Tenor Der Angeklagte Mounir El M... wird wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung zu einer Freiheitsstrafe von 7 (sieben) Jahren verurteilt. Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der ihm und den zugelassenen Nebenklägern erwachsenen notwendigen Auslagen. Von den Kosten des Revisionsverfahrens trägt der Angeklagte die um die Hälfte ermäßigte Gebühr. Die Auslagen der Staatskasse sowie die notwendigen Auslagen des Angeklagten und der zugelassenen Nebenkläger im Revisionsverfahren trägt der Angeklagte zur Hälfte, den Rest trägt die Staatskasse. Angewendete Vorschriften: § 129 a Abs. 1 Ziff. 3 StGB in der Fassung des Gesetzes vom 13. November 1998. Gründe I. Prozessgeschichte Der Angeklagte war mit Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg vom 19. Februar 2004 im Zusammenhang mit den Anschlägen vom 11. September 2001 in den Vereinigten Staaten von Amerika wegen Beihilfe zum Mord in 3066 Fällen sowie zum versuchten Mord und zur gefährlichen Körperverletzung in fünf Fällen in Tateinheit mit Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung zu einer Freiheitsstrafe von 15 Jahren verurteilt worden. Auf seine Revision hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 4. März 2004 das Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts mit den Feststellungen aufgehoben und die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an einen anderen Strafsenat des Oberlandesgerichts zurückverwiesen. Die seit dem 10. August 2004 an 70 Verhandlungstagen erneut durchgeführte Hauptverhandlung führte zur Verurteilung des Angeklagten wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung zu einer Freiheitsstrafe von 7 Jahren. Eine Beihilfe zum Mord, zum versuchten Mord und zur gefährlichen Körperverletzung konnte dem Angeklagten nicht nachgewiesen werden. II. Feststellungen zur Person und zu den persönlichen Verhältnissen des Angeklagten Der Angeklagte ist marokkanischer Staatsangehöriger. Er wurde am ... in ... ge boren, wo er bei seinen Eltern aufwuchs. Er stammt aus einer für marokkanische Verhältnisse wohlhabenden Familie. ... Nach dem Abitur entschloss der Angeklagte sich, in der Bundesrepublik Deutschland zu studieren. Zu diesem Zwecke lernte er zunächst noch in Marokko auf einer Privatschule Deutsch. Am 5. November 1993 kam er in die Bundesrepublik Deutschland. Nach seiner Ankunft besuchte der Angeklagte zunächst von November 1993 bis Juli 1994 eine Sprachschule in Münster, wo er weiter Deutsch lernte. Anschließend besuchte er in der Zeit von August 1994 bis Juli 1995 ebenfalls in Münster das Studienkolleg. Studienkollegs haben die Aufgabe, ausländische Studenten, deren Abitur in der Bundesrepublik Deutschland nicht anerkannt wird, auf eine Feststellungsprüfung vorzubereiten, mit welcher im Falle des Bestehens eine Gleichstellung mit dem deutschen Abitur erfolgt. Der Angeklagte absolvierte das Studienkolleg in der vorgesehenen normalen Ausbildungsdauer von zwei Semestern und schloss es erfolgreich mit der Feststellungsprüfung ab. ... Nach der Feststellungsprüfung zog der Angeklagte von Münster nach Hamburg und begann hier im Oktober 1995 ein Studium der Elektrotechnik an der Technischen Universität Hamburg-Harburg. Der Angeklagte hatte sich neben Arabisch, Französisch und Englisch auch die deutsche Sprache gut angeeignet und bestand bereits am 18. Mai 1998 die Diplom-Vorprüfung mit der Gesamtnote ausreichend 3,6. Anschließend setzte der Angeklagte sein Studium fort und absolvierte weitere Zwischenprüfungen. Abgeschlossen hat er sein Studium jedoch nicht. Zur Zeit seiner Inhaftierung in diesem Verfahren am 27. November 2001 fehlten ihm noch ein Praktikum und eine Prüfung, um sein Studium abzuschließen. In Hamburg lebte der Angeklagte zunächst einige Wochen zusammen mit seinem Freund Abdelghani Mzoudi, der inzwischen von den Vorwürfen, die Gegenstand auch dieses Verfahrens sind, rechtskräftig freigesprochen worden ist, zur Untermiete beim Zeugen M.. in einem möblierten Zimmer im ... und anschließend vorübergehend in der Wohnung eines Bekannten in der ... Straße 1 sowie im Zimmer des späteren Attentäters Atta in dem Studentenwohnheim Am Centrumshaus. Auf Grund einer Bewerbung von September 1995 erhielt er für die Zeit ab 1. Mai 1996 ein Zimmer in einem Studentenwohnheim in Hamburg-Harburg, und zwar in der Schüttstraße 3. Hier wohnte der Angeklagte bis September/Oktober 1999 dreieinhalb Jahre lang. Danach wohnte er für jeweils kürzere Zeiten vorübergehend in den Wohnungen bzw. Studentenwohnheimzimmern verschiedener Bekannter, darunter auch des späteren Attentäters Al Shehhi. Zum 1. August 2000 bezog er eine feste eigene Wohnung in der ...straße ... in Hamburg-Harburg. ... Seinen Lebensunterhalt bestritt der Angeklagte, nachdem er aus Marokko in die Bundesrepublik Deutschland gekommen war, zunächst aus Geldzuwendungen seiner Eltern sowie mit Erwerbseinkommen aus verschiedenen studentischen Aushilfstätigkeiten. So arbeitete der Angeklagte von November 1996 bis Mai 1998 bei der ... GmbH und deren Nachfolgeunternehmen in Hamburg. Von Dezember 1998 bis Juni 1999 arbeitete er bei ... und von Mai 1999 bis Juli 1999 bei ... in Hamburg. Von August 1999 bis September 1999 war der Angeklagte bei der ... GmbH in W... bei Hamburg beschäftigt, wo auch Atta, Al Shehhi und Binalshibh zeitweise arbeiteten. Im September und Oktober 1999 arbeitete der Angeklagte des Weiteren bei der ... AG HamburgSchnelsen GmbH, im August und September 2000 bei der ... GmbH, im Oktober 2000 bei ... in Hamburg und von Oktober bis Dezember 2000 bei der ... GmbH. Von seinen Eltern erhielt der Angeklagte mehrere 1.000,DM pro Jahr, und zwar als Bargeld bei seinen eigenen Begegnungen mit seinen Eltern in Marokko oder Hamburg sowie teilweise auch über Freunde, die es dem Angeklagten von den Eltern aus Marokko mitbrachten. Von seinen Schwiegereltern erhielt der Angeklagte ebenfalls gelegentlich Geldzuwendungen. In der letzten Zeit vor seiner erstmaligen Inhaftierung hat der Angeklagte außerdem Förderungsgelder aus öffentlichen Mitteln erhalten. Er erhielt für die Monate November 2000 bis April 2001 jeweils 500,DM Überbrückungszahlung von der Technischen Universität Hamburg-Harburg über die TUHHTechnologie GmbH sowie des Weiteren vom Studentenwerk Hamburg jeweils 750,DM pro Monat für die Monate April 2001 bis einschließlich September 2001. Sein Studium fortzusetzen, ist ihm wegen der gegen ihn erhobenen Vorwürfe nicht gestattet worden. In strafrechtlicher Hinsicht ist der Angeklagte bisher in der Bundesrepublik Deutschland nicht in Erscheinung getreten. In der vorliegenden Sache befand der Angeklagte sich auf Grund des Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 27. November 2001 in der Zeit vom 27. November 2001 bis zum 7. April 2004 in Untersuchungshaft, zunächst bis zum 13. September 2002 in der gesicherten Abteilung der JVA Wuppertal und anschließend in der Untersuchungshaftvollzugsantalt Hamburg. Mit Beschluss des erkennenden Senats vom 7. April 2004 wurde der Angeklagte sodann vom weiteren Vollzug der Untersuchungshaft unter Auflagen verschont. Er wurde am selben Tag entlassen und hat ab 10. August 2004 an der gegen ihn erneut durchgeführten Hauptverhandlung teilgenommen. Mit Beschluss vom 19. August 2005 hat der erkennende Senat sodann den Verschonungsbeschluss vom 7. April 2004 aufgehoben und den Haftbefehl erneut in Vollzug gesetzt. III. Feststellungen zur Sache Der Angeklagte war spätestens ab dem 1. November 1999 bis zum 11. September 2001 Mitglied einer in Hamburg bestehenden terroristischen Vereinigung, deren Zweck und Tätigkeit darauf gerichtet war, Morde sowie Sprengstoffexplosionen und Angriffe auf den Luftverkehr zum Nachteil insbesondere von Juden und Amerikanern zu begehen. Der spätestens seit dem 1. November 1999 in Hamburg als solcher formierten terroristischen Vereinigung gehörten außer dem Angeklagten die an den in den USA ausgeführten Anschlägen vom 11. September 2001 beteiligten Attentäter Mohamed Atta, Marwan Al Shehhi und Ziad Jarrah, die in die Vorbereitung der Anschläge einbezogenen Mitglieder Ramzi Binalshibh und Zakariya Essabar sowie des Weiteren der Halbmarokkaner Said Bahaji und der Marokkaner Abdelghani Mzoudi als Mitglieder an. Eine Beteiligung an den Anschlägen des 11. September 2001 selbst hat dem Angeklagten nicht nachgewiesen werden können. 1. Herkunft der einzelnen Mitglieder der Vereinigung und ihr Zusammentreffen in Hamburg
- a)Mohamed Atta Atta, der am 11. September 2001 gegen 08.45 Uhr Ortszeit ein Passagierflugzeug der Fluggesellschaft American-Airlines in den Nordturm des World Trade Center in New York flog, hieß mit vollständigem Namen Mohamed Mohamed El Amir Awad El Sayed Atta und wurde am 1. September 1968 in Kafr El Shikh in Ägypten geboren. Nach dem Schulbesuch in Ägypten studierte er an der Universität Kairo Architektur. Nach Abschluss dieses Architekturstudiums im Jahr 1990 arbeitete Atta etwa zwei Jahre lang in Kairo als Architekt. Daneben erlernte er noch in Kairo die deutsche Sprache. 1992 kam Atta in die Bundesrepublik Deutschland. Hier war er zunächst für etwa zwei Monate im Studiengang Architektur an der Fachhochschule Hamburg immatrikuliert. Danach wechselte er an die Technische Universität Hamburg-Harburg, wo er bis 1999 im Studiengang Städtebau/Stadtplanung studierte. Mit Ausnahme von zwei etwa einjährigen Phasen, in denen er keine Studienleistungen erbrachte, nämlich von Juli 1995 bis zum Sommer 1996 sowie von Ende 1997 bis Januar 1999, absolvierte Atta sein Studium an der Technischen Universität Hamburg-Harburg mit Erfolg. Die Diplomprüfung schloss er im August 1999 mit der Gesamtnote „gut“ ab. Neben dem Studium beteiligte Atta sich an verschiedenen Projekten. 1995 wurde er von der C.. D... Gesellschaft e.V. für die Teilnahme an einem dreimonatigen Studienaufenthalt in Ägypten zum Thema „Stadtund Verkehrsplanung in der Altstadt Kairo“ ausgewählt. 1998 beauftragte ihn die C.. D... Gesellschaft mit der Moderation einer Arbeitsgemeinschaft über Religion. Außerdem übte Atta neben seinem Studium eine Teilzeiterwerbsbeschäftigung aus. Er arbeitete vom 1. Dezember 1992 bis zum 31. Mai 1995 sowie von Januar 1996 bis Oktober 1996 und erneut vom 1. April 1997 bis zum 30. Juni 1997 bei der ... Gesellschaft für Stadterneuerung und Planung mbH in Hamburg durchschnittlich 19 Stunden pro Woche in den Bereichen der Bauplanung und Stadterneuerung u.a. bezüglich des Karolinenviertels in Hamburg sowie der Altstadt von Neuruppin. Im September und Oktober 1998 arbeitete Atta über die ... GmbH im Werk Emden der ... AG und in der Zeit vom 1. August 1999 bis zum 24. September 1999 bei dem Unternehmen ... in W bei Hamburg. Atta wohnte in Hamburg zunächst bei einer Familie ... in der Straße ... in Hamburg; gemeldet war er für diese Anschrift in der Zeit von Dezember 1992 bis Juli 1993. Bereits im Mai 1993 bewarb er sich für ein Zimmer in einem Studentenwohnheim in Hamburg-Harburg. Er erhielt ein Zimmer in dem Studentenwohnheim Am Centrumshaus in Hamburg, wo er für die Zeit vom 28. Juli 1993 bis zum 5. November 1998 amtlich gemeldet war und bis zum 30. März 1998 tatsächlich wohnte. Nach Aufgabe seines Zimmers in dem Studentenwohnheim zog Atta zu Marwan Al Shehhi, den er zwischenzeitlich kennengelernt hatte, in dessen Mietwohnung in der Harburger Chaussee 115 in Hamburg-Harburg, wo zeitweise auch Binalshibh wohnte. Für diese Wohnung war Atta vom 1. April 1998 bis zum 5. November 1998 amtlich gemeldet. Danach zog er zusammen mit Ramzi Binalshibh und Said Bahaji in die mit diesen beiden gemeinsam angemietete Wohnung im ersten Obergeschoss links des Hauses Marienstraße 54 in 21073 Hamburg-Harburg. Dort wohnte er in der Zeit vom 6. November 1998 bis zum 31. August 1999. Danach zog er wieder mit Marwan Al Shehhi zusammen in die von diesem angemietete Wohnung in der Wilhelmstraße 30, die nur wenige Schritte von der Wohnung in der Marienstraße 54 entfernt lag. In der Wilhelmstraße 30 wohnte Atta bis zu seiner im November 1999 angetretenen Reise in ein Ausbildungslager der Al Qaida in Afghanistan.
- b)Marwan Al Shehhi Marwan Al Shehhi, der am 11. September 2001 gegen 09.05 Uhr Ortszeit ein Passagierflugzeug der United-Airlines in den Südturm des World Trade Centers flog, hieß mit vollständigem Namen Marwan Youssef Mohamed Rashed Lekrab Al Shehhi. In der Bundesrepublik Deutschland nannte Al Shehhi sich teilweise Marwan Lekrab sowie teilweise auch Marwan Lekrab Al Shehhi und Marwan Al Shehhi. Al Shehhi wurde am 9. Mai 1978 in Ras Al Khaimah in den Vereinigten Arabischen Emiraten geboren, wo er auch aufwuchs und 1995 Abitur machte. Anschließend trat er im August 1995 in das Militär der Vereinigten Arabischen Emirate ein. Über das Militär seines Heimatlandes erhielt Al Shehhi die Möglichkeit eines Studiums in der Bundesrepublik Deutschland. Er erhielt ab 1996 ein staatliches Militärstipendium in Höhe von 5.000,DM monatlich nebst weiteren jährlichen Zahlungen in Höhe jeweils mehrerer tausend DM. Ende April 1996 reiste Al Shehhi als Militärstipendiat der Vereinigten Arabischen Emirate erstmals in die Bundesrepublik Deutschland ein. Danach nahm er einige Monate lang an einem Deutschkurs am Goethe Institut in Bonn teil. Bereits im Oktober 1996 beantragte er seine Aufnahme an einem Studienkolleg in NordrheinWestfalen. Im November 1996 wurde er dem Studienkolleg Bonn für einen so genannten TKurs zur Vorbereitung auf die Feststellungsprüfung zugewiesen, da sein heimisches Abitur in Deutschland nicht anerkannt wurde. An den Studienkollegs gibt es vier verschiedene Richtungen, je nach späterem gewünschten Studiengang, und zwar GKurse für spätere Studenten der Geisteswissenschaften, MKurse für spätere Studenten der Medizin und der Biologie, WKurse für spätere Studenten wirtschaftswissenschaftlicher Studiengänge und TKurse für spätere Studenten naturwissenschaftlicher/technischer Studiengänge. Al Shehhi absolvierte im Sommer 1997 sein erstes StudienkollegSemester am Studienkolleg Bonn. Obwohl er die sprachliche Aufnahmeprüfung bestand, hatte er erhebliche schulische Schwierigkeiten, insbesondere mit der deutschen Sprache. Im Juni 1997 entschied deshalb die Kurskonferenz des Studienkollegs Bonn, dass er das erste Semester wiederholen müsse, was er im Wintersemester 1997/98 auch tat. Zu einem nicht genau festgestellten Zeitpunkt hatte Al Shehhi den in Hamburg lebenden Atta kennen gelernt und sich für ein Studium des Schiffsbaus in Hamburg entschieden. Im Dezember 1997 stellte er einen Antrag, an das Studienkolleg Hamburg wechseln zu dürfen. Diesem Antrag wurde im Januar 1998 entsprochen und Al Shehhi wechselte daraufhin zum Sommersemester 1998 nach Hamburg. Nachdem er im Mai 1998 schon die erste Prüfungsklausur nicht bestanden hatte, erschien er zu den weiteren Prüfungsklausuren nicht mehr. Nach Intervention der Bonner Botschaft der Vereinigten Arabischen Emirate beim Studienkolleg Bonn durfte Al Shehhi sodann ab dem 7. Januar 1999 dort erneut das zweite StudienkollegSemester besuchen und bestand dort schließlich im Juni 1999 die Feststellungsprüfung mit einer Gesamtnote von 3,5. Noch im Juni 1999 bewarb er sich zum bevorstehenden Wintersemester 1999/2000 für ein Studium des Schiffsbaus an der Technischen Universität Hamburg-Harburg. Er erhielt den gewünschten Studienplatz und nahm im Wintersemester 1999/2000 jedenfalls einige Wochen lang bis zu seiner im November 1999 erfolgten Abreise in ein Ausbildungslager der Al Qaida in Afghanistan an Studienveranstaltungen teil, ohne jedoch in der deutschen Sprache und in seinem Studium Fuß zu fassen. Al Shehhi war in der Bundesrepublik Deutschland nur in ganz geringem Umfang erwerbstätig; in der Zeit vom 1. bis zum 31. August 1998 arbeitete er bei ... in W... bei Hamburg, wo etwa ein Jahr später, wie schon erwähnt, Atta, Binalshibh und der Angeklagte arbeiteten. Al Shehhi wohnte nach seiner Ankunft in der Bundesrepublik Deutschland in Bonn zunächst im ...weg zur Untermiete und sodann von März 1997 bis Februar 1998 in einer EinZimmerWohnung in der ...straße ... Noch im Februar 1998 übernahm er die von ihm in Hamburg angemietete ZweiZimmerWohnung in der Harburger Chaussee 115, die er in der Folgezeit, teilweise zusammen mit Atta und Binalshibh, bis zum Herbst 1998 bewohnte. Nachdem er zwischenzeitlich vorübergehend in die Vereinigten Arabischen Emirate zurückgekehrt war, wo er geheiratet und sich im Ergebnis ohne Erfolg um die Möglichkeit bemüht hatte, seine Ausbildung in der Bundesrepublik Deutschland abzubrechen und ein Studium in der Heimat zu beginnen, lebte er bis zur Beendigung des Studienkollegs in Bonn von Anfang 1999 bis zum Herbst 1999 dort in der ...allee ... Danach wohnte Al Shehhi im Sommer 1999 zunächst vorübergehend bei Atta und dessen Mitbewohnern in der Marienstraße 54. Für die Zeit ab dem 1. September 1999 mietete er eine DreiZimmerWohnung in der ebenfalls in Hamburg-Harburg in der Nähe der Marienstraße 54 gelegenen Wilhelmstraße 30, wo er in den folgenden Monaten, teilweise zusammen mit Atta und Binalshibh, wohnte. Nachdem der Angeklagte, den Al Shehhi zwischenzeitlich zu einem nicht genau festgestellten Zeitpunkt kennen gelernt hatte, bereits im September 1999 auf islamische Art seine spätere Ehefrau geheiratet hatte, bot Al Shehhi ihm die Wohnung in der Wilhelmstraße 30 an und es kam zu einem Tausch, bei welchem der Angeklagte im Oktober 1999 zusammen mit seiner späteren Ehefrau in die Wohnung Al Shehhis in der Wilhelmstraße 30 einzog, während Al Shehhi zumindest vorübergehend in dem Zimmer des Angeklagten in dem Studentenwohnheim Schüttstraße 3 wohnte, bis er im November 1999 in ein Ausbildungslager der Al Qaida in Afghanistan reiste.
- c)Ziad Jarrah Ziad Samir Jarrah, der am 11. September 2001 gegen 10.03 Uhr Ortszeit in Pennsylvania ein Passagierflugzeug der United-Airlines zum Absturz brachte, wurde am 11. Mai 1975 in Mazraa im Libanon geboren. Jarrah war libanesischer Staatsangehöriger und wuchs in Beirut während des dortigen Bürgerkrieges auf. Er war Moslem, besuchte jedoch in Beirut christliche Schulen. Im August 1995 erwarb er das libanesische Abitur. Jarrah stammte aus einer für seine Heimatregion besonders westlich orientierten Familie. Eine seiner Schwestern lebte mit ihrem Ehemann in ... Ein Verwandter Jarrahs namens ... lebt in ... in den USA und arbeitet dort als Ingenieur bei ... Der Zeuge A. J, ein weiterer Verwandter Jarrahs, verließ bereits 1982 den Libanon und absolvierte in der damaligen Deutschen Demokratischen Republik ein Studium der Pharmazie. Nach seinem Abitur wollte Jarrah ebenfalls in Deutschland studieren. Der Zeuge A. J., der damals noch in der Bundesrepublik Deutschland lebte, unterstützte ihn dabei. Nachdem er Ende 1995 in Beirut einen Deutschkurs absolviert hatte, reiste Jarrah am 3. April 1996 erstmals in die Bundesrepublik Deutschland ein, und zwar zusammen mit seinem Cousin S. J. In der Folgezeit besuchte Jarrah zunächst von April bis August 1996 an einer Berufsfachschule in Greifswald einen Deutschkurs. Anschließend absolvierte er in Greifswald das einjährige Studienkolleg, wobei er einen MKurs für künftige Medizinstudenten besuchte, weil er ursprünglich Medizin studieren wollte. Nach bestandener Feststellungsprüfung im Juni 1997 bewarb er sich zunächst an der Universität Greifswald für einen Studienplatz im Fach Medizin, erhielt jedoch eine Absage. Auf seine Bewerbung bei der Universität Greifswald für das Gebiet Biochemie erhielt er eine Zusage. Er nahm diesen Platz jedoch nicht an, obwohl er sich im Falle eines späteren Wechsels in das Fach Medizin die zwischenzeitlich in Biochemie erworbenen Scheine hätte anrechnen lassen können. Außerdem bewarb Jarrah sich an der Universität Tübingen für einen Studienplatz für Zahnmedizin. Hierfür erhielt er eine Zusage, nahm jedoch auch diesen Studienplatz nicht an. Statt dessen begann er mit einem Studium für Flugzeugbau an der Fachhochschule Hamburg, für welches er sich ebenfalls beworben und mit Schreiben vom 30. September 1997 eine Zusage erhalten hatte. Mit dieser Studienwahl kam er einem früheren Kindheitsund Jugendwunsch, Flugzeugpilot zu werden, nahe. Dass die endgültige Studienfachwahl Jarrahs bereits mit seiner späteren Entscheidung, eine Pilotenausbildung zu machen, um Attentate mittels Einsatzes von Flugzeugen zu begehen, in einem Zusammenhang stand, konnte nicht festgestellt werden. In der Folgezeit betrieb Jarrah nach erstmaligem Vorlesungsbeginn am 22. September 1997 über etwa zwei Jahre sein Flugzeugbaustudium an der Fachhochschule Hamburg. Im Herbst 1999, als er sein Studium in Hamburg abbrach und am 25. November in ein Ausbildungslager der Al Qaida in Afghanistan abreiste, fehlte Jarrah zum Vordiplom lediglich noch ein Grundpraktikum. Jarrah stammte aus einer sehr wohlhabenden Familie und war neben seinem Studium kaum erwerbstätig. Er arbeitete lediglich im Sommer 1998 etwa einen Monat lang bei ... Noch 1996 oder Anfang 1997 lernte Jarrah in Greifswald die Zeugin S.. kennen, mit der ihn seither bis zu seinem Tod am 11. September 2001 eine Liebesbeziehung verband. Jarrah wohnte in Greifswald zunächst in einem Studentenwohnheim in der ...allee 1. Anschließend war er für die Zeit vom 1. Mai 1997 bis zum 2. Oktober 1997 für die Anschrift ...straße .. in Greifswald gemeldet. Daneben hielt er sich ab Anfang 1997 häufig in der Wohnung der Zeugin S.. in der ...straße... in Greifswald auf. Nach Studienbeginn in Hamburg wohnte Jarrah in der Zeit vom 13. bis zum 22. Oktober 1997 zunächst in einem Zimmer in der ...straße ... in Hamburg. Dort wohnten zeitgleich mit Jarrah mehrere andere arabische Studenten, und zwar unter anderem der Zeuge A.T.., der später ein technisches Studium an der Technischen Universität Hamburg-Harburg absolvierte und anschließend eine Arbeitsstelle bei S... erhielt. Danach wohnte Jarrah bis zum 1. November 1997 unter der Anschrift ...weg .. in Hamburg. Ab dem 1. November 1997 bis zu seiner Abreise in ein Ausbildungslager der Al Qaida in Afghanistan im November 1999 wohnte er sodann zur Untermiete bei der Zeugin C.., zunächst in der früheren gemeinsam mit ihrem Ehemann genutzten Wohnung der Zeugin unter der Anschrift ... in Hamburg. Nach dem Tod des Ehemannes der Zeugin C.. im ... 1999 blieb Jarrah ihr Untermieter und bewohnte in der neuen Wohnung der Zeugin in der ... in Hamburg ein Zimmer. Daneben hielt Jarrah sich, insbesondere an Wochenenden, weiterhin häufig bei der Zeugin S.. auf, zunächst in deren Wohnung in Greifswald und, nach einem Wechsel der Zeugin S.. an die Universität Bochum im Herbst 1998, in ihrer dortigen Wohnung in einem Studentenwohnheim in der ...straße ... Im Rahmen seines Studiums an der Fachhochschule Hamburg arbeitete Jarrah in einer Lerngruppe mit Kommilitonen zusammen, die in keiner Beziehung zu den Mitgliedern der später gebildeten Vereinigung um Atta standen, nämlich insbesondere mit den Zeugen D.. und H... Außerdem hatte Jarrah an der Fachhochschule Kontakt zu dem Zeugen B.. M.., der jedoch in einem Jarrah nachfolgenden Jahrgang studierte. Der Zeuge M.. brachte Jarrah mit zu dem Zeugen A..M.., der in den Jahren 1997 und 1998 intensiven Kontakt zu der Gruppe um Atta hatte. Mindestens einmal war in dieser Zeit Jarrah zusammen mit dem Zeugen M.. auch bei dem Angeklagten zu Besuch.
- d)Ramzi Binalshibh Der ein Jahr nach den Anschlägen vom 11. September 2001 in Pakistan festgenommene und anschließend an die USA ausgelieferte Ramzi Mohammed A..lah Binalshibh wurde am 1. Mai 1972 in Hadramawt im Jemen geboren. Binalshibh trat in der Bundesrepublik Deutschland unter verschiedenen Namen auf. In seinem Freundeskreis war er als Omar bekannt. Binalshibh wuchs im Jemen auf und besuchte dort die Schule. Anschließend arbeitete er als Schreiber bei der Bank of Yemen. 1995 reiste Binalshibh erstmals in die Bundesrepublik Deutschland ein. Er stellte hier unter falscher Identität einen Asylantrag, der nach erfolgloser Anfechtungsklage am 1.1.1998 rechtskräftig abgelehnt wurde. Zu seiner Identität hatte Binalshibh bei seiner Ersteinreise 1995 angegeben, dass sein Name Ramzi Mohamed Abdellah Omar laute, er am 16. September 1973 in Khartoum im Sudan geboren und sudanesischer Staatsangehöriger sei. Nach rechtskräftiger Ablehnung seines Asylantrages war Binalshibh seit dem 28. Februar 1998 vollziehbar ausreisepflichtig. Er reiste jedoch nicht aus, sondern wechselte seine Identität und lebte weiter in der Bundesrepublik Deutschland unter seiner richtigen Identität als Ramzi Mohammed A..lah Binalshibh beziehungsweise in anderer Schreibweise Bin Al Sheiba aus dem Jemen. Unter dieser zutreffenden Identität beantragte Binalshibh im Dezember 1997 ein Visum und eine Aufenthaltsgenehmigung für die Bundesrepublik Deutschland, wobei er in dem Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung angab, erst am 2. Dezember 1997 in die Bundesrepublik Deutschland eingereist zu sein. In der Folgezeit versuchte Binalshibh in der Bundesrepublik Deutschland den Status eines Studenten zu erlangen, was ihm jedoch nicht gelang. Bekannten erzählte er, Politikwissenschaft studieren zu wollen. Tatsächlich erwarb er nie die hierfür notwendigen Qualifikationen. In seinem Antrag vom 8. Dezember 1997 auf Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung für die Bundesrepublik Deutschland gab er an, hier ein Studium durchführen zu wollen und fügte zum Beleg für eine Deckung der Kosten seines Lebensunterhaltes eine auf den 20. Oktober 1997 datierte Bescheinigung des Inhabers eines Importund ExportGroßhandels in Firma S... vor, wonach ihm dieses Unternehmen das Studium mit monatlich 950,DM finanzierte. Dabei handelte es sich jedoch lediglich um eine Gefälligkeitsbescheinigung des Inhabers. Tatsächlich war die Finanzierung eines Studienaufenthaltes für Binalshibh nicht beabsichtigt und wurde auch nicht durchgeführt. Bereits vor seiner offiziellen Einreise meldete Binalshibh sich am 3. Januar 1997 für einen Deutschkursus in Hamburg an. Nach seiner offiziellen Einreise bewarb er sich für einen Platz am Studienkolleg Hamburg. Seine Bewerbung wurde jedoch mit Schreiben vom 17. Dezember 1997 abgelehnt, weil er die Aufnahmeprüfung nicht bestanden und somit ausreichende deutsche Sprachkenntnisse nicht nachgewiesen hatte. In dieser Zeit bewarb er sich ebenfalls um Aufnahme am Studienkolleg Halle-W..berg. Den für den 3. März 1998 angesetzten Aufnahmetest für dieses Studienkolleg schrieb er jedoch nicht mit. Am Studienkolleg Münster hatte Binalshibh sich bereits am 12. September 1997 ebenfalls beworben. An dem hier auf den 17. Januar 1998 angesetzten Sprachtest nahm er zwar teil, fiel jedoch durch. Zwei weitere Termine für die Wiederholung dieses Tests am 8. August 1998 sowie am 9. Januar 1999 nahm Binalshibh nicht wahr. In dieser Zeit war er bereits beim Studienkolleg Wismar eingeschrieben. Und zwar besuchte er dieses Studienkolleg in der Zeit von März 1998 bis August 1998, wobei er zunächst regelmäßig zu den Lehrveranstaltungen erschien, später jedoch nicht mehr kam. Deshalb wurde er am 14. September 1998 in Wismar exmatrikuliert. Bereits vor seiner Exmatrikulation in Wismar hatte Binalshibh am 2. Juli 1998 an einer Aufnahmeprüfung des Studienkollegs Hamburg für einen Ausbildungsbeginn zum 1. August 1998 teilgenommen, welche er auch bestanden hatte. In dem darauf folgenden Jahr durchlief er zweimal hintereinander das erste Ausbildungssemester des Studienkollegs Hamburg, ohne dieses jedoch zu bestehen. Anfang Dezember 1999 reiste Binalshibh sodann ebenfalls, wie bereits zuvor Al Shehhi, Atta und Jarrah, in ein Ausbildungslager der Al Qaida in Afghanistan. Nach Rückkehr erhielt er am 27. April 2000 unter Vorlage einer gefälschten Studienbescheinigung der Universität Hamburg für das Sommersemester 2000 eine bis zum 26. April 2002 befristete Aufenthaltsbewilligung. Die gefälschte Studienbescheinigung weist Binalshibh als BWL-Studenten der Universität Hamburg aus. Tatsächlich war er weder an der Hochschule für Wirtschaft und Politik Hamburg noch an der Universität Hamburg jemals immatrikuliert. Binalshibh war bei verschiedenen Unternehmen in Hamburg und an anderen Orten vorübergehend erwerbstätig. So arbeitete er vom 12. August bis zum 31. August 1998 bei dem Unternehmen S.. P... in Hamburg. In dieser Zeit arbeitete auch Mzoudi dort, nämlich vom 10. August bis zum 30. September 1998. Damals hatte Binalshibh bereits den Angeklagten kennen gelernt; er gab bereits im August 1998 bei S... P.. den Namen und die damalige Anschrift des Angeklagten in der Schüttstraße 3 als Erreichbarkeit an. Später arbeitete Binalshibh in der Zeit vom 27. Juli 1999 bis zum 21. Oktober 1999 erneut bei S.. P... Teilweise überschneidend arbeitete er bei ... in W.. bei Hamburg, und zwar in der Zeit vom 1. Juli bis zum 31. Juli 1999 sowie erneut in der Zeit vom 1. November bis zum 30. November 1999, also sowohl vor als auch nach der Zeit, in welcher der Angeklagte und Atta dort arbeiteten. In der Bundesrepublik Deutschland wohnte Binalshibh überwiegend bei Freunden oder Bekannten. Nur in der Wohnung in der Marienstraße 54 war er selbst Mieter. Unter seiner falschen Identität als Sudanese Omar wohnte Binalshibh zunächst in einer Aufnahmeeinrichtung für Asylbewerber in Lübeck und später im Landkreis Pinneberg in Oelixsdorf und Kummerfeld. Unter seiner zutreffenden Identität als Binalshibh oder Bin Al Sheiba lebte er Ende 1997 zunächst noch in Wismar und sodann bei verschiedenen Bekannten in Hamburg. Bei seinem Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung vom 8. Dezember 1997 gab er als Anschrift die Wohnung eines M.. D.. am ...platz .. in Hamburg an. Für diese Anschrift war er für die Zeit vom 3. Dezember 1997 bis zum 5. November 1998 amtlich gemeldet. Tatsächlich wohnte er jedoch in dieser Zeit außer bei Daki noch bei anderen Bekannten, so insbesondere bei M.. B.. in der ...straße ... in Hamburg sowie in einem Studentenappartement in der ...straße .. in Hamburg. 1997 und 1998 wohnte Binalshibh außerdem bei Mohammed R.. in dessen damaliger Wohnung in der Straße ... in Hamburg. 1998 wohnte er vorübergehend zusammen mit Atta und Al Shehhi in Al Shehhis Wohnung in der Harburger Chaussee 115. Im August 1998 gab Binalshibh außerdem als Erreichbarkeit die damalige Anschrift des Angeklagten in der Schüttstraße 3 an. Am 31. Oktober 1998 mietete Binalshibh zusammen mit Atta und Said Bahaji die Wohnung in der Marienstraße 54 an, wo er in der Folgezeit bis zum Herbst 1999 auch wohnte. Amtlich gemeldet war er für die Anschrift in der Marienstraße 54 für die Zeit vom 6. November 1998 bis zum 30. Juni 2001. Tatsächlich hielt er sich jedoch seit Herbst 1999, sofern er in Hamburg war, in den Wohnungen und Zimmern verschiedener Bekannter und Freunde auf. Danach war er nur noch für die Zeit vom 1. Juli 2001 bis zu seiner von Amts wegen erfolgten Abmeldung am 31. Oktober 2001 für die Wohnung eines A.. H.. im ... Ring in Hamburg amtlich gemeldet. Binalshibh hat sich Anfang September 2001 nach Afghanistan abgesetzt. Zur Zeit befindet er sich im amerikanischen Gewahrsam an einem unbekannten Ort.
- e)Zakariya Essabar Zakariya Essabar wurde am 3. April 1977 in Essaouira in Marokko geboren. Er wuchs in Marokko auf und machte dort Abitur. Anschließend kam er Anfang Februar 1997 in die Bundesrepublik Deutschland, um hier zu studieren und unterzog sich wenig später erfolgreich einem Aufnahmetest für das Studienkolleg Köthen. Anschließend besuchte er dieses Studienkolleg im Schwerpunktkurs Technik. Nach der Regeldauer von zwei Semestern bestand er dort am 15. Januar 1998 die Feststellungsprüfung. Anschließend bewarb er sich für ein Studium der Medizintechnik an der Fachhochschule Hamburg, für welches er mit Bescheid vom 31. August 1998 zum Wintersemester 1998/99 zugelassen wurde. Essabar trat das am 21. September 1998 beginnende Studium der Medizintechnik an der Fachhochschule Hamburg an. Er führte sein Studium zunächst über ein Jahr durch, bis er zu einem nicht genau festgestellten Zeitpunkt Anfang 2000 in ein Ausbildungslager der Al Qaida in Afghanistan reiste, wo er sich in der Folgezeit viele Monate lang aufhielt. Neben seinem Studium übte Essabar verschiedene zeitlich begrenzte Erwerbstätigkeiten aus. 1998 arbeitete er vom 3. April bis zum 30. April 1998 bei den ..werken in ... sowie in der Zeit vom 22. Juni bis zum 14. August 1998 bei der ... AG in ... 1999 arbeitete Essabar in der Zeit vom 1. Februar bis zum 30. Juni zeitweise bei der ... GmbH in Hamburg. Dort arbeiteten in dieser Zeit außer Essabar noch viele weitere Marokkaner, u.a. der Zeuge B.. sowie in der Zeit vom 1. Dezember 1998 bis zum 30. Juni 1999 der Angeklagte und des Weiteren Mzoudi in der Zeit vom 1. Februar bis zum 30. Juni 1999. Vom 3. August bis zum 31. August 1999 arbeitete Essabar bei ...in ..., wo wiederum auch Mzoudi in genau demselben Zeitraum tätig war. Nach weiteren, jeweils nur kurzzeitigen, Erwerbstätigkeiten bei verschiedenen Unternehmen in Hamburg im Jahr 1999 arbeitete Essabar im Jahr 2000 in etwa dem gleichen Zeitraum wie der Angeklagte bei ... in der ... in Hamburg, und zwar Essabar in der Zeit vom 7. Oktober bis zum 13. Oktober 2000 gegenüber einer Beschäftigungszeit des Angeklagten vom 9. Oktober bis zum 13. Oktober 2000. Später arbeiteten beide noch einmal nahezu gleichzeitig für das Unternehmen ... GmbH, und zwar Essabar in der Zeit vom 31. Oktober bis zum 31. Dezember 2000 gegenüber einer Beschäftigungszeit des Angeklagten vom 23. Oktober bis zum 17. Dezember 2000. Essabar arbeitete außerdem in der Zeit vom 7. Mai 2001 bis zum 2. Juni 2001 erneut bei diesem Unternehmen. Essabar war in Köthen für die Zeit vom 5. Februar 1997 bis zum 1. Oktober 1998 amtlich gemeldet. In Hamburg wohnte er zunächst vom 1. Oktober 1998 bis zum 31. August 1999 amtlich angemeldet in der Emil-Andresen-Straße 34 in Hamburg-Lokstedt. Anschließend zog er in die von Atta, Binalshibh und Bahaji gemietete Wohnung in der Marienstraße 54 in 21073 Hamburg, wo er für die Zeit vom 1. September 1999 bis zum 30. September 2000 gemeldet war. Atta, Binalshibh und Bahaji waren aus dieser Wohnung ausgezogen. Für Bahaji war mit Nachtrag zum Mietvertrag vom 1. September 1999 Mzoudi förmlich in das bestehende Mietverhältnis eingetreten. Mzoudi wohnte in der Folgezeit zusammen mit Essabar und wechselnden weiteren Personen in dieser Wohnung, wobei er selbst und Essabar wegen ihrer Aufenthalte in Lagern der Al Qaida in Afghanistan über längere Zeiträume abwesend waren. In den Mietvertrag für die Wohnung in der Marienstraße 54 eingetreten war Essabar nicht. Die Wohnung wurde am 1. März 2001 durch Mzoudi und Bahaji für die damaligen offiziellen Mieter Mzoudi, Atta und Binalshibh an den Vermieter zurückgegeben. Essabar war bereits zuvor, ab dem 1. Oktober 2000 mit der Wohnanschrift ...straße ... in Hamburg bei Ch... amtlich gemeldet und anschließend in der ... Straße .. in Hamburg bei R... Am 30. August 2001 hat sich Essabar nach Afghanistan abgesetzt. Gegen ihn wird wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung und wegen Beihilfe zum Mord ermittelt.
- f)Said Bahaji Said Bahaji wurde am 15. Juli 1975 in Haselünne in Niedersachsen als Sohn eines marokkanischen Landwirtes und seiner deutschen Mutter, der Zeugin A. B., geboren. Bahaji wuchs zunächst in Niedersachsen auf und besuchte dort die ersten Klassen der Grundschule. 1984 übersiedelte er zusammen mit seiner Schwester ... und den Eltern nach ... in ..., wo er in der Folgezeit zur Schule ging und 1995 das marokkanische Abitur machte. Bahaji wollte in Marokko an der Militärakademie ein technisches Studium beginnen, wurde jedoch aus gesundheitlichen Gründen nicht aufgenommen; er leidet seit seiner Kindheit an einer Asthmaerkrankung. Danach spielte er mit dem Gedanken, zum Studieren in die USA zu gehen, entschied sich jedoch auf Anraten seiner Mutter für ein Studium in der Bundesrepublik Deutschland. Er kam daraufhin 1995 nach Hamburg und besuchte hier zunächst für ein Jahr das Studienkolleg, das er im Juni 1996 mit der Feststellungsprüfung abschloss. Anschließend machte er ein etwa einmonatiges Praktikum bei einem Elektrotechnikunternehmen. Zum Wintersemester 1996/97 begann er mit einem Studium der Elektrotechnik an der Technischen Universität Hamburg-Harburg. Bahaji spricht sehr gut Deutsch und bestand nach Studienbeginn am 1. Oktober 1996 bereits am 4. Dezember 1998 die Diplom-Vorprüfung, das so genannte Vordiplom. Auf Grund seiner deutschen Staatsangehörigkeit wurde er zum 4. Januar 1999 zum Wehrdienst bei der Bundeswehr eingezogen und unterbrach sein Studium. Bereits zum 16. Mai 1999 wurde er als dauernd dienstunfähig wieder entlassen und setzte sein Studium der Elektrotechnik an der Technischen Universität Hamburg-Harburg fort. Bahaji reiste – anders als die anderen Vereinigungsmitglieder – 1999 und 2000 nicht in ein Ausbildungslager der Al Qaida nach Afghanistan, sondern meldete sich vielmehr im Dezember 1999 sowie im Verlauf des Jahres 2000 zu den jeweiligen Diplomprüfungen in verschiedenen Teilgebieten seines Faches an. Zum Zeitpunkt der Anschläge vom 11. September 2001 standen zum Diplom in dem Fachgebiet Elektrotechnik nur noch eine Wiederholungsprüfung im Fach Rechnernetze und ein Praktikum aus. Bahaji wohnte 1995 nach seiner Rückkehr aus Marokko in Hamburg zunächst in einem Studentenwohnheim in der ... in Hamburg-Harburg. Mit Schreiben vom 4. November 1998 kündigte er wegen seiner Einberufung zum Wehrdienst seinen Studentenwohnheimplatz zum 30. November 1998. Bereits zuvor hatte er am 31. Oktober 1998 zusammen mit Atta und Binalshibh die Wohnung im ersten Stock der Marienstraße 54 angemietet, in die er zusammen mit seinen beiden Mitmietern einzog und in der Folgezeit, unterbrochen durch seinen Wehrdienst, wohnte. Nachdem er sich zur Heirat entschlossen hatte, mietete Bahaji für sich und seine Frau am ... 1999 für die Zeit ab dem ... eine ...Wohnung in ... in der ... Die Hochzeitsfeier fand am 9. Oktober 1999 in der Al Quds-Moschee am Steindamm in HamburgSt.Georg statt. Bahaji wohnte zusammen mit seiner Ehefrau ... in der ..., bis er sich am 3. September 2001 in die Lager der Al Qaida nach Afghanistan absetzte. Bahaji arbeitete neben seinem Studium nur wenig. Zeitweise war er bei der GmbH tätig. Es ist jedoch nicht festgestellt worden, ob er in der gleichen Filiale und zur gleichen Zeit bei diesem Unternehmen beschäftigt war wie der Angeklagte, der vom 25. Mai 1999 bis zum 9. Juli 1999 in einer Filiale in der Steinstraße 5 in 20095 Hamburg arbeitete. Beide kannten sich aber und waren miteinander befreundet. Sie hatten sich bereits zu einem nicht genau festgestellten Zeitpunkt einige Jahre vorher kennen gelernt, nachdem Bahaji im Oktober 1996 mit seinem Studium der Elektrotechnik an der Technischen Universität Hamburg-Harburg begonnen hatte, wo der Angeklagte in demselben Fachbereich bereits studierte. Beide freundeten sich miteinander an, wobei die Freundschaft noch enger wurde, nachdem im Herbst 1999/Frühjahr 2000 beide geheiratet und jeweils zusammen mit ihrer Ehefrau eigene Wohnungen bezogen hatten. Gegen Bahaji ist ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung und der Beihilfe zum Mord wegen der Anschläge des 11. September 2001 anhängig. Er ist unbekannten Aufenthalts.
- g)Abdelghani Mzoudi Abdelghani Mzoudi wurde am 6. Dezember 1972 in Marrakesch in Marokko geboren. Er ist marokkanischer Staatsangehöriger und ledig. Mzoudi reiste erstmals am 9. Juni 1993 in die Bundesrepublik Deutschland ein, nachdem er in Marokko 1991 das marokkanische Abitur erworben und zunächst noch in seinem Heimatland einen Deutschkurs absolviert hatte. In der Bundesrepublik Deutschland besuchte Mzoudi zunächst in Bochum einen weiteren Deutschkurs. 1994 absolvierte er sodann in Münster das Studienkolleg in einem TKurs zur Vorbereitung auf technische und mathematisch/naturwissenschaftliche Studiengänge, das er am 19. Dezember 1994 erfolgreich abschloss. Anschließend schrieb er sich zunächst an der Universität Münster für das Studienfach Mathematik ein. Kurze Zeit später wechselte er auf seinen Antrag vom 16. Juni 1995 an die Technische Universität Hamburg-Harburg, wo er, wie auch der Angeklagte und Bahaji, Elektrotechnik studierte, und zwar in der Zeit vom 1. Oktober 1995 bis zum 31. März 1997. Zum Sommersemester 1997 wechselte Mzoudi in den Studiengang Elektrotechnik an der Fachhochschule Hamburg. Mzoudi übte neben seinem Studium zahlreiche Erwerbstätigkeiten aus. 1998 arbeitete er teilweise gleichzeitig mit Binalshibh bei S.. P.., und zwar in der Zeit vom 10. August bis zum 30. September 1998 gegenüber einer Beschäftigungszeit Binalshibhs bei diesem Unternehmen vom 12. August bis zum 31. August 1998. 1999 arbeitete Mzoudi zusammen mit Essabar, dem Angeklagten und anderen marokkanischen Studenten bei ..., und zwar Mzoudi in der Zeit vom 1. Februar bis zum 30. Juni 1999, wie auch die anderen marokkanischen Studenten in Teilzeitbeschäftigung. Danach arbeitete Mzoudi in der Zeit vom 3. August bis zum 31. August 1999 gemeinsam mit Essabar bei dem Unternehmen ... in ... Vom 9. August 2000 bis zum 22. September 2000 arbeitete Mzoudi bei der ... GmbH, bei welcher etwa zeitgleich vom 9. August 2000 bis zum 29. September 2000 auch der Angeklagte beschäftigt war. Im Jahr 2001 arbeitete Mzoudi bei der ... Aktiengesellschaft in ... und im Jahr 2002 erneut bei ... Mzoudi wohnte in Hamburg im November und Dezember 1995 zunächst zur Untermiete bei dem Zeugen M.. in dessen Wohnung im ...gang... in Hamburg, wo zeitweise, wie schon erwähnt, mit ihm zusammen auch der Angeklagte wohnte. Beide hatten sich bereits in Münster kennen gelernt und miteinander angefreundet. Mzoudi erhielt sodann, wie auch der Angeklagte und andere marokkanische Studenten, ein Zimmer in einem Studentenwohnheim in Hamburg-Harburg. Ende 1995/Anfang 1996 wohnte er vorübergehend kurzzeitig in dem Studentenwohnheim Schüttstraße 4 in Hamburg-Harburg. Anschließend wohnte er mehrere Jahre lang bis Juni 1998 in dem ebenfalls in Hamburg-Harburg gelegenen Studentenwohnheim in der ...straße 1. Wegen seines Wechsels an die im Zentrum Hamburgs gelegene Fachhochschule beantragte Mzoudi bereits am 5. Januar 1998 beim Studentenwerk Hamburg, in ein in der Nähe der Fachhochschule gelegenes Studentenwohnheim umziehen zu dürfen. Er erhielt einen Platz in einem Studentenwohnheim im ... in Hamburg, wo er vom 1. Juli 1998 bis zum 31. August 1999 amtlich gemeldet war. Zum 1. September 1999 kündigte er sein Zimmer im Studentenwohnheim. Mit Nachtrag zum Mietvertrag für die von Atta, Binalshibh und Bahaji angemietete Wohnung in der Marienstraße 54 vom 1. September 1999 trat Mzoudi für Bahaji zum 1. September 1999 in das Mietverhältnis ein. In der Folgezeit wohnte er zusammen mit Essabar sowie wechselnden weiteren Personen in dieser Wohnung, sofern er sich nicht im Ausbildungslager der Al Qaida in Afghanistan aufhielt. Mzoudi wohnte in der Marienstraße 54 bis Ende Februar 2001. Am 1. März 2001 wurde die Wohnung von ihm zusammen mit Bahaji an den Vermieter zurückgegeben. Anschließend wohnte Mzoudi bei Bekannten, und zwar insbesondere bei A.. L... in dessen Wohnung in der Straße ... in Hamburg. Amtlich gemeldet war er dort für die Zeit ab dem 1. Juli 2001. Mzoudi ist vom Vorwurf der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung und der Beihilfe zum Mord in über 3000 Fällen im Zusammenhang mit den Anschlägen des 11. September 2001 rechtskräftig freigesprochen worden. 2. Ideologische Ausrichtung der Vereinigungsmitglieder und Entwicklung zu einer geschlossenen Gruppe Atta, Al Shehhi, Jarrah, Binalshibh, Essabar, Bahaji, Mzoudi und der Angeklagte waren, wie vorstehend ausgeführt, unabhängig voneinander einzeln nach Hamburg gekommen. Ihnen allen war gemeinsam, dass sie aus einem arabischen Land kamen und, mit Ausnahme Binalshibhs, Studenten waren, die in Hamburg ein technischnaturwissenschaftliches Studium durchführten. Allen gemeinsam war auch, dass sie muslimischen Glaubens waren und, spätestens während ihrer Studienzeit in Hamburg, ein ausgeprägtes Bewusstsein mit islamistischer radikalislamischer Perspektive für die Probleme verschiedener islamisch geprägter Länder und ihrer Heimatländer entwickelten, sich immer stärker der Religion zuwandten und strenger und schließlich radikal in ihren Ansichten wurden.
- a)Ideologische Einstellungen der Vereinigungsmitglieder
- aa)Atta Atta war von Anbeginn seines Aufenthaltes in Hamburg sehr religiös. Er gehörte der wahabitischen Richtung des Islam an, die sich durch eine strenge Ableitung der Verhaltensregeln aus dem Koran auszeichnet und eine strenge Einhaltung religiöser Regeln fordert, nicht zwingend allerdings mit der gewalttätigen Bekämpfung andersgläubiger Menschen einhergeht. Atta selbst hielt sich streng an die religiösen Regeln seiner Glaubensrichtung, wozu insbesondere ein häufiges tägliches Beten zu bestimmten Tageszeiten gehörte. Er hielt auch Freunde und Bekannte zu regelmäßigem Beten an. Zu den religiösen Regelungen, auf deren Einhaltung Atta auch in seinem Freundesund Bekanntenkreis achtete, gehörte weiter das Verbot, Musik zu hören und Alkohol zu trinken. Jedenfalls für sich selbst lehnte Atta auch Fröhlichkeit und Lachen ab. Als äußeres Zeichen seiner Religiosität trug er den ungestutzen Bart streng gläubiger Muslime. Für den Umgang zwischen Männern und Frauen forderte er ein distanziertes Verhältnis. Seiner Auffassung nach hatten Frauen traditionelle muslimische Kleidung mit Kopftuch oder Schleier zu tragen und man gab einer Frau nicht die Hand. Bereits am 11. April 1996 setzte Atta einen als Testament bezeichneten religiös geprägten letzten Willen für den Fall seines Ablebens auf, in dem es u.a. heißt, dass Frauen seinen Leichnam nicht zum Friedhof begleiten und weder an Feiertagen noch an Tagen religiöser Feste oder freitags sowie während ihrer Menstruation sein Grab besuchen sollten. Außerdem heißt es, dass der Testierer so in sein Grab gelegt werden will, dass sein Kopf in Richtung Mekka zeigt. Das Testament entspricht einem Text, wie er als Vordruck in muslimischen Büchern über den Tod enthalten ist, welche in Bücherläden von Moscheen käuflich erworben werden können. Dieses Testament unterschrieben Mzoudi und der Angeklagten als Zeugen. Eine besonders enge Beziehung des Angeklagten zu Atta bereits zu diesem Zeitpunkt ergibt sich daraus allerdings nicht. Unter Arabern ist es üblich, einer im Bekanntenoder Freundeskreis ausgesprochenen Bitte, ein Testament als Zeuge zu unterzeichnen, nachzukommen. Atta wurde auf Grund seiner persönlichen Eigenschaften unter den muslimischen Studenten in Hamburg schnell zu einer Führungsfigur. Er war überdurchschnittlich intelligent und leistungsfähig. In Diskussionen wirkte er meist führend und auf andere Leute beeindruckend. Er wurde von anderen respektiert und konnte gut organisieren. Atta holte nicht nur regelmäßig einige seiner Bekannten und Freunde, so auch den Angeklagten, zum Beten ab, sondern führte in einer Hamburger Moschee über einen längeren Zeitraum einen Gebetskreis mit Islamunterricht für zum Islam konvertierte Erwachsene und Jugendliche durch. Dieser Unterricht fand mindestens ab 1998 bis zur Abreise Attas nach Afghanistan im November 1999 in der Regel einmal wöchentlich statt. Atta bestimmte dabei nicht nur die Themen, sondern auch, wer außer ihm bei diesen Lehrveranstaltungen etwas vortragen durfte. Dazu gehörte insbesondere der Angeklagte. In politischer Hinsicht vertrat Atta die Meinung, dass die Muslime der Welt sich vereinigen sollten. Gewalt sah Atta bereits in der Zeit vor seiner Abreise nach Afghanistan im November 1999 als ein legitimes Mittel der Verteidigung der seiner Auffassung nach unterdrückten islamischen Welt an, so insbesondere im Falle der Gewaltanwendung der Palästinenser gegenüber Israel. Er war der Auffassung, dass man auch etwas gegen Amerika unternehmen könne, auch die USA seien keine Allmacht.
- bb)Al Shehhi Al Shehhi war ebenfalls Moslem. Als er aus seiner Heimat in die Bundesrepublik Deutschland kam, ging er in der ersten Zeit zwar regelmäßig zusammen mit seinen Mitstipendiaten aus den Vereinigten Arabischen Emiraten zusammen zum Freitagsgebet, im Übrigen pflegte er jedoch in der ersten Zeit einen lockeren und luxuriösen Lebensstil mit gutem Essen, teurer Kleidung und der Nutzung gemieteter Autos. Er war lustig und ruhig und wirkte wie ein großer Bär; so hat ihn ein Zeuge charakterisiert. Im Verlaufe des Jahres 1998 veränderte er sich in starkem Maße. Er brach weitgehend den Kontakt zu seinen früheren Freunden ab, trug vorwiegend afghanische Kleidung und suchte keine Restaurants mehr auf, in denen Alkohol getrunken wurde. In seinen verschiedenen Wohnungen in Hamburg-Harburg lebte er ohne Radio und Fernsehen. Als Einrichtungsgegenstände gab es dort im Wesentlichen nur Matratzen, was Al Shehhi gegenüber einem seiner früheren Freunde aus der Religion heraus begründete. Außerdem ließ er sich den ungestutzten Bart streng gläubiger Muslime stehen, den so genannten „Bart des Propheten“, wie ihn der Prophet Mohamed getragen haben soll. Al Shehhi entwickelte einen Hass auf die USA, der zu einem nicht genau festgestellten Zeitpunkt im Frühjahr oder Sommer des Jahres 1999 so stark geworden war, dass Al Shehhi aus einem nicht festgestellten Anlass die Haltung verlor und gegenüber der ihm nicht näher bekannten Zeugin D.., die damals als Aufsichtskraft in der Bibliothek des Rechenzentrums der Universität Hamburg arbeitete, in den Räumen dieser Bibliothek lautstark über die USA und deren damaligen Präsidenten Clinton schimpfte. Möglicherweise hatte Al Shehhi sich zuvor über einen nicht festgestellten Umstand geärgert. Jedenfalls sprach er kurz vor Schließung der Bibliothek die Zeugin D.. an und äußerte ihr gegenüber lautstark nicht mehr exakt feststellbare Beschimpfungen der USA und des damaligen Präsidenten Clinton. Inhaltlich äußerte er sich dabei dahingehend, dass die USA und deren Präsident Clinton „scheiße“ seien und die USA für die Tötung von Kindern im Nahen Osten verantwortlich sei. Außerdem sprach er gegenüber der Zeugin D.. eine sinngemäß dahingehende Drohung aus, dass noch etwas passieren würde und sie schon sehen und noch an ihn denken würde. Bezüglich der Identifizierung Al Shehhis durch die Zeugin D.. als Sprecher der von ihr bekundeten Aussprüche geht der Senat auf Grund Wahrunterstellungen gemäß Beweisbeschlüssen vom 22. Juni 2005 davon aus, dass jedenfalls nach dem Eindruck des Zeugen A.. M.. Atta deutlich kleiner war als Al Shehhi und die Abkürzung „vPH“ in ägyptischen Pässen – so, wie insbesondere in Attas Pass – die Bedeutung „voir Photo“ hat und eine als „siehe Photo“ zu übersetzende Bezugnahme auf das Passfoto darstellte.
- cc)Jarrah Jarrah, der trotz Besuchs christlicher Schulen in seiner Heimat Moslem war, wirkte nach außen freundlich und weltoffen, sympathisch und fleißig. In den ersten Jahren nach seiner Ankunft in der Bundesrepublik Deutschland hielt er die islamischen Regeln der Religionsausübung nicht streng ein. Dies änderte sich mit zunehmendem Kontakt Jarrahs zu dem streng gläubigen Atta und dessen Bekannten. Jarrah wohnte zwar nicht in der Nähe der anderen späteren Vereinigungsmitglieder in Hamburg-Harburg und fuhr zudem häufig übers Wochenende nach Greifswald bzw. später nach Bochum zu seiner Freundin, der Zeugin S... Gleichwohl wurde er zunehmend von der strenger werdenden Religiosität der Gruppe um Atta geprägt. In der Zeit von Herbst 1998 bis Oktober 1999 veränderte er sich dahingehend, dass er sich zunehmend auch nach außen hin als streng gläubig und intolerant gegenüber Andersgläubigen zeigte. So verhielt er sich zunehmend ablehnend gegenüber der Zeugin F.., die mit der Zeugin S.. zusammen wohnte und damals Theologie studierte. Nachdem er sich früher interessiert an der religiösen Haltung der Zeugin F.. gezeigt hatte, machte er nunmehr fanatische Bemerkungen, indem er beispielsweise einmal bei einem gemeinsamen Essen zu ihr sagte „Heute essen wir noch miteinander und morgen bringe ich Dich um.“ Jarrah begann, die westliche Kultur in Frage zu stellen, indem er beispielsweise Bekannte, die mit Messer und Gabel aßen, deswegen kritisierte und darauf hinwies, dass ein gläubiger Moslem mit den Händen esse. Spätestens im Verlaufe des Jahres 1999 ließ Jarrah sich einen Bart wachsen, den er zwischenzeitlich allerdings auf Wunsch seines Vaters wieder entfernte. Im Verhältnis Jarrahs zu der Zeugin S.. kam es zunehmend zu Spannungen, weil Jarrah die Zeugin, die sich westeuropäisch kleidete, studierte und auch im Übrigen ein Leben nach westlich emanzipiertem Stil führte, indem sie beispielsweise freundschaftliche Kontakte nicht nur zu anderen Frauen, sondern auch zu Männern unterhielt, zunehmend drängte, ihr Verhalten zu ändern und sich zu verschleiern. Vor allem, nachdem die Zeugin S.. und Jarrah im Frühjahr 1999 nach islamischem Ritus geheiratet hatten, setzte er sie in dieser Richtung unter Druck. Er machte sie nicht mit seinen Hamburger Freunden, nämlich der Gruppe um Atta, bekannt. Zur Begründung dafür führte er an, dass es ihm vor seinen Freunden peinlich sei, dass sie sich nicht verschleiere und sie sich ändern solle, damit er sie gegenüber seinen Freunden vorzeigen könne. Die Zeugin S.. gewann den Eindruck, dass Jarrah immer, wenn er von Treffen mit seinen hamburger Freunden zurückkehrte, stark verändert in Richtung Radikalisierung und Dschihad-Gedanken war.
- dd)Binalshibh Binalshibh war nach außen hin umgänglich und kontaktfreudig. Er wirkte auf den Zeugen N.. charismatisch und von hoher emotionaler Intelligenz. Er erschien offen und gesprächsfreudig, gab dabei aber tatsächlich gegenüber seinen Gesprächspartnern wenig von sich preis, indem er ihnen zu bestimmten Fragen verschiedene Versionen berichtete, beispielsweise nach vorübergehender Abwesenheit auf die Frage, wo er denn gewesen sei. Auch hinsichtlich seines eigenen Alters machte er gegenüber Bekannten verschiedene, einander widersprechende Angaben. Dadurch wirkte er auch gegenüber guten Bekannten, wie beispielsweise dem Zeugen N.., zwar als offen, im Ergebnis aber undurchschaubar. Binalshibh war ebenfalls Moslem und sehr religiös. Er führte mehrmals am Tag die einem streng gläubigen Moslem vorgeschriebenen Gebete durch, die er stark ritualisierte, indem er beispielsweise im Zusammenhang mit seinen Gebeten ein mitgeführtes Messer küsste. Als einmal die Rede auf Khalid Sheikh Mohammed, einen Vertrauten Osama Bin Ladens, kam, fand Binalshibh ihn gut.
- ee)Essabar Essabar war ebenfalls Moslem. Nach seiner Ankunft in der Bundesrepublik Deutschland und während der ersten Zeit seines Aufenthaltes hier war er in der Beachtung der religiösen Regeln des Islam noch liberal eingestellt. Er war ein lockerer und aufgeschlossener Mensch. Essabar war mit dem Zeugen B.. befreundet, bei dem es sich um einen ebenfalls in der Bundesrepublik Deutschland studierenden Landsmann handelte, der nicht streng religiös lebte und beispielsweise rauchte. Als der Zeuge B.. im Dezember 1998 eine nicht muslimische Frau heiratete, war Essabar Trauzeuge, ohne dass es über diese Verbindung zu Diskussionen zwischen ihm und dem Zeugen B.. kam. In dem Zeitraum, in welchem Essabar zusammen u.a. mit Mzoudi und dem Angeklagten bei Globetrotter in Hamburg arbeitete, nämlich im Wesentlichen im ersten Halbjahr 1999, änderte sich seine Haltung. Essabar achtete plötzlich auf die Einhaltung der religiösen Regelungen des Islam und drängte auch den Zeugen B.. in diese Richtung. So ließ Essabar sich den ungestutzten Vollbart strenggläubiger Muslime stehen und forderte den Zeugen B.. auf, dies ebenfalls zu tun. Außerdem forderte er von ihm, das Rauchen aufzugeben. Er fing an, sich in die Ehe des Zeugen B.. einzumischen und sagte diesem, dass er sich von seiner Frau trennen müsse, wenn diese nicht Muslimin werde. Außerdem lehnte er es ab, den Zeugen B.. in Anwesenheit von dessen Frau zu besuchen oder die Ehefrau des Zeugen B.. in seine Wohnung einzulassen.
- ff)Bahaji Bahaji war ebenfalls strenggläubiger Moslem. Seine Mutter, die Zeugin A..B.., ist zwar Christin, ließ ihren Sohn jedoch in Marokko in der Schule muslimisch erziehen. Bereits in der Zeit vor seiner Übersiedelung in die Bundesrepublik Deutschland war für Bahaji die Religionsausübung wichtig, sodass er regelmäßig die vorgeschriebenen Gebete vollzog. Nach seiner Rückkehr wurde Bahaji in religiösen Fragen zunehmend radikaler. Er vertrat gegenüber Freunden und Bekannten offen, dass er nur seine eigene Religion für richtig und die anderen für falsch oder zurückgeblieben halte. Gegenüber dem Zeugen M.., einem Mitbewohner aus seiner Wohngemeinschaft in dem Studentenwohnheim Bunatwiete 6 in Hamburg-Harburg, sagte Bahaji offen, dass seiner Meinung nach am Ende nur der Islam als Religion übrig bleiben würde und Andersgläubigen nach einer Übergangszeit nur der Übertritt zum Islam oder der Tod bleibe. Bahaji bemühte sich, andere Menschen aus seinem Umfeld mit Zwang zum Islam zu bekehren. In seiner studentischen Lerngruppe vertrat er die Haltung, dass es als Moslem seine Pflicht sei, andere, notfalls mit Gewalt, zum Islam zu bekehren. Er vertrat auch die Auffassung, dass man Andersgläubige, die sich nicht bekehren ließen, töten müsse. Dem Zeugen D.. aus seiner Lerngruppe sagte Bahaji bei einer solchen Diskussion, dass der Zeuge nach seiner – Bahajis – Auffassung kein Sohn Gottes sei, weil er Christ und kein Moslem sei. Auch Bahaji ließ sich spätestens bis Ende 1998 den bei streng gläubigen Moslems üblichen ungestutzten Vollbart stehen.
- gg)Mzoudi Bei Mzoudi handelt es sich ebenfalls um einen streng gläubigen Moslem, der verschlossen wirkte. Innerhalb seiner studentischen Wohnge meinschaft in dem Studentenwohnheim in der Ebelingstraße 1 in Hamburg legte er Wert darauf, mit der dort praktizierten Bierbevorratung nichts zu tun zu haben. Er trug bereits in diesem Studentenwohnheim von 1996 bis 1998 den ungestutzten Vollbart streng gläubiger Muslime und legte gegenüber seinem Mitbewohner, dem Zeugen F.., Wert auf ein unverkürztes Aussprechen seines Vornamens Abdelghani, was er damit begründete, dass ihm die Bedeutung seines vollständigen Vornamens als „Diener des Herrn“ sehr wichtig sei. Zu Konflikten zwischen Moslems einerseits sowie Israelis und Amerikanern andererseits vertrat Mzoudi bereits damals die Positionen radikaler Moslems und befürwortete in Diskussionen mit dem Zeugen F.. Anschläge gegen Amerika, auch wenn dabei Kinder zu Tode kämen. Zur Begründung führte er an, dass die Kinder später einmal auch „Ungläubige“, womit alle Nichtmoslems gemeint waren, sein würden.
- hh)Der Angeklagte Der Angeklagte war bereits bei seiner Ankunft in Hamburg streng gläubig muslimisch und lebte in seiner religiösen Welt. Er beschäftigte sich intensiv mit den Lehren des Islam und hielt sich an die für streng gläubige Moslems vorgeschriebenen Gebetsriten. Bei der von Atta organisierten Unterrichtung jugendlicher und anderer Konvertiten in den Lehren des Islam hielt außer Atta und Mzoudi auch der Angeklagte Vorträge, und zwar zur Bedeutung der in der Sunna zusammengefassten Aussprüche des Propheten Mohamed für das Praktizieren des Islam. Im Verlaufe seiner ersten Studienjahre in Hamburg wurde die religiöse Haltung des Angeklagten strenger. Er ließ sich, wie auch andere seiner Freunde und Bekannten, den ungestutzten Bart streng gläubiger muslimischer Männer wachsen. Während der Aushilfstätigkeit des Angeklagten, Mzoudis, Essabars, des Zeugen B.. und anderer Marokkaner bei dem Unternehmen Globetrotter in Hamburg in der ersten Jahreshälfte 1999 gehörte der Angeklagte zur Gruppe der streng gläubigen Muslime. Aus dieser Gruppe heraus wurden weniger streng gläubige, wie z.B. der Zeuge B.., gedrängt, sich einen Bart wachsen zu lassen und im Zusammenhang damit gegen eine Wand gestoßen. Der Angeklagte war daran nicht beteiligt. Der Angeklagte war aber ebenfalls bemüht, Freunde und Bekannte zur aktiven Ausübung der muslimischen Religion zu bewegen. Er wirkte auf den Zeugen B.. ein, regelmäßig zu beten. Bei seinem türkischen Zimmernachbarn in der Schüttstraße 3, dem Zeugen A.., gelang es dem Angeklagten, ihn zur Ausübung seiner muslimischen Religion zu bringen. Für Essabar war der Angeklagte in religiösen Dingen ein Vorbild. In seiner Haltung gegenüber Frauen war der Angeklagte weniger radikal als Atta und lehnte es nicht kategorisch ab, einer Frau die Hand zu geben. Mit seiner eigenen Ehefrau redete er allerdings im Beisein anderer Personen, jedenfalls sofern es sich nicht um gute Freunde handelte, nicht. Die spätere Ehefrau des Angeklagten änderte, sobald sie mit ihm zusammen war, von einem Tag auf den anderen sowohl ihre Kleidung als auch ihr Verhalten gegenüber anderen Männern. Nachdem sie sich vorher westlich gekleidet hatte, beispielsweise mit Jeans und Pullover, ging sie nunmehr vollkommen verschleiert und trug, jedenfalls in der Zeit, als sie in der Studentenwohngemeinschaft des Angeklagten in der Schüttstraße 3 wohnte, selbst innerhalb der Wohnung ein Kopftuch. Mit den Mitbewohnern aus der Studentenwohngemeinschaft sowie den anderen männlichen Bekannten und Freunden des Angeklagten redete sie nicht mehr. Nachdem sie angefangen hatte, sich zu verschleiern, verließ sie sogar Küche und Gemeinschaftsraum der Studentenwohngemeinschaft, wenn einer der männlichen Mitbewohner hereinkam. Der Senat geht davon aus, dass die geschilderten Veränderungen der Kleidung und des Verhaltens der späteren Ehefrau des Angeklagten seinen Wünschen und Vorstellungen entsprachen, nicht jedoch davon, dass er sie zu diesen Änderungen gezwungen oder gedrängt hat. In politischer Hinsicht störte den Angeklagten an den westlichen Ländern die Ausrichtung auf materielle Werte. Besitz lehnte er allerdings nicht derart absolut ab wie Atta und Al Shehhi. Sein Zimmer in dem Studentenwohnheim in der Schüttstraße 3 war vielmehr mit Bett, Schreibtisch und Computer ausgestattet. Er hatte Bilder aufgehängt und besaß dort später auch einen Fernseher, was Atta und Al Shehhi für sich ablehnten. In Diskussionen zu religiösen oder politischen Themen verhielt der Angeklagte sich häufig ausweichend. Bei bestimmten politischen Themen gab er seine zurückgenommene Haltung jedoch auf und vertrat eine offensive kämpferische Position. Dabei handelte es sich insbesondere um die Konflikte zwischen Israelis und Palästinensern. Dem Staat Israel kam nach seiner Auffassung keine Existenzberechtigung zu. Einen Friedensschluss mit Israel lehnte er im Sinne eines feststehenden Dogmas ab. Gegenüber seinen Mitbewohnern im Studentenwohnheim Schüttstraße 3 brachte er mehrfach zum Ausdruck, dass er es begrüße, wenn in dem Konflikt zwischen Israelis und Palästinensern Juden getötet wurden, wobei er die USA als auf Seiten Israels stehend ansah. Die antijüdische Haltung des Angeklagten war so stark, dass er sich sogar einmal gegenüber dem Zeugen G.., einem Mitbewohner in der Wohngemeinschaft des Angeklagten in dem Studentenwohnheim Schüttstraße 3, dahingehend positiv über die Judenvernichtung im Nationalsozialismus äußerte, dass es gar nicht schlecht gewesen sei, was die Deutschen damals mit den Juden gemacht hätten. Der Angeklagte begrüßte auch den gewaltsamen Kampf islamischer Kämpfer für ihren Glaubenskrieg in aller Welt, so etwa den Kampf auf der Seite der Muslime in Bosnien. Er brachte in die Studentenwohngemeinschaft in der Schüttstraße 3 Material über verschiedene, nicht namentlich festgestellte radikale islamistische Führungspersonen mit, die er bewunderte und von denen er sich Bilder sowie Filme mit arabischsprachigen Reden ansah. Der Angeklagte verfolgte bereits während seiner Zeit in der Studentenwohngemeinschaft in der Schüttstraße 3 islamistische Gewalttäter mit Bewunderung und brachte dies zum Ende seiner Zeit in diesem Studentenwohnheim, noch im Jahr 1998 oder im Verlaufe des Jahres 1999, dadurch zum Ausdruck, dass er zu einer namentlich nicht festgestellten Person, wahrscheinlich dem Zeugen A.., im Flur seiner Wohngemeinschaft in der Schüttstraße 3 in vertraulichem Ton mit leicht gedämpfter Stimme sinngemäß äußerte: „Sie werden wieder etwas machen und es wird etwas Großes sein. Die Juden werden brennen und wir werden auf ihren Gräbern tanzen.“ Der Angeklagte meinte damit ein nicht festgestelltes bevorstehendes oder jedenfalls nach seiner Ansicht vermeintlich bevorstehendes, gegen Juden oder deren Verbündete gerichtetes, gewaltsames Geschehen. Nicht feststellbar war, dass der Angeklagte dabei auch sagte: „Sie bringen es dorthin“, und dass sich seine angeführte Äußerung bereits auf die Flugzeugattentate vom 11. September 2001 bezog.
- b)Gruppentreffen und Islam-AG Die Gruppe um Mohamed Atta, zu der die zuvor genannten Personen gehörten, traf sich in den Jahren 1997 bis 1999 regelmäßig zum gemeinsamen Beten sowie zu gemeinsamem Essen und Diskussionen in verschiedenen Hamburger Moscheen sowie daneben insbesondere in den Räumen der Studentenwohngemeinschaft des Angeklagten in der Schüttstraße 3, wo ihnen außer dem Zimmer des Angeklagten eine geräumige Wohnküche und außerhalb der Wohngemeinschaft ein weiterer Gruppenraum zur Verfügung stand. Außerdem traf sich die Gruppe in der zunächst von Atta, Bahaji und Binalshibh bewohnten Wohnung in der Marienstraße 54 und nach Attas und Al Shehhis Einzug in die Wilhelmstraße 30 dort. In Wohnungen, in denen einzelne der Gruppenmitglieder jeweils mit ihrer Frau zusammen wohnten, traf man sich nicht, so etwa nicht bei Bahaji in dessen Wohnung in der Bunatwiete 23 und bei dem Angeklagten in dessen späterer Wohnung in der Goeschenstraße 13. Zu dem Kreis um Atta gehörten außer Atta, Al Shehhi, Jarrah, Binalshibh, Essabar, Bahaji, Mzoudi und dem Angeklagten insbesondere die Zeugen T.., M.., N.., A.. M.., N.. und A.. sowie weitere Personen wie Mohamed Raji und El Hassen R... Bei den in der Regel mindestens zweibis viermal pro Woche stattfindenden Treffen waren nicht immer alle der genannten Personen zugegen. Meistens waren jedoch mindestens 10 bis 12 Personen aus dem genannten Kreis dabei. Weitere Personen kamen gelegentlich hinzu, wie etwa der gebürtige Syrer Haydar Zammar, der bereits in den Jahren 1998/99 Kontakte zu den Ausbildungslagern der Al Qaida in Afghanistan gehabt hat und bereits als so genannter Mujaheddin in Bosnien oder Tschetschenien auf Seiten der Moslems gekämpft hatte und der deswegen innerhalb der Gruppe bewundert wurde. Auch ein Atif Mansoor, Angehöriger der pakistanischen Luftwaffe, gehörte dazu, der, was der Senat gemäß Beweisbeschluss vom 15. Juni 2005 als wahr unterstellt hat, seine Stellung beziehungsweise Tätigkeit in der pakistanischen Armee dem Angeklagten und anderen Studenten so geschildert hat, dass diese jedenfalls annahmen, er sei Pilot. Bei den Treffen wurde gelegentlich über Studienfragen gesprochen, im Wesentlichen jedoch über Religion und den als „Dschihad“ bezeichneten Glaubenskrieg streng gläubiger Moslems an verschiedenen Orten der Welt, in der betreffenden Zeit u.a. in Bosnien. Zunehmend wuchs die Überzeugung, selbst etwas für die Muslime tun zu müssen. Entsprechend dieser religiösen Ausrichtung der Gruppe bezeichnete Bahaji auf mehreren Überweisungsbelegen für seinen Mietbeitrag für die Wohnung in der Marienstraße 54 sowie in einer Telefonliste die Wohnung in der Marienstraße 54 als „Dar Al Ansar“, was auf Deutsch „Haus der Unterstützer“ im Sinne eines Hinweises auf die Unterstützer des Propheten Mohammed bedeutet. Bei den in der Wohngemeinschaft des Angeklagten durchgeführten Treffen wurden teilweise auch gemeinsam Tonbänder oder Kassetten mit Predigten oder Vorträgen streng gläubiger Moslems angehört. Einmal sah die Gruppe gemeinsam ein Video über den Krieg in Bosnien und die Tötung zahlreicher Muslime an. Dass der Angeklagte ein Vorführgerät und eine Leinwand besaß, ist nicht festgestellt worden. Jedenfalls standen in seiner Wohngemeinschaft in dem Studentenwohnheim in der Schüttstraße 3 Vorführgerät und Leinwand zur Verfügung. Bei den im Zusammenhang mit den Gruppentreffen durchgeführten Diskussionen ging es überwiegend um den „Dschihad“ und darum, die Welt im Sinne streng gläubiger Moslems zu verändern. Darauf wird im Einzelnen später noch eingegangen. Ein häufiger, namentlich aber nicht festgestellter Besucher des Angeklagten äußerte dabei einmal, dass sich bald die Welt ändern und es eine dramatische Änderung geben würde, er darüber jedoch nicht reden dürfe. Außer dem von Atta initiierten Gebetskreis zum IslamUnterricht für Jugendliche und Konvertiten, an welchem außer Atta insbesondere Mzoudi und der Angeklagte teilnahmen, ging aus der Gruppe um Atta die so genannte Islam-AG hervor. Ausgangspunkt war, dass Atta sich mindestens seit Anfang 1996 für die Einrichtung eines Gebetsraums für Muslime an der Technischen Universität Hamburg-Harburg und die Gründung einer islamischen Studentengemeinschaft an dieser Universität einsetzte. Zu diesem Zweck wurde ein auf den 16. Februar 1996 datierter Fragebogen ausgearbeitet, den auch der Angeklagte ausfüllte. Außerdem kam es zu einer Unterschriftensammlung für die Einrichtung eines Raumes für die muslimischen Studenten der Technischen Universität Hamburg-Harburg im CampusBereich der Universität. Die später von Bahaji verwahrte Unterschriftenliste ist zu unbekannten Zeiten unter anderem von Atif Mansoor, Atta unter seinem Namen Mohamed El Amir, dem Zeugen T.., Bahaji und dem Angeklagten unterschrieben worden. Nachdem sich das Studierendenparlament der Technischen Universität Hamburg-Harburg 1998 mehrfach mit der Forderung der islamischen Studenten nach einem Gebetsraum befasst hatte, kam es zum Zwecke der organisatorischen Umsetzung dieses Vorhabens zur Gründung einer islamischen Arbeitsgruppe, als deren Verantwortlicher Atta auftrat. Als Verantwortlicher für die Finanzen wurde gegenüber dem Allgemeinen Studentenausschuss (AStA) der Technischen Universität Hamburg-Harburg Atif Mansoor benannt. Die Gründung einer Arbeitsgemeinschaft war gewählt worden, weil anders eine Raumzuweisung sowie die Zuweisung finanzieller Mittel durch den AStA nicht möglich gewesen wäre. In der Folgezeit trat neben Atta als Verantwortlicher dieser AG Bahaji auf, der die Beschaffung islamischer Bücher und Filme gegenüber dem AStA abrechnete und Raum, Videogerät und Projektor für einen islamischen Videoabend im Februar 2000 organisierte. Etwa ein halbes Jahr vor den Anschlägen vom 11. September 2001 erhielt die Islam-AG einen Computer mit Internetanschluss, der in dem Gebetsraum der AG auf dem Gelände der Technischen Universität Hamburg-Harburg aufgestellt wurde. Genutzt wurde der Gebetsraum der Islam-AG an der Technischen Universität Hamburg-Harburg sowohl von Mitgliedern des Kreises um Atta als auch von anderen Studenten zum Ausüben ihrer Gebete innerhalb der Universitätszeiten sowie auch gelegentlich zum Lernen. Im Besitz eines Schlüssels für den Gebetsraum waren außer einem Studenten namens Hicham Nabil jedoch nur Atta und Bahaji, die ihre Schlüssel zu keiner Zeit wieder abgaben. Neben den Gruppentreffen in Moscheen und Wohnungen sowie dem Gebetsraum an der Technischen Universität Hamburg-Harburg kam es innerhalb des Kreises um Atta auch zu einer gemeinsamen Teilnahme an einem mehrtägigen islamischen Seminar in den Niederlanden über die Weihnachtszeit 1999/2000, an welchem unter anderem Essabar und der Ange klagte teilnahmen.
- c)Verengung der Gruppe um Atta auf einen Kreis gewaltbereiter Muslime Ab einem nicht genau festgestellten Zeitpunkt im Verlaufe des Jahres 1998 drehten sich die Diskussionen innerhalb der Gruppe um Atta in zunehmendem Ausmaß und mit zunehmender Intensität um den gewaltsamen „Dschihad“ gegen so genannte Ungläubige und die Möglichkeiten einer Teilnahme an diesem Kampf. Infolge dieser Veränderungen reduzierte sich der Kreis um Atta auf die gewaltbereiten späteren Vereinigungsmitglieder, darunter den Angeklagten, nebst einem kleinen Kreis weiterer ähnlich oder gleich gesinnter Freunde. Andere, die zuvor Kontakte gehabt hatten, wurden mit zunehmender Radikalisierung der Gruppe ausgegrenzt und zogen sich zurück, wie insbesondere der Zeuge M.. und der Zeuge N.., der das radikale Gerede vom gewaltsamen Dschihad nicht mehr hören konnte. N.. hatte auch die ständigen Hasspredigten auf Israel und Amerika satt. Dschihad-Gedanken haben im Islam eine lange Tradition. Der „Große Dschihad“ als der Kampf gegen die eigene Triebseele, um ein dem Koran gemäßes Leben zu führen, und der „Kleine Dschihad“ als der Kampf gegen die Ungläubigen sind zu unterscheiden. Seit Jahrhunderten war es als die Aufgabe jeden einzelnen Muslims angesehen worden, den islamischen Herrschaftsbereich gegen die Feinde auszubreiten. Die Pflicht des gläubigen Muslims ist es, auch mit Waffen zur Verteidigung des eigenen Landes bzw. der islamischen Nationengemeinde zu kämpfen, sofern ein Angriff vorliegt. Diese Auffassung erfuhr nach der demütigenden Niederlage der arabischen Welt gegen Israel eine Radikalisierung unter dem Einfluss radikaler Islamisten wie dem Ägypter Qutb und dem Palästinenser A... Azzam. Beide predigten einen kompromisslosen Dschihad. Der Sieg in Afghanistan gegen die Russen wurde als Zeichen göttlichen Wohlwollens angesehen und spornte zu weiteren Taten an. Der Dschihad war nun nicht mehr der Kampf für ein Heimatland, sondern für Gott und den Sieg des Islam weltweit. Diese Einstellung, gepaart mit dem Hass gegen den Westen, insbesondere gegen Amerika, dem man es nicht verzieh, die arabische Halbinsel mit den heiligen Städten „zu besetzen“, fand in den 90er Jahren neue Nahrung. Die Kriege im Irak, Bosnien und Tschetschenien, der Palästinakonflikt stärkten die radikalen Islamisten. Es kam vieles zusammen, ein übersteigertes Nationalgefühl, die von fremden Einflüssen besetzte arabische Halbinsel und die fehlende arabische Identität. Der feste Glauben, dass der im Dschihad gefallene Märtyrer eine Sonderstellung im Paradies genießt, verlieh diesem radikalen Gedankengut eine besondere Wucht und immer neuen Nachschub von zum Selbstmord bereiten jungen Männern. Die Verwendung von heilsgeschichtlichem Vokabular ließ ein Klima von extremer Entschlossenheit und Radikalität entstehen. Das politische Ziel, die arabische Souveränität wieder herzustellen, wurde mit den Verheißungen des Paradieses für den Märtyrer religiös eingekleidet. Bin Laden machte sich das in seinen Botschaften und Aufrufen zu Eigen, worauf noch einzugehen sein wird. Dieses radikale Gedankengut beherrschte zunehmend die Gruppe um Atta. Ein Angriff auf die islamische Nationengemeinschaft wurde darin gesehen, dass in Saudi Arabien, wo sich die Heiligtümer von Mekka und Medina befinden, seit Jahren US-amerikanisches Militär stationiert war. Zunehmend strebten es die Mitglieder der Gruppe an, für die Interessen der islamischen Nationengemeinschaft, der umma, in den gewaltsamen Kampf zu ziehen und in ihm zu sterben. Diese Notwendigkeit wurde immer wieder diskutiert und schließlich in die Tat umgesetzt. Bei vielen Mitgliedern der Gruppe bestand der feste Glaube, dass man als im Kampf gegen die „Ungläubigen“ getöteter Märtyrer in das Paradies einziehen und dort besonderer Genüsse teilhaftig werden würde. Aus diesem Glauben heraus stellte Atta seiner bis zum 9. August 1999 fertig gestellten Diplomarbeit, die sich mit dem Städtebau in Aleppo befasste, einen Vers aus dem Koran voran, der lautet: „Mein Gebet und meine Opferung und mein Leben und mein Tod gehören Allah, dem Herren der Welten.“ Im Internet sah sich Atta nach Informationen, die ihm bei einer Teilnahme am gewaltsamen „Dschihad“ hilfreich sein konnten, um und speicherte zu einem nicht festgestellten Zeitpunkt – jedenfalls vor seiner Abreise nach Afghanistan – ein so genanntes Kochbuch für Anarchisten mit Anleitungen zur Herstellung von Sprengstoffen und dergleichen auf Diskette. Atta war hasserfüllt geworden. Er bezog seine Motivation aus dem Hass. Auf N.. und M.. machte er den Eindruck, keinen Spaß am Leben zu haben. Er hatte die Einstellung, dass das Herz durch Spaß stirbt. In den Mittelpunkt des Denkens der Gruppe geriet immer mehr der Gedanke an Selbstmordattentate. Jarrah vertrat gegenüber der Zeugin S.. die Auffassung, dass es das Größte für einen Moslem sei, in den Dschihad zu ziehen. Ihrer Angst, mit den erhofften gemeinsamen Kindern dann allein zu bleiben, hielt er entgegen, dass es die höchste Ehre sei, die Frau eines toten Kämpfers zu sein. Seinen zunehmenden Willen, sein Leben im Rahmen einer gewaltsamen Bekämpfung von Nichtmoslems zu opfern, brachte Jarrah auch im Rahmen von Notizen auf seinen Studienunterlagen zum Ausdruck. Auf ein mit dem Datum des 5. Oktober 1999 versehenes Blatt schrieb er in arabischer Sprache sinngemäß: „Der Morgen wird kommen. Die Sieger werden kommen, werden kommen. Wir schwören, wir werden euch besiegen. Die Erde wird unter euren Füßen beben.“ Auf ein mit dem Datum des 7. Oktober 1999 versehenes Blatt schrieb er in arabischer Sprache: „Aber der Frühling meines Landes ist ermordet.“ Auf ein mit dem Datum des 13. Oktober 1999 versehenes Blatt schrieb er schließlich: „Ich habe euch Männer gebracht, die den Tod so lieben, wie ihr das Leben liebt. Die die den Dschihad betreiben, geben Besitz dahin für den Kauf von Waffen und Nahrung und sein Lohn ist die Fahrt im Begehren auf Sieg und Martyrium, auf dem Weg Gottes, des Herren der Diener. Was die betrifft, die die Fahrt auf dem Wege Gottes verfehlen, so wird ihr Lohn aufgehoben, so dass sie kämpfen, und zwar kämpfen auf dem Wege der Götzen, aber die List Satans ist schwach. Der Wind des Paradieses ist Ostwind“. Bahaji äußerte sich beispielsweise gegenüber dem Stiefvater seiner Ehefrau, dem Zeugen Sch, im Sinne einer Hochachtung für die islamischen Kämpfer. Aus dem Internet besorgte er sich zahlreiche Informationen über islamische Kämpfer. So speicherte er auf Diskette einen 1992 gehaltenen Vortrag mit dem Titel „Was sagt der Islam zu Krieg?“, der mit dem von Atta seiner Diplomarbeit vorangestellten Koranvers überschrieben ist „Sprich: Mein Gebet und mein Opfer und mein Leben und mein Tod gehören Allah, dem Herrn der Welten“. Des Weiteren speicherte er auf seinem Computer einen Text, in dem es hieß: „Die militärische Ausbildung ist eine islamische Obligation, es besteht keine Wahlfreiheit. ... Der wahre Glaube (IMAN) wird in Handlungen offenbart, und wenn jemand wirklich wünscht, im Dschihad zu kämpfen, der wird sich dafür auf alle möglichen Weisen vorbereiten. ... Es sollten Vereine, die den Schwerpunkt auf die Ausbildung in Straßenkampfund Selbstverteidigungstechniken legen, gegenüber Vereinen, die nur für Turnierkämpfe trainieren, bevorzugt werden. ... Man sollte versuchen, wenn möglich, einem Schützenverein beizutreten und den Schützenstand regelmäßig zu besuchen, um an Schießübungen teilzunehmen.“ In seiner Wohnung bewahrte Bahaji einen über 28 Seiten langen „Lebenslauf des Osama Bin Laden“ auf, den er sich wahrscheinlich aus dem Internet ausgedruckt hatte. Seine positive Haltung zu diesem Terroristen und Mörder brachte Bahaji dadurch zum Ausdruck, dass er dem Zeugen M.., einem seiner Mitbewohner in dem Studentenwohnheim in der Bunatwiete 6, kurze Zeit nach dem 6. Oktober 1998 einen Computerausdruck oder eine Kopie eines schriftlich niedergelegten Interviews mit Osama Bin Laden von März 1997 übergab, in welchem Bin Laden u.a. die USA als kriminell und für die Tötung von Menschen in Palästina, im Libanon und im Irak verantwortlich bezeichnet. Außerdem führte Bin Laden in diesem Interview aus, dass es eine Pflicht der Moslems sei, den Dschihad zu führen, um die Amerikaner aus allen muslimischen Ländern zu vertreiben. Die Männer, die in Riad und Dhahran durch Bombenanschläge Teile militärischer Truppen der USA getötet haben, wurden von Bin Laden in dem Interview als Helden bezeichnet, welche „der Schande und Unterwürfigkeit an der Spitze ihrer Nation ein Ende gesetzt“ hätten. Bin Laden sprach in dem Interview die Bitte an „Allah“ aus, diese Männer als „Märtyrer“ anzuerkennen. Zu einem Gespräch über dieses Interview zwischen Bahaji und dem Zeugen M.. kam es nicht. Schließlich speicherte Bahaji auf seinem Computer eine Rede Bin Ladens vom 7. Januar 2000 ab, in welcher es heißt, dass Gott die Muslime prüfen wolle, ob sie sein Haus verteidigten oder sitzen bleiben würden. An anderer Stelle heißt es, dass es kein Ausweichen davor geben würde, zu der Religion zurückzukehren, die großen Sünden aufzugeben und den Dschihad für die Sache Gottes aufzunehmen. Mit Bezug auf die stattfindenden Kämpfe in Tschetschenien heißt es in der Rede, „Gott lasse die Schüsse unserer Brüder, der „Mujaheddin“ in Tschetschenien treffsicher werden“. Allgemein mit Bezug auf Märtyrer heißt es des Weiteren, Gott sage, dass die vorzüglichen Märtyrer jene seien, die in der ersten Reihe kämpften und sich nicht abwendeten, als bis sie getötet würden. Diese würden sich in den obersten Kammern des Paradieses wälzen und der Herr würde ihnen zulächeln. Schließlich wird die Verherrlichung des Märtyrerkampfes von Muslimen durch Bahaji deutlich an einem von ihm auf seinem Computer gespeicherten Text, in welchem eine Frau gepriesen wird, die am 9. Juni 2000 in Tschetschenien einen Sprengstoffanschlag begangen haben und dabei gestorben sein soll. In einer Ansprache eines arabischen Afghanistankämpfers, von der Bahaji eine Videoaufzeichnung hatte, wird dazu aufgefordert, alles zu tun, um den „WeltDschihad“ zu entfesseln. Auf CDROM hatte Bahaji eine Botschaft Bin Ladens gespeichert, die den Titel trägt „Kriegserklärung an die Amerikaner, die das Land der zwei Heiligen Plätze besetzen“. Auch Al Shehhi hatte die Hoffnung, als Märtyrer in das Paradies zu kommen und äußerte mehrfach seine Vorstellung, dort dann unbegrenzt essen zu können. Der Angeklagte begrüßte ebenfalls den bewaffneten Kampf islamischer so genannter Gotteskrieger oder Mujaheddin. Er hörte und verwahrte deshalb neben zahlreichen Audiokassetten mit allgemeinen Predigten über islamische Angelegenheiten auch Kassetten, in denen es um die Verherrlichung islamistischer so genannter „Märtyrer“ ging und die beispielsweise mit „Die Geschichte wird nur mit Blut geschrieben und Herrlichkeit kann nur mit Opfern erreicht werden“ überschriebene Predigten bzw. Reden enthielten. Weitere von dem Angeklagten gehörte und verwahrte Audiokassetten beinhalteten Reden über Juden, in denen diesen die Verantwortung für alles Übel auf der Welt zugeschrieben und der Schluss gezogen wurde, dass es, weil Juden notorische Vertragsbrecher seien, keinen durch Verhandlungen erzielten Frieden mit Juden bzw. mit Israel geben könne. Auf seinem Computer empfing und speicherte der Angeklagte u.a. ein Schreiben eines Syed Faifal Mohiuddin vom 12. August 1999, in welchem über die Tötung 16 pakistanischer Staatsangehöriger durch indische Kampfflugzeuge berichtet und in diesem Zusammenhang dazu aufgefordert wird, für „unsere Märtyrer“ zu beten. Insgesamt erlag die Gruppe nach und nach dem Gedankengut des Osama Bin Laden, der, wie schon erwähnt, den Dschihad gegen die Ungläubigen und die modernen Kreuzzügler, womit hier die Amerikaner gemeint sind, predigte. Er hatte 1996 Amerika den Krieg erklärt, war im Februar 1998 in einem Manifest der internationalen islamischen Front für den Dschihad gegen die Juden und Kreuzfahrer eingetreten und hatte später zum Heiligen Krieg gegen Amerika aufgerufen. Dieser Gedankenwelt des Hasses gegen Amerika und der Rückbesinnung auf radikal islamistisches Gedankengut verfiel die Gruppe um Atta. Im Zusammenhang mit den zunehmenden Gesprächen über den gewaltsamen muslimischen Dschihad in der Gruppe um Atta kam es auch zu Meinungsverschiedenheiten. Insbesondere die Zeugen N.. und M.. waren, wie schon erwähnt, nicht bereit, die Entwicklung in der Gruppe für sich mit zu vollziehen. Für den Zeugen M.. kam hinzu, dass er meinte, wegen der in der Gruppe herrschenden intensiven Religionsausübung nicht den Anforderungen seines Studiums gerecht werden zu können. Er zog deshalb zum 31. August 1998 aus Hamburg weg nach Berlin, wo bereits sein Bruder lebte. Der Zeuge N.. blieb bis in die zweite Hälfte 1999 in der Gruppe, geriet jedoch häufiger mit Atta in Auseinandersetzungen und wurde zunehmend aus dem Kreis der anderen ausgeschlossen, indem sie verstärkt Arabisch untereinander sprachen, was der Zeuge N.. nicht verstehen konnte, sodass er sich im Ergebnis ebenfalls zunehmend aus der Gruppe zurückzog. Außerdem brachen die späteren Vereinigungsmitglieder weitere Kontakte zu Personen, die ihre Radikalisierung nicht mit vollzogen, ab. So gab Essabar in dem Zeitraum 1999/2000 vollständig den Kontakt zu dem Zeugen B.. auf, mit dem er früher eng befreundet gewesen war. Der Angeklagte, der auf die meisten seiner Mitmenschen als nett, freundlich und hilfsbereit wirkte, hatte über eine Vielzahl von Kontakten zu anderen Personen verfügt, die nicht zu der Gruppe um Atta gehörten und auch keinen sonstigen Bezug zu radikalen gewaltbereiten Moslems hatten. Neben Kontakten zu zahlreichen Moslems hatte er zunächst auch guten Kontakt zu seinen deutschen Mitbewohnern in der Wohngemeinschaft in dem Studentenwohnheim in der Schüttstraße 3. Noch während der Zeit seines Wohnens in der Schüttstraße 3 reduzierten sich jedoch die Kontakte des Angeklagten zu seinen nicht muslimischen Mitbewohnern und zu Muslimen, die nicht zu der Gruppe um Atta gehörten. Spätestens Ende Oktober/Anfang November 1999 hatte sich die Gruppe soweit abgeschottet, dass außer den festgestellten späteren Vereinigungsmitgliedern nur noch wenige ausgewählte Gleichgesinnte wie die Zeugen T.., M.. und N.. dazu gehörten. Endpunkt der geistigen Entwicklung der Gruppe war schließlich die Bereitschaft, sich selbst am Dschihad gegen die Ungläubigen, gegen die Amerikaner und die Juden zu beteiligen mit dem inbrünstig ersehnten Ziel, als Märtyrer einen direkten Zugang zum Paradies zu erhalten und dort einen bevorzugten Platz einzunehmen. Das Ergebnis dieser Entwicklung innerhalb der Gruppe fand seinen Ausdruck auf der Hochzeit des Bahaji.
- d)Hochzeitsfeier Bahajis in der Al Quds-Moschee Am 9. Oktober 1999 feierte Bahaji in der Al Quds-Moschee am Steindamm im Zentrum Hamburgs seine Hochzeit mit seiner türkischstämmigen Ehefrau Nese Bahaji, wobei für Frauen und Männer jeweils getrennte Feiern in getrennten Räumen der Moschee stattfanden. Zu der Hochzeitsfeier der Männer waren neben zahlreichen anderen Teilnehmern, insbesondere seine engsten Freunde gekommen, nämlich, außer dem Bräutigam Bahaji selbst, Al Shehhi, Jarrah, Binalshibh, Essabar, Mzoudi und der Angeklagte. Außerdem waren die Zeugen M.., T.. und B.. erschienen sowie des Weiteren Haydar Zammar. Zu der Feier der Männer war in einem vorangegangenen Freitagsgebet in der Al Quds-Moschee eingeladen worden. Da es jedenfalls bei vielen Moslems als unhöflich angesehen wird, einer solchen Einladung zu einer Hochzeit nicht zu folgen, waren auch zahlreiche Männer unter den Gästen, die keine enge Beziehung zu Bahaji hatten, wie beispielsweise der Zeuge K.., ein zum Islam konvertierter Deutscher, der von den überwiegend auf Arabisch und im Übrigen im Wesentlichen auf Türkisch vorgetragenen Reden, Liedern und Gedichten nichts verstehen konnte und deshalb bereits nach kurzer Zeit die Feier wieder verließ. Atta war, obwohl er zum engen Freundeskreis Bahajis gehörte, an diesem Tag aus nicht festgestellten Gründen nicht erschienen. Der mit Bahaji eng befreundete Angeklagte war während der gesamten Hochzeitsfeier anwesend, jedoch überwiegend in der vom Festsaal getrennten Küche, in der er mit der Vorbereitung der Versorgung der Gäste mit Essen beschäftigt war. Die Freunde Bahajis hatten für dessen Hochzeit ein Programm aus Liedern, Gedichten und Reden zusammengestellt, das jedoch auch dem Angeklagten bekannt war und seiner eigenen Haltung und Auffassung entsprach. Bei der Feier wurden Lieder gesungen, Gedichte vorgetragen und Reden gehalten, deren Inhalt für eine Hochzeitsfeier ungewöhnlich war, weil es dabei im Wesentlichen um den kämpferischen Dschihad gegen als „Ungläubige“ bezeichnete Nichtmoslems ging. Nach einleitenden Bemerkungen über die Ehe sowie zum Verhältnis zwischen Arabern und Türken hielt Binalshibh eine Rede, in der er zu dem politischen Thema des Kampfes der Moslems gegen Unterdrückung überleitete und die Forderung formulierte, dass jeder Moslem das Ziel haben müsse, den Boden islamischer Länder von den „Unterdrückern“ zu befreien. Die Rede Binalshibhs hatte folgenden Inhalt: „Wir sind jetzt wie in einer Schule, beim ArabischUnterricht. Am Ende gibt es eine Prüfung und wie bei jeder Prüfung werden Manche bestehen und Andere nicht. Eigentlich wollte ich mich in die Politik nicht einmischen. Es gibt ein Prinzip, das besagt, keine Einmischung von Heiratsangelegenheiten in die Politik und umgekehrt. Der Grund, weshalb ich mich jetzt aber doch einmische, ist die Tatsache, dass Bruder Mustafa vor mir gesprochen hat und ich entnahm seiner Rede, dass er doch über Politik und ... die Türkei erwähnt hat. Da wir jetzt bei dieser Gelegenheit alle versammelt sind, möchte ich ein Gedicht vortragen. Die Angelegenheit Jerusalems ist die Angelegenheit der Nation, die Angelegenheit aller Moslems, in jedem Ort. Bei solchen Gelegenheiten bietet sich jedem Bruder die Möglichkeit, seine Brüder an die Angelegenheiten der großen Nation, an die Angelegenheiten der ... Nation zu erinnern. Darüber zu sprechen, stört diese Feier nicht, im Gegenteil ... Jeder Moslem hat das Ziel, den islamischen Boden von jedem Unterdrücker zu befreien. Zu Jerusalem sagt der Dichter: Meine Nation, hast Du denn bei den Nationen kein Diskussionspodium über Schwert oder Stift (Krieg oder Diplomatie). Ich begegne Dir mit gesenktem Haupt und verlegen/beschämt über Deine Vergangenheit. Hat Israel denn nicht ihre Flagge im Schutze von (Al Mahdi) und dem (Al Harami) Heiligtum gehisst. Wie könntest Du die Erniedrigungen ertragen, ohne die (Staub) Spuren der Anschuldigungen/Unterstellungen abzulehnen. Und Du wurdest im Falle eines Angriffs der Tyrannen nicht zu einer Welle aus Feuer und Blut. ..., Juden speziell in der Angelegenheit von Jerusalem, geführt von einem marxistischen Führer, Yaser Abu Rabu, in Palästina Yaser Abdu Yaser genannt. Wir beten zu Gott, dass wir in den nächsten Tagen was Erfreuliches über die Nation und nicht, was sie traurig macht/machen kann, hören. Wir machen jetzt mit dem Lied weiter. Die Brüder haben angefangen, das Lied zu singen, dann müssten sie unterbrechen, um ... zu empfangen. ... Aber jetzt können sie zu ihrem Platz zurückkehren und das Lied weiter singen.“ Anschließend wurde in Gedichten, Liedern und weiteren Reden dieses Thema immer wieder aufgegriffen. Dabei wurden mehrere Lieder und Gedichte von Al Shehhi und Mzoudi vorgetragen, teilweise zusammen mit einem oder mehreren weiteren Gästen. Die Verse des ersten Liedes lauteten: „Wir sind zu euch gekommen. Begrüßt und sodass wir euch (auch) begrüßen, begrüßt und sodass wir euch (auch) begrüßen. Und den Ruhmreichen, O liebe Freunde, und den Ruhmreichen, O liebe Freunde, sollen eure Aufrufe vollen Klang behalten. Erholt Euch (steht auf gegen) Söhne der Vereinheitlichung. Von (gegen) scharfer Kritik und heftiger (moralischer) Verurteilung. Und erhebt euch heldenmütig (und revoltiert heldenmütig). Sodass eure Hoffnungen wieder belebt werden. Unsere Divisionen (Heerscharen) haben sich erhoben (haben revoltiert). So wie unsere Entschlüsse. Und in/am Al Aqsa sind unsere Pflichten ... um eure Wünsche. Saladin, wir sind gekommen. Um Hattina zu gedenken. Weder haben wir enttäuscht. Noch sind eure Prinzipien vergessen. O Khaled sei erfreut, wir sind Dir gefolgt (haben den gleichen Weg eingeschlagen). Und sollten wir Dich eines Tages vergessen haben. So wird Deine Vergangenheit nie vergessen (So werden Deine vergangenen Heldentaten nie in Vergessenheit geraten). Und in Al Sham (Syrien) wirst Du uns antreffen. Gegen Ketzer wie Vulkane, Orkane und Feuer. Um den ... zu befriedigen. Wir werden bewerfen ... Die an den Thronen der Ungerechten klopfen (rühren) werden. Und schwören der Erhabenheit einen Eid. Wir werden Eure Widersacher sein.„ In einem weiteren von denselben vier Männern einschließlich Al Shehhis und Mzoudis vorgetragenen historischen Lied heißt es: „O du Verehrer der Al Haramain, wenn Du uns sehen würdest, würdest du wissen, dass du mit der Verehrung spielst. Wenn einer seine Wangen mit Tränen verfärbt, so sind unsere Kehlen mit unserem Blut verfärbt. Und wenn einer seine Pferde umsonst hetzt, so ermüden unsere Pferde in der Früh’. Euer Duft ist ..., unser Duft aber gleicht dem Seidenglanz und dem reinen Staub. Von unserem Propheten erreichte uns längst ein wahres und über jeden Zweifel erhabenes Wort: Der von zögernden Pferden (aufgewirbelte) Staub und der Rauch lodernden Feuers sind nicht gleich (wertig). Das ist das Buch Gottes, welches zu uns spricht der Märtyrer ist nicht gestorben und er lügt nicht.“ In einem dritten Lied heißt es schließlich: „Gekommen bin ich in dieses Leben, welches nur ein kurzfristiger vergänglicher Genuss ist, eine Durchreise, ein Kampf. Ich habe es selbst ... gewählt und wurde darin ein Kampf. Geworden bin ich Feuer und Licht, Melodie und Duft. Bis ich eine Generation zugebracht habe, in der ich durch dich mein Licht beobachtet habe. Meine Augen sind voll des Lichts, mir gehören die Paradiesjungfrauen. Gleich einem Engel singe ich, dass du das Licht meiner Augen bist. Diese Gärten sind wohlriechend und ihr Duft sind meine Wunden. Er ist Geist und ... Erschienen sind mir die Propheten und meine Brüder die Märtyrer. Liebevoll und barmherzig wirft Gott seinen Schatten über uns. Gleich einem Engel singe ich im Garten und an den Quellen, in einem Garten, schöner als tausend Leben. Und ich habe mir nichts weiter gewünscht ...Sagt also nicht, dass wir verloren haben, sondern ... denn wenn es in der Ewigkeit einen Verlust gibt, dann ist es besser, wenn ihr mich verliert.“ Aus der Gruppe der Sänger heraus erfolgte dann der dreimalige Ruf „Allah ist groß“, in den die Gäste einstimmten, und sodann der dreimalige Ruf „Unser Weg, der Dschihad“. Insgesamt stellte diese Hochzeitsfeier der Männer für die Gruppe um Atta eine Veranstaltung dar, auf der sie ihre Zusammengehörigkeit in der Absicht der Aufnahme des gewaltsamen Kampfes gegen die von ihnen als Ungläubige bezeichneten Nichtmoslems zelebrierten und ihre Bereitschaft, diesen Weg zu gehen, zum Ausdruck brachten. 3. Ziel, Strukturen und Vorhaben der Vereinigung
- a)Ziel und Strukturen Einen Gründungsakt der islamistischen Vereinigung um Mohamed Atta in Hamburg-Harburg hat der Senat nicht feststellen können. Spätestens am 1. November 1999 war jedoch, wie dargestellt, aus der zunehmend auf gewaltbereite Moslems verengten Gruppe um Mohamed Atta eine mindestens aus Atta, Al Shehhi, Jarrah, Binalshibh, Essabar, Mzoudi und dem Angeklagten bestehende Vereinigung entstanden, deren Ziel es war, im Rahmen des so genannten Dschihad gegen Juden und Amerikaner gerichtete Attentate zu begehen, wobei das eigene Leben eingesetzt werden sollte. Dieses Zieles wegen sollten, wie noch auszuführen sein wird, Mitglieder der Gruppe mit der Führung der Al Qaida in Afghanistan zusammentreffen. Innerhalb der Gruppe war Atta die zentrale Führungsperson, welche die ideologische Haltung und das Ziel der Vereinigung entscheidend prägte und die Schritte zur organisatorischen Umsetzung der Vereinigungsziele im Wesentlichen bestimmte. Eine förmliche Bestimmung Attas zur Führungsperson gab es nicht. Vielmehr ergab sich die Führungsfunktion Attas innerhalb der Vereinigung aus seiner mit entsprechender intellektueller und organisatorischer Leistungsfähigkeit einhergehenden dominierenden Persönlichkeit einerseits, im Zusammenhang mit der Akzeptanz seiner hervorgehobenen Stellung durch die anderen Vereinigungsmitglieder andererseits. Die anderen Vereinigungsmitglieder ordneten sich Atta auf Grund ihres Respekts vor seiner besonderen Persönlichkeit unter, sodass er in der Vereinigung, wie auch in anderen Lebensbereichen, die Führungsfunktion übernahm und ausübte, ohne dass dieses ausdrücklich beschlossen oder besprochen wurde. Zwischen den übrigen Vereinigungsmitgliedern gab es eine weitere hierarchische Abstufung, die sich ebenfalls aus den persönlichen Qualitäten und Fähigkeiten der einzelnen Mitglieder ergab und von allen Übrigen ohne förmlichen Beschluss oder ausdrückliche Absprache anerkannt wurde. Und zwar standen in der Gruppenhierarchie nach Atta zunächst Binalshibh und sodann Al Shehhi und nachfolgend Jarrah und Essabar an den nächst höchsten Stellen. Binalshibh war, wie auch Atta, uneingeschränkt bereit, sich der gewaltsamen Bekämpfung insbesondere von Juden und Amerikanern hinzugeben. Er war ein geschickter Redner, der die anderen mitzureißen und zu überzeugen verstand. Außerdem beruhte seine wichtige Stellung auf seinen Kontakten zu anderen Islamisten sowie auch zu anderen islamistischen Gruppen; er war mobil und umtriebig. Al Shehhi war über mehrere Jahre eng mit Atta verbunden und uneingeschränkt bereit, sein Leben dem gemeinsamen Ziel zu opfern. Außerdem ergab sich eine besondere Stellung Al Shehhis für die Vereinigung daraus, dass er wegen seines Militärstipendiums der Einzige mit einem verhältnismäßig hohen regelmäßigen Einkommen war. Da er auf Grund eigener Bedürfnislosigkeit selbst nur noch wenig von seinem Einkommen benötigte, konnte er erhebliche Geldbeträge der Vereinigung und den anderen Vereinigungsmitgliedern zur Verfügung stellen. Essabar zeichnete sich innerhalb der Vereinigung dadurch aus, dass er ebenfalls uneingeschränkt zur Aufgabe seines eigenen Lebens für die gemeinsamen Ziele bereit war. Gleiches gilt auch für Jarrah. Am unteren Ende der hierarchischen Ordnung der Vereinigung um Mohamed Atta standen Bahaji, Mzoudi und der Angeklagte. Bahaji hatte im Rahmen der Erfüllung organisatorischer Aufgaben eine wesentliche Stellung, weil er sich am besten mit Computern auskannte, auf Grund seiner teilweisen Deutschstämmigkeit perfekt Deutsch sprach und sich am besten mit deutschen Gepflogenheiten sowie bürokratischen Vorgängen auskannte. Deshalb wurden zahlreiche organisatorische Aufgaben für verschiedene Vereinigungsmitglieder von Bahaji wahrgenommen. Mzoudi sowie der Angeklagte sorgten innerhalb der Vereinigung ähnlich wie Bahaji für die Aufrechterhaltung der Infrastruktur. Der Angeklagte war bereits seit dem 30. Juli 1998 im Besitz einer über den Tod hinaus geltenden notariellen Generalvollmacht, die Al Shehhi ihm erteilt hatte, damit er dessen persönliche Angelegenheiten erledigen und dessen studentischen Status durch fristgerechte Zahlung der Semesterbeiträge sichern konnte. Am 29. Juli 1998 hatte auch Atta beim gleichen Notar dem Zeugen B.. eine gleiche Generalvollmacht erteilt. Al Shehhi, Atta, der Angeklagte und der Zeuge B.. hatten am 29. Juli 1998 das Notariat gemeinsam aufgesucht. Die Generalvollmacht Al Shehhis erlangte jetzt praktische Bedeutung, da sie dem Angeklagten Zugriff auf das wegen des umfangreichen Militärstipendiums regelmäßig liquide Konto Al Shehhis eröffnete. Außerdem erledigte der Angeklagte, ähnlich wie Bahaji, für andere Vereinigungsmitglieder deren Angelegenheiten. Der Angeklagte war zudem innerhalb der Gruppe in Glaubensfragen eine Respektsperson; Essabar sah in ihm in religiöser Hinsicht ein Vorbild. Mzoudis Bedeutung für die Vereinigung lag insbesondere darin, dass er während der Abwesenheiten zahlreicher Vereinigungsmitglieder die Wohnung in der Marienstraße 54 aufrecht erhielt und als Postanschrift für andere Vereinigungsmitglieder in der Weise vorhielt, dass er sich um unter dieser Anschrift eingehende Post der anderen Vereinigungsmitglieder kümmerte. Alle Mitglieder der Vereinigung, so unterschiedlich ihre Aufgaben gewesen sein mögen, wurden von den Anderen respektiert und ihre Aufgaben und Beiträge als für die Verwirklichung der Vereinigungsziele wesentlich anerkannt. Alle Vereinigungsmitglieder waren bereit, ihren eigenen Willen und ihre eigenen persönlichen Interessen gegenüber dem gemeinsamen Ziel, gegen Juden und Amerikaner gerichtete Attentate zu begehen, zurückzustellen. So war der Angeklagte, wie noch im einzelnen dargestellt wird, bereit, sich der gemeinsamen Planung von Reisen der meisten Vereinigungsmitglieder zur Al Qaida nach Afghanistan unterzuordnen und selbst zu einem für ihn und seine Familie ungünstigen Zeitpunkt dorthin zu reisen, nämlich zu einer Zeit, als seine Frau mit dem ersten erwarteten Kind hochschwanger war und er selbst kurz vor der Beendigung seines Studiums stand.
- b)Gemeinsame Planung von Reisen der Vereinigungsmitglieder zur Al Qaida nach Afghanistan Spätestens am 1. November 1999 hatten die Mitglieder der islamistischen Vereinigung um Mohamed Atta sich dazu entschlossen, erste Schritte in Richtung der Planung und Ausführung von Attentaten gegen Juden und Amerikaner aus ihrer Gruppe heraus zu unternehmen. Die Vorstellung war, nach einem Aufenthalt in Al QaidaLagern in Afghanistan von Hamburg aus zu operieren, wobei noch unklar war, um welche Art von Einsatz es gehen werde und wo er stattfinden würde. Bei den beabsichtigten Attentaten sollte es sich aber jedenfalls um Sprengstoffattentate größeren Ausmaßes handeln. Da sie sich gegen Juden und Amerikaner richten sollten, bemühte Atta sich vorsorglich bereits im Oktober 1999 um eine Aufenthaltsberechtigung für die USA. Am 23. Oktober 1999 stellte er einen Antrag für seine Beteiligung an einer in den USA durchgeführten so genannten GreencardLotterie, bei welcher – unter vielen Millionen Bewerbern – jedes Jahr einige tausend Aufenthaltsberechtigungen für die USA verlost werden. Dass zu diesem Zeitpunkt, vor Abreise der ersten Vereinigungsmitglieder nach Afghanistan, in Hamburg bereits die Begehung der später am 11. September 2001 ausgeführten Flugzeuganschläge in den USA geplant gewesen wäre, hat der Senat jedoch nicht feststellen können. Erfahrungen mit der Vorbereitung und Durchführung von Anschlägen hatte die Vereinigung um Atta nicht. Sie hatten aber über ihre Kontakte zu Haydar Zammar davon gehört, dass man die erforderliche Ausbildung sowie Unterstützung für solche Vorhaben von dem als Al Qaida bezeichneten Netzwerk islamistischer Terroristen und deren obersten Führer Osama bin Laden in Afghanistan bekommen konnte. Sie beschlossen, dass die einzelnen Vereinigungsmitglieder in zeitlich abgestimmter Folge nach Afghanistan zur Al Qaida fahren sollten, um die erforderliche Ausbildung und Unterstützung zu erlangen. Bahaji war das einzige von den genannten Vereinigungsmitgliedern, das in den Jahren 1999 und 2000 nicht zur Al Qaida nach Afghanistan reiste. Ob sich dieses erst aus den der Planung der Reisen nachfolgenden späteren Entwicklungen ergab, oder ob von vornherein vorgesehen war, dass der asthmakranke Bahaji nicht in ein Ausbildungslager der Al Qaida nach Afghanistan reisen, sondern statt dessen durchgehend in Hamburg für organisatorische Aufgaben zur Verfügung stehen sollte, konnte nicht festgestellt werden. Fest steht jedoch, dass jedenfalls von Anfang an geplant war, dass die führenden Mitglieder der Vereinigung, nämlich Atta, Al Shehhi, Jarrah und Binalshibh, als Erste zur Al Qaida nach Afghanistan fahren sollten und sodann in zeitlicher Staffelung Essabar, Mzoudi und der Angeklagte. Spätestens bei ihren Planungen der nachfolgenden Afghanistanreisen Anfang November 1999 war den Vereinigungsmitgliedern bekannt, auf welchem Wege sie in ein Lager der Al Qaida nach Afghanistan kommen konnten. Ihnen war klar, dass die Reiseroute der Al Qaida über Karatschi führte, wo man sich in einem Büro der Taliban zu melden hatte, um unter Umgehung von Grenzkontrollen über die Grenze zwischen Pakistan und Afghanistan sowie über ein Eingangslager in Quetta in ein Ausbildungslager der Al Qaida in Afghanistan gebracht zu werden. Auf welche Weise die Vereinigungsmitglieder diese Informationen erlangt hatten, ist im Einzelnen nicht festgestellt worden. Sie stammten möglicherweise von dem syrischstämmigen Haydar Zammar, der seit langem in Hamburg lebte, dort einige junge muslimische Männer für einen Besuch der Ausbildungslager der Al Qaida in Afghanistan angeworben hatte, mit den Mitgliedern der Vereinigung um Atta bekannt und in der Zeit vor dem 1. November 1999 mehrfach bei den Treffen der zunächst noch offeneren Gruppe als Gast zugegen gewesen war. Möglich ist auch, dass Atta oder Binalshibh selbst bereits früher Kontakte zur Al Qaida in Afghanistan geknüpft hatten. Nicht auszuschließen ist, dass die Mitglieder der Vereinigung um Atta oder zumindest einige von ihnen, in einem frühen Stadium ihrer Überlegungen erwogen hatten, nach Tschetschenien zu gehen und dort auf Seiten der Moslems zu kämpfen. Später hatten sie jedoch von solchen Absichten Abstand genommen und das gemeinsame Vorhaben entwickelt, gegen Juden und Amerikaner gerichtete Attentate auszuführen und zur Vorbereitung auf die Ausführung dieses Vorhabens zur Al Qaida nach Afghanistan zu reisen. Bei der gemeinsamen Planung ihrer Afghanistanreisen stimmten die Mitglieder der Vereinigung um Atta untereinander ab, Ziel und Zweck ihrer Reisen gegenüber Verwandten und Bekannten zu verheimlichen. Sie vereinbarten, auf Nachfragen von Verwandten und Bekannten sowohl zur eigenen Reise als auch zum Grund für die Abwesenheit anderer anzugeben, der Betreffende sei in seiner Heimat zu Besuch oder halte sich zu Studienzwecken in einem anderen Land auf, beispielsweise in den USA oder im islamischen Malaysia. Um die Reisen möglichst unauffällig zu gestalten, vereinbarten sie weiter, dass diejenigen Vereinigungsmitglieder, die zu den gleichen Zeiten nach Afghanistan reisen sollten, nicht an genau denselben Tagen und nicht mit denselben Flugzeugen reisen sollten. 4. Al Qaida und deren Planung von Flugzeuganschlägen in den USA
- a)Osama Bin Laden und die Entstehung der Al Qaida Osama Bin Laden wurde 1957 als Sohn eines der reichsten Bauunternehmer der Welt aus Saudi Arabien geboren. Nach dem Tod seines Vaters ging ein Teil von dessen Vermögen auf ihn über. 1979, während des Krieges in Afghanistan, reiste Bin Laden erstmals dorthin und unterstützte den Kampf der so genannten Mujaheddin gegen die sowjetischen Besatzer Afghanistans, indem er Baufahrzeuge und Baugeräte sowie Waffen und Geld zur Verfügung stellte. 1989 kehrte er nach dem Rückzug der sowjetischen Truppen aus Afghanistan zunächst in sein Heimatland Saudi Arabien zurück. 1991 setzte er sich in den Sudan ab, nachdem in seinem Heimatland wegen regierungsfeindlicher Aufrufe sein Pass beschlagnahmt worden war. Im Sudan half er der Regierung u.a. bei Straßenbauund anderen Infrastrukturprojekten. Dafür erhielt er umfangreiche Ländereien. Nachdem der Sudan wegen der Beherbergung Bin Ladens durch die Vereinten Nationen unter Druck gesetzt worden war, musste Bin Laden im Mai 1996 das Land verlassen. Er siedelte sich in Afghanistan im Grenzgebiet zu Pakistan an und unterstützte in der Folgezeit in Afghanistan die dortige radikal islamische TalibanRegierung. Die afghanischen Taliban stellten ihm im Gegenzug die afghanische Infrastruktur einschließlich der afghanischen Fluglinie zur Verfügung, die Bin Laden für seine internationalen Kontakte und den Betrieb der von ihm in der Nähe von Kabul und Kandahar aufgebauten und unterhaltenen terroristischen Ausbildungslager in Afghanistan nutzte. In den 80er Jahren hatte Bin Laden mit anderen muslimischen Terroristen kooperiert. 1987 ging aus diesen Kooperationen die als Netzwerk strukturierte Organisation der Al Qaida, zu Deutsch „Die Basis“, hervor, deren Führer Bin Laden wurde und blieb. Um sich versammelte Bin Laden eine Beratergruppe aus anderen islamischen Terroristen. Den Beratern Bin Ladens unterstanden verschiedene Ausschüsse, zu denen u.a. ein Militärausschuss sowie ein Ausschuss für Öffentlichkeit gehörten. Darunter in der Hierarchie waren verschiedene andere hohe Terroristen angesiedelt, die, wie auch seine Berater und viele andere Mitglieder des Netzwerkes Al Qaida, Bin Laden einen Treueschwur, den so genannten Bayat, leisteten.
- b)Die terroristischen Ziele Bin Ladens und der Al Qaida Über seine Ziele und deren religiösideologische Begründung äußerte Bin Laden sich in der Öffentlichkeit auf verschiedenen Wegen, so insbesondere durch Zuspielen von VideoBotschaften oder schriftlichen Proklamationen, so genannten Fatwas, an die Presse bzw. durch Veröffentlichung solcher Proklamationen im Internet. 1996 gab Bin Laden eine seiner grundlegenden Proklamationen bezüglich des gewaltsamen Kampfes gegen Juden und Amerikaner heraus, die überschrieben ist als „Deklaration des Dschihad gegen Amerikaner, die das Land der beiden heiligen Moscheen besetzen; verweist die Ketzer von der arabischen Halbinsel“. Es heißt in dieser Proklamation, dass die Fatwa sich gegen alle richte, die Muslime mordeten, die heiligen Stätten entweihten oder den Juden dabei helfen würden, islamisches Land besetzt zu halten, wobei kein Unterschied zwischen Militär und Zivilisten gemacht werde. In einer weiteren Fatwa Bin Ladens von 1998 wird das Ziel des gewaltsamen Kampfes gegen Juden und Amerikaner noch deutlicher beschrieben. In dieser als „Manifest der Internationalen Islamischen Front für den Dschihad gegen die Juden und Kreuzfahrer“ überschriebenen Proklamation heißt es, dass der Dschihad zur individuellen Pflicht eines jeden Muslim werde, wenn Feinde muslimisches Land angreifen würden. Auf Grund dessen werde für alle Muslime verkündet, dass das Töten der Amerikaner und ihrer Verbündeten, ob Zivilisten oder Soldaten, die persönliche Pflicht eines jeden dazu fähigen Muslim in jedem Land sei, wo dies möglich sei, bis die Moscheen Al Aqsa und Al Haramein aus ihrem Griff befreit und ihre Armeen zerschlagen seien und mit gebrochenen Flügeln aus allen Ländern des Islam abzögen. Jeder Muslim, der an Gott glaube und seine Belohnung anstrebe, sei verpflichtet, die Amerikaner zu töten und ihr Vermögen zu rauben, überall wo sie zu finden seien und wann immer dies möglich sei. Die Gelehrten der Muslime, deren Führer, Jugendliche und Soldaten seien aufgerufen, Angriffe gegen die amerikanischen Soldaten und gegen ihre Verbündeten zu führen. Zur Umsetzung dieser Ziele organisierte und unterstützte die Al Qaida Attentate auf jüdische und amerikanische Einrichtungen. Die schon erwähnte Rede Anfang 2000 enthält den Aufruf zum Dschihad mit der Begründung, dass der Nutzen des irdischen Lebens gegenüber dem Jenseits nur winzig sei. Für Zögern, Nachdenken und Zaudern oder für ein Ausweichen vor dem Kampf gebe es keine Möglichkeit. Wie Gott zum Sieg in Afghanistan verholfen habe, so solle er auch im Kampf gegen die Amerikaner und gegen die, die für sie Partei ergriffen, helfen. Die Liebe zum irdischen Dasein und die Abneigung gegen den Kampf sei Schwäche. Es gebe kein Ausweichen, den Dschihad für die Sache Gottes aufzunehmen. Der Preis des Märtyrertodes sei das Paradies. Die Predigt steht unter dem Koranvers: „Vorgeschrieben ist euch der Kampf, doch ist er euch ein Abscheu, aber vielleicht verabscheut ihr ein Ding, das gut für euch ist, und vielleicht liebt ihr ein Ding, das schlecht für euch ist und Gott weiß, ihr aber wisset nicht.“ Von den in den Jahren vor 2001 verübten Anschlägen gegen jüdische und amerikanische Einrichtungen standen Osama Bin Laden und seine Organisation Al Qaida jedenfalls hinter den am 7. August 1998 ausgeführten Sprengstoffanschlägen auf die US-amerikanischen Botschaften in Nairobi in Kenia sowie Daressalam in Tansania. Osama Bin Laden und der Al Qaida zuzurechnen ist des Weiteren der am 12. Oktober 2000 verübte Sprengstoffanschlag auf das US-amerikanische Militärschiff „USS Cole“ während eines Aufenthaltes im Hafen von Aden im Jemen, bei dem außer den Attentätern 17 amerikanische Seeleute getötet wurden. Außer der Durchführung eigener, selbst organisierter Anschläge unterstützten Osama Bin Laden und die Al Qaida die Begehung weiterer Anschläge gegen Juden und Amerikaner durch unabhängige TerroristenGruppen, insbesondere indem sie diesen eine Ausbildung in ihren terroristischen Ausbildungslagern und finanzielle Mittel zur Verfügung stellten. In den Ausbildungslagern der Al Qaida in Afghanistan, deren Anzahl nicht festgestellt worden ist, zu denen aber mindestens zwei Ausbildungslager bei Kabul und Kandahar und ein Wohnkomplex für Führungskräfte in der Nähe des Flughafens von Kandahar gehörten, gab es für islamistische Interessenten eine Grundausbildung sowie verschiedene weiterführende Kurse. Im Rahmen der in der Regel 45 Tage dauernden Grundausbildung wurde den Interessenten insbesondere der Umgang mit Schusswaffen verschiedener Arten und Größen, einschließlich der Bedienung von Panzerfaustwaffen, beigebracht. Zur Grundausbildung gehörte des Weiteren eine Ausbildung für den Kampf im Gelände. Weiterführende Spezialkurse gab es u.a. für den Umgang mit Sprengstoffen, für den Kampf mit Chemikalien, für Taktik in den Bergen sowie Kriegsführung in Städten, für die Abwehr von Luftangriffen und für Informationssammlung. In den Lagern der Al Qaida umfasste die Grundausbildung auch körperliches Training und Sport und wurde mit einiger Härte durchgeführt. Neben der körperlichen Ertüchtigung und der Unterrichtung im Kampf sowie im Umgang mit Waffen fand ein religiösideologisches Programm statt, an dem die Auszubildenden ebenfalls teilnehmen mussten, wenn sie sich nicht dem Verdacht aussetzen wollten, Spione zu sein. Dieses Programm bestand aus gemeinsamen Gebeten, dem Anhören von Reden Osama bin Ladens oder anderer Führungskräfte der Al Qaida sowie Koran-Lektionen. In den Reden und Unterrichtseinheiten wurde angeregt, falls jemand zur Begehung von Selbstmordattentaten bereit wäre, mit anderen hierzu bereiten Personen Gruppen zu bilden und zur Vorbereitung besondere Lehrgänge zu besuchen. Bei der Reise in die Ausbildungslager in Afghanistan kam man auf der Route der Al Qaida zunächst in ein Eingangslager. Zu Beginn des Aufenthalts mussten Pässe und andere Personalpapiere abgegeben werden. Außerdem musste jeder der dort Anwesenden sich einen Decknamen auswählen. Wer andere Männer in den Lagern nach ihrem richtigen Namen fragte, setzte sich dem Verdacht aus, ein Spion zu sein. Männer, die in diesen Verdacht geraten waren, wurden misshandelt und teilweise sogar getötet. Von solchen Auszubildenden, die bereit waren, Selbstmordattentate zu begehen, wurden in der Medienabteilung der Al Qaida Bekennervideos aufgenommen, in denen sie sich unter Bekräftigung ihres Glaubens, als Märtyrer ins Paradies zu kommen, von Angehörigen und Bekannten verabschiedeten und ihr Vorhaben rechtfertigten.
- c)Idee der Flugzeuganschläge in den USA Innerhalb der Al Qaida wurden bereits seit Ende 1998 oder Anfang 1999 Pläne entwickelt, mittels Einsatzes von Flugzeugen als Waffen auf dem Boden der USA Anschläge zu begehen. Wesentlicher Planer solcher Anschläge war Khalid Sheikh Mohammed. Bei Khalid Sheikh Mohammed handelte es sich um einen bis Ende 1998 oder Anfang 1999 von der Al Qaida unabhängigen islamistischen Terroristen, der sich in den vorangegangenen Jahren zunehmend der Al Qaida angenähert hatte und ihr Ende 1998 oder Anfang 1999 formell beigetreten war. Khalid Sheikh Mohammed hatte bereits 1994 zusammen mit einem Neffen begonnen, einen Plan für Bombenanschläge auf US-amerikanische Zivilflugzeuge zu entwickeln. Nach diesem so genannten BojinkaPlan sollten innerhalb von zwei Tagen Bombenanschläge auf zwölf Jumbojets US-amerikanischer ziviler Fluglinien über dem Pazifik verübt werden. Zur Ausführung dieses Planes kam es nicht, da die vorbereitende Bombenproduktion des Neffen Khalid Sheikh Mohammeds in Manila entdeckt und der Neffe festgenommen wurde. Khalid Sheikh Mohammed gab danach die Idee, Anschläge auf oder mittels US-amerikanischer Zivilflugzeuge zu verüben, nicht auf. Bei einem Treffen beider Terroristen 1996 in der Bergverschanzung Tora Bora Osama Bin Ladens legte Khalid Sheikh Mohammed verschiedene Ideen für terroristische Operationen vor. U.a. schlug er vor, zu Verkehrspiloten ausgebildete Terroristen sollten Gebäude in den USA mit Verkehrsflugzeugen rammen. Osama Bin Laden entschied sich etwa Anfang 1999 dazu, mit der Al Qaida einen Angriff auf die USA zu unterstützen, wobei Verkehrsflugzeuge als Waffen eingesetzt werden sollten. In der Folgezeit wurde dieser als Flugzeugoperation bezeichnete Plan weiter entwickelt. Der ursprüngliche Plan, Anschläge auf dem Boden der USA durch Einsatz von Verkehrsflugzeugen als Waffen zu begehen, ging dahin, insgesamt zehn US-amerikanische Verkehrsflugzeuge zu entführen und neun dieser Flugzeuge in verschiedene Ziele auf amerikanischem Boden zu rammen, während mit dem zehnten Flugzeug Khalid Sheikh Mohammed selbst auf einem US-amerikanischen Flughafen landen, alle männlichen Passagiere töten und dann eine Rede halten wollte. In einer späteren Planungsphase gingen die Vorstellungen dahin, die so genannte Flugzeugoperation in zwei verschiedene Komponenten aufzuteilen, wobei ein Teil der zu entführenden Flugzeuge in Ziele auf US-amerikanischem Boden fliegen und der andere Teil zeitgleich über dem Meer zum Absturz gebracht werden sollte. Die Planung wurde später jedoch auf den ersten Teil beschränkt, weil es als zu kompliziert angesehen wurde, die beiden verschiedenen Komponenten zeitlich zu koordinieren. Es sollten nunmehr, vorbehaltlich weiterer Anschlagsserien, in einer ersten Anschlagswelle vier US-amerikanische Verkehrsflugzeuge entführt und in wichtige Gebäude der USA geflogen werden. Bereits im Frühjahr 1999 begannen Osama Bin Laden, der Militärchef der Al Qaida Atef und Khalid Sheikh Mohammed sich über die Auswahl von Zielen in den USA für die Begehung der geplanten Flugzeuganschläge Gedanken zu machen. Eine erste Liste von Zielen umfasste das Weiße Haus, das Kapitol der USA, das Gebäude des Verteidigungsministeriums der USA, das so genannte Pentagon, sowie das World-Trade-Center in New York. Osama Bin Laden wählte aus dem Kreis der der Al Qaida getreuen Familien vier Männer aus, die nach einer Ausbildung zu Verkehrspiloten die Anschläge als Selbstmordattentäter durchführen sollten. Bei diesen vier Männern handelte es sich um Khalid Al Midhar und Nawaf Al Hazmi, die beide später an der Ausführung der Anschläge vom 11. September 2001 teilnahmen, sowie einen Khalad und einen Abu Yarah Al Yemeni, die beide jedoch als gebürtige Jemeniten keine Visa für eine Einreise in die USA erhielten und deshalb an der Ausführung der Anschläge vom 11. September 2001 nicht teilnahmen. Al Midhar und Al Hazmi, die beide saudiarabische Staatsangehörige waren, durften in die USA einreisen. Sie reisten bereits im Januar 2000 in die USA und nahmen ab Frühjahr 2000 in San Diego Flugstunden, wobei sie begierig waren zu lernen, wie man große JetFlugzeuge fliegt. Sie hatten aber keine ausreichenden Englischkenntnisse und brachen deswegen spätestens Anfang Juni 2000 die Flugausbildung ab. Al Midhar verließ San Diego zunächst wieder. 5. Reisen Attas, Al Shehhis, Jarrahs und Binalshibhs zur Al Qaida und ihre Rekrutierung für die Flugzeuganschläge in den USA
- a)Reisen der ersten vier Vereinigungsmitglieder nach Afghanistan Nachdem die Mitglieder der Vereinigung um Atta spätestens in den ersten Tagen des November 1999 beschlossen hatten, in gestaffelter Reihenfolge, teilweise zu überschneidenden und teilweise zu aufeinander folgenden Zeiten, zu der Al Qaida nach Afghanistan zu reisen, besorgten sich Atta, Al Shehhi, Jarrah und Binalshibh, die nach den Planungen der Gruppe als Erste reisen sollten, Visa für Pakistan. Al Shehhi erhielt am 5. November 1999 beim pakistanischen Generalkonsulat in Frankfurt am Main ein Einreisevisum für Pakistan, wobei er in dem Antrag angab, Freunde besuchen zu wollen. Am 15. November 1999 folgten Binalshibh und Jarrah, die sich an diesem Tag ebenfalls bei dem pakistanischen Generalkonsulat in Frankfurt am Main Besuchsvisa für Pakistan holten. Als Le