(1)Entgegen der Ansicht der Beklagten sind die streitgegenständlichen Werbeaussagen nicht bereits durch die zugelassenen Claims für Vitamin B6 / Pyridoxin gedeckt. In die Liste nach Art. 13 Abs. 1 HCVO sind folgende Aussagen als autorisiert aufgenommen: Vitamin B6 trägt zu einer normalen Funktion des Nervensystems bei, Vitamin B6 trägt zur normalen Bildung roter Blutkörperchen bei, Vitamin B6 trägt zur normalen Funktion des Immunsystems bei, Vitamin B6 trägt zur Regulierung der Hormontätigkeit bei, Vitamin B6 trägt zu einem normalen Eiweiß- und Glykogenstoffwechsel bei, Vitamin B6 trägt zu einem normalen Homocystein-Stoffwechsel bei, Vitamin B6 trägt zu einem normalen Energiestoffwechsel bei, Vitamin B6 trägt zur normalen psychischen Funktion bei, Vitamin B6 trägt zu einer normalen Cystein-Synthese bei, Vitamin B6 trägt zur Verringerung von Müdigkeit und Ermüdung bei. Die streitgegenständlichen Werbeaussagen gehen zum einen mit ihren Versprechungen bezüglich einer Verbesserung der Hirnleistungen und daraus folgend der Verhütung von Erkrankungen wie z.B. Demenz Nr. 1: "... Sorgenfrei ohne Angst vor Alzheimer und Demenz? ...", Nr. 6: "Weg mit der Angst vor Alzheimer und Demenz. Fort mit Löchern im Gedächtnis ...", Nr. 7: "...Weg mit der Angst vor Alzheimer und Demenz! ...", Nr. 14: "... Sterben Gehirnzellen drohen Demenz, Alzheimer und Gedächtnisschwäche. ... Sorgen sie rechtzeitig vor, dass Ihr Gehirn jung bleibt", Nr. 24: "... Gegen die Löcher im Gehirn ... gegen Demenz ..."; Nr. 25: "Weg mit ihrer Angst vor Alzheimer und Demenz", Nr.
- "... Weg mit Angst und Sorgen vor Alzheimer und Demenz", der Linderung von Krankheitsbeschwerden z.B. bei Tinnitus, Depressionen, Hörsturz, Demenz Nr. 12: "... Plagen Sie dauernde Ohrgeräusche? ... Grund genug, dass Sie Ihre feine Durchblutung stärken. Geben Sie jetzt Ihrem Gehirn, Geist und Körper", Nr. 21: "Vertreibt trübe Stimmungen ... Fort mit den Schlechtwetter-Depressionen. ...", Nr. 22: "Klingelt und rauscht es in Ihren Ohren? ... Bekämpfen Sie Ihren Tinnitus mit Sauerstoff und Nährstoffen. Klinische Studien berichten von Erfolgen. Die bringen wieder Stille in Ihr Leben", Nr. 23: "...führt zu einer schnelleren Regeneration bei Hörsturz", Nr. 26: "...positive Effekte bei neuropsychiatrischen Störungen in Verbindung mit leichter Demenz", Nr.
- "...unterstützt die Erhaltung sozialer Kompetenzen bei Menschen mit Demenz", Nr.
- "...Erfolge bei Menschen mit Hörsturz mit der Möglichkeit auf vollständige Regeneration", und dem Versprechen einer Verjüngungswirkung Nr. 2 :"...Jungbrunnen für Ihr Gedächtnis ...", Nr. 3: "...Jungbrunnen für Gedächtnis, Energie ..." Nr. 4: "...biologische Uhr 10, 15 Jahre jünger..." weit über die zurückhaltend formulierten zulässigen Wirkaussagen für Vitamin B6 ("trägt ... bei" zu normalen Körperfunktionen) hinaus. Der Ansicht der Beklagten, durch die streitgegenständliche Werbung würden lediglich die ausdrücklich zugelassenen Claims allgemein verständlich erläutert und in vielerlei Spielarten variiert, kann nicht beigetreten werden. Zum anderen knüpfen die angefochtenen Werbeaussagen nicht an den Inhaltsstoff Vitamin B6 an, sondern an "die wertvollen Nährstoffe des Ginkgo", ergänzt um Phospholipide als "Nährstoff-Taxi" und Vitamin B6, das für einen Energienachschub durch Bildung roter Blutkörperchen sorge; erst durch das Zusammenspiel dieser drei Bestandteile ergebe sich die volle Wirkkraft des Produkts, wie eine "Spritze zum Schlucken". Für Ginkgo und/oder Phospholipide gibt es keinen bereits zugelassenen Claim.