Bildung der Ämter Temnitz, Milow, Baruth, Neuhardenberg, Burg-Spreewald, Drebkau/Niederlausitz, Neuhausen und Peitz vom 3. Juli 1992 (ABl./92, [Nr. 54], S.966) Der Minister des Innern hat seine Zustimmung zu den Beschlüssen über die Bildung der folgenden Ämter erteilt: Amt Temnitz mit Sitz in der Gemeinde Werder, bestehend aus den Gemeinden Dabergotz Darritz-Wahlendorf Gottberg Katerbow Kerzlin Kränzlin Küdow-Lüchfeld Netzeband Rägelin Rohrlack Storbeck Vichel Walsleben Werder Garz Wildberg Frankendorf Alle Gemeinden und das Amt liegen im Kreis Neuruppin. Amt Milow mit Sitz in der Gemeinde Milow, bestehend aus den Gemeinden Großwudicke Milow Nitzahn Vieritz Jerchel Möthlitz Bützer Zollchow Alle Gemeinden und das Amt liegen im Kreis Rathenow. Amt Baruth mit Sitz in der Stadt Baruth, bestehend aus den Gemeinden Ließen Merzdorf Petkus Dornswalde Groß Ziescht Horstwalde Klasdorf Mückendorf Paplitz Schöbendorf Radeland und der Stadt Baruth der Kreise Luckenwalde und Zossen. Rechtsaufsichtsbehörde für das Amt und seine Gemeinden ist gem. § 15 Abs. 1 AmtsO der Landrat des Kreises Zossen. Amt Neuhardenberg mit Sitz in der Gemeinde Neuhardenberg, bestehend aus den Gemeinden Gusow Platkow Quappendorf Wulkow b. Trebnitz Altfriedland Neuhardenberg Ringenwalde Reichenberg Batzlow der Kreise Seelow und Strausberg. Rechtsaufsichtsbehörde für das Amt und seine Gemeinden ist gem. § 15 Abs. 1 AmtsO der Landrat des Kreises Seelow. Amt Burg-Spreewald mit Sitz in der Gemeinde Burg, bestehend aus den Gemeinden Burg Briesen Dissen Fehrow Guhrow Müschen Schmorgow Striesow Werben Alle Gemeinden und das Amt liegen im Kreis Cottbus-Land. Amt Drebkau/Niederlausitz mit Sitz in der Stadt Drebkau, bestehend aus den Gemeinden Casel Domsdorf Greifenhain Jehserig Laubst Leuthen Schorbus Siewisch und der Stadt Drebkau Alle Gemeinden und das Amt liegen im Kreis Cottbus-Land. Amt Neuhausen mit Sitz in der Gemeinde Neuhausen, bestehend aus den Gemeinden Groß Oßnig Frauendorf Gallinchen Gablenz Klein Döbbern Groß Döbbern Koppatz Laubsdorf Neuhausen Roggosen Sergen Haasow Kathlow Groß Gaglow Kiekebusch Komptendorf Drieschnitz-Kahsel Bagenz der Kreise Cottbus-Land und Spremberg. Rechtsaufsichtsbehörde für das Amt und seine Gemeinden ist gem. § 15 Abs. 1 AmtsO der Landrat des Kreises Cottbus-Land. Amt Peitz mit Sitz in der Stadt Peitz, bestehend aus den Gemeinden Bärenbrück Drachhausen Drehnow Maust Neuendorf Preilack Turnow Grötsch Heinersbrück Schönhöhe Tauerund der Stadt Peitz der Kreise Cottbus-Land, Forst und Guben. Rechtsaufsichtsbehörde für das Amt und seine Gemeinden ist gem. § 15 Abs. 1 AmtsO der Landrat des Kreises Cottbus-Land. In Anwendung von § 6 Satz 2 der Verordnung über das Verfahren bei der erstmaligen Bildung sowie bei der Änderung und bei der Auflösung von Ämtern im Land Brandenburg vom 13.01.1992 ( GVBl. II S. 22) wurde als Zeitpunkt für das Zustandekommen der o. g. Ämter der 16.07.1992 festgelegt. Dieser Zeitpunkt wird hiermit bekanntgemacht.
KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.