Bildung der Ämter Vetschau, Schlieben, Angermünde-Land, Grünheide, Großräschen, Lübbenau, Unteres Dahmeland und Calau vom 9. Juli 1992 (ABl./92, [Nr. 54], S.968) Der Minister des Innern hat seine Zustimmung zu den Beschlüssen über die Bildung der folgenden Ämter erteilt: Amt Vetschau mit Sitz in der geschäftsführenden Stadt Vetschau, bestehend aus den Gemeinden Raddusch Naundorf Laasow Göritz Ogrosen Repten Koßwig Missen Stradow Suschow und der Stadt Vetschau Alle Gemeinden und das Amt liegen im Kreis Calau. Amt Schlieben mit Sitz in der Stadt Schlieben, bestehend aus den Gemeinden Frankenhain Freileben Hillmersdorf Hohenbucko Jagsal Kolochau Körba Lebusa Malitschkendorf Naundorf Ölsig Proßmarke Stechau Wehrhain Werchau und der Stadt Schlieben Alle Gemeinden und das Amt liegen im Kreis Herzberg. Amt Angermünde-Land mit Sitz in der amtsfreien Stadt Angermünde, bestehend aus den Gemeinden Altkünkendorf Biesenbrow Bruchhagen Crussow Frauenhagen Gellmersdorf Greiffenberg Görlsdorf Günterberg Herzsprung Kerkow Mürow Neukünkendorf Schmargendorf Schmiedeberg Steinhöfel Stolpe Welsow Wilmersdorf Wolletz Polßen Bölkendorf der Kreise Angermünde und Eberswalde. Rechtsaufsichtsbehörde für das Amt und seine Gemeinden ist gem. § 15 Abs. 1 AmtsO der Landrat des Kreises Angermünde. Amt Grünheide mit Sitz in der Gemeinde Grünheide, bestehend aus den Gemeinden Grünheide Kagel Hangelsberg Mönchwinkel Spreeau Alle Gemeinden und das Amt liegen im Kreis Fürstenwalde. Amt Großräschen mit Sitz in der geschäftsführenden Stadt Großräschen, bestehend aus den Gemeinden Allmosen Freienhufen Saalhausen Sedlitz Barzig Wormlage Woschkow und der Stadt Großräschen der Kreise Calau und Senftenberg. Rechtsaufsichtsbehörde für das Amt und seine Gemeinden ist gem. § 15 Abs. 1 AmtsO der Landrat des Kreises Senftenberg. Amt Lübbenau mit Sitz in der geschäftsführenden Stadt Lübbenau, bestehend aus den Gemeinden Boblitz Groß Beuchow Groß Klessow Groß Lübbenau Kittlitz Klein Radden Leipe Ragow Bischdorf Hindenberg und der Stadt Lübbenau Alle Gemeinden und das Amt liegen im Kreis Calau. Amt Unteres Dahmeland mit Sitz in der amtsfreien Stadt Königs Wusterhausen, bestehend aus den Gemeinden Kablow Niederlehme Senzig Zeesen Zernsdorf Wernsdorf der Kreise Fürstenwalde und Königs Wusterhausen. Rechtsaufsichtsbehörde für das Amt und seine Gemeinden ist gem. § 15 Abs. 1 AmtsO der Landrat des Kreises Königs Wusterhausen. Amt Calau mit Sitz in der geschäftsführenden Stadt Calau, bestehend aus den Gemeinden Bolschwitz Buckow Bronkow Craupe Gollmitz Groß Jehser Groß Mehßow Kemmen Mlode Saßleben Wercho Zinnitz und der Stadt Calau Alle Gemeinden und das Amt liegen im Kreis Calau. In Anwendung von § 6 Satz 2 der Verordnung über das Verfahren bei der erstmaligen Bildung sowie bei der Änderung und bei der Auflösung von Ämtern im Land Brandenburg vom 13.01.1992 ( GVBl. II S. 22) wurde als Zeitpunkt für das Zustandekommen der o. g. Ämter der 21.07.1992 festgelegt. Dieser Zeitpunkt wird hiermit bekanntgemacht.
KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.