2 Satz 1 Nr. 1 und § 4 Abs. 1 EGBGB nicht gerecht. Danach muss der Unternehmer den Verbraucher in klarer und verständlicher Weise über die Bedingungen, die Fristen und das Verfahren für die Ausübung des Widerrufsrechts informieren. Für die Erfüllung dieser Informationspflicht stehen dem Unternehmer verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung. Eine dieser Erfüllungsmöglichkeiten benennt Art.
2 Satz 2 EGBGB: danach kann der Unternehmer die Informationspflicht dadurch erfüllen, dass er das in der Anlage 1 (zu Art.
EGBGB) vorgesehene Muster für die Widerrufsbelehrung zutreffend ausgefüllt (Hervorhebung durch den Senat) in Textform an den Verbraucher übermittelt. a) Der Verfügungsbeklagte hat seine Informationspflicht nicht in der durch Art.
2 Satz 2 EGBGB eröffneten Möglichkeit erfüllt. Denn er hat das Muster für die Widerrufsbelehrung nicht zutreffend ausgefüllt. Das Muster sieht u.a. - "soweit verfügbar" - die Angabe der Telefonnummer des Unternehmers vor. Der Verfügungsbeklagte verfügt ausweislich seines Internet-Impressums (Anlage AS 2 [=Blatt 34 der Gerichtsakte]) über eine geschäftlich genutzte Telefonnummer, hat diese indes an der vorgesehenen Stelle nicht in die Muster-Widerrufsbelehrung eingetragen. b) Der Verfügungsbeklagte hat seine Informationspflicht auch nicht auf eine andere Weise erfüllt. Die von dem Verfügungsbeklagten gewählte Form der Widerrufsbelehrung erweckt, worauf das Landgericht in den Entscheidungsgründen des angefochtenen Urteils zutreffend hingewiesen hat, den sowohl in rechtlicher als auch in tatsächlicher Hinsicht unzutreffenden Eindruck, der Widerruf könne ihm, dem Verfügungsbeklagten, gegenüber nur schriftlich erklärt werden. III. Es besteht Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb von zwei Wochen nach der Zustellung dieses Beschlusses. Innerhalb dieser Frist kann der Verfügungsbeklagte auch erklären, ob er die Berufung gegebenenfalls unter Kostengesichtspunkten zurücknehmen will. Permalink: https://openjur.de/u/854349.html ( https://oj.is/854349 ) Verweise Volltext Zitate 0 Zitiert 1 Referenzen 0 Themenverwandt Schlagworte Impressum Datenschutz Nutzungsbedingungen openJur e.V. Spenden English
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