köln29.10.02.1992Kaya an VG Hannover30.12.03.1992Oberdiek an VG Hannover31.20.03.1992Rumpf an VG Hannover32.07.05.1992Gesellschaft für Ausländer- und Asylrecht: Bericht über Gespräch mit Savas und Yenisey33.19.05.1992KG Greifswald: Protokoll über Gespräch mit Savas und Yenisey34.26.05.1992Rumpf an VG Köln35.01.06.1992Auswärtiges Amt an VG Schleswig36.10.06.1992Rumpf an VG Ansbach37.27.12.1993Auswärtiges Amt an VG Gießen38.14.04.1994Auswärtiges Amt an VG Köln39.03.11.1994Auswärtiges Amt an VG Freiburg Permalink: http://openjur.de/u/291056.html Kommentare
(0)einblenden 0 Kommentare vorhanden zum Aufklappen klicken Entscheidungen Gesetze --> Artikel Bundesgerichte Europ. Gerichte Oberlandesgerichte Landgerichte Amtsgerichte Verwaltungsgerichte Sozialgerichte Arbeitsgerichte Finanzgerichte Landesverfassungsgerichte RSS Feeds Juristische Abkürzungen Fachzeitschriften Impressum · Kontakt · Datenschutz · Nutzungsbedingungen · openJur e.V. · Blog · in English