Satz 2 der Verordnung über das Verfahren bei der erstmaligen Bildung sowie bei der Änderung und bei der Auflösung von Ämtern im Land Brandenburg vom 13.01.1992 ( GVBl. II S. 22) wurde als Zeitpunkt für das Zustandekommen des o. g. Amtes der 30.08.1992 festgelegt. Dieser Zeitpunkt wird hiermit bekanntgemacht. Amt Wahrenbrück mit Sitz in der Stadt Wahrenbrück, bestehend aus den Gemeinden Beiersdorf Beutersitz Bönitz Domsdorf Kauxdorf Marxdorf Prestewitz Rothstein Saxdorf Wildgrube Winkel Wahrenbrück Alle Gemeinden und das Amt liegen im Kreis Bad Liebenwerda. Die Zustimmung gilt befristet bis zum 30.08.1994.
Satz 2 der Verordnung über das Verfahren bei der erstmaligen Bildung sowie bei der Änderung und bei der Auflösung von Ämtern im Land Brandenburg vom 13.01.1992 (GVBl. II S. 22) wurde als Zeitpunkt für das Zustandekommen des o. g. Amtes der 30.8.1992 festgelegt. Dieser Zeitpunkt wird hiermit bekanntgemacht. Amt Britz-Chorin mit Sitz in der amtsfreien Stadt Eberswalde-Finow, bestehend aus den Gemeinden Britz Brodowin Chorin Golzow Neuehütte Sandkrug Senftenhütte Serwest Gem. § 1 Abs. 4 AmtsO werden die Gemeinden Hohenfinow und Niederfinow dem Amt Britz-Chorin zugeordnet. Alle Gemeinden und das Amt liegen im Kreis Eberswalde.
Satz 2 der Verordnung über das Verfahren bei der erstmaligen Bildung sowie bei der Änderung und bei der Auflösung von Ämtern im Land Brandenburg vom 13.01.1992 (GVBl. II S. 22) wurde als Zeitpunkt für das Zustandekommen des o.g. Amtes der 21.08.1992 festgelegt. Dieser Zeitpunkt wird hiermit bekanntgemacht. Amt Barnim-Nord mit Sitz in Finowfurt, bestehend aus den Gemeinden Eichhorst Finowfurt Lichterfelde Werbellin Alle Gemeinden und das Amt liegen im Kreis Eberswalde.
Satz 2 der Verordnung über das Verfahren bei der erstmaligen Bildung sowie bei der Änderung und bei der Auflösung von Ämtern im Land Brandenburg vom 13.01.1992 (GVBl. II S. 22) wurde als Zeitpunkt für das Zustandekommen des o. g. Amtes der 21.08.1992 festgelegt. Dieser Zeitpunkt wird hiermit bekanntgemacht. Amt Falkenberg-Höhe mit Sitz in Falkenberg, bestehend aus den Gemeinden Beiersdorf Brunow Dannenberg Falkenberg Freudenberg Heckelberg Kruge/Gersdorf Leuenberg Steinbeck Gem. § 1 Abs. 4 AmtsO wird die Gemeinde Wölsickendorf/ Wollenberg dem Amt Falkenberg-Höhe zugeordnet. Alle Gemeinden und das Amt liegen im Kreis Bad Freienwalde.
Satz 2 der Verordnung über das Verfahren bei der erstmaligen Bildung sowie bei der Änderung und bei der Auflösung von Ämtern im Land Brandenburg vom 13.01.1992 (GVBl. II S. 22) wurde als Zeitpunkt für das Zustandekommen des o. g. Amtes der 21.08.1992 festgelegt. Dieser Zeitpunkt wird hiermit bekanntgemacht. Amt Wusterwitz mit Sitz in Wusterwitz, bestehend aus den Gemeinden Bensdorf Rogäsen Viesen Warchau Wusterwitz Alle Gemeinden und das Amt liegen im Kreis Brandenburg-Land. Die Zustimmung gilt befristet bis zum 30.8.1994.
Satz 2 der Verordnung über das Verfahren bei der erstmaligen Bildung sowie bei der Änderung und bei der Auflösung von Ämtern im Land Brandenburg vom 13.01.1992 (GVBl. II S. 22) wurde als Zeitpunkt für das Zustandekommen des o. g. Amtes der 30.08.1992 festgelegt. Dieser Zeitpunkt wird hiermit bekanntgemacht. Amt Heideblick mit Sitz in Langengrassau, bestehend aus den Gemeinden Bornsdorf Falkenberg Gehren Goßmar Langengrassau Pitschen-Pickel Walddrehna Waltersdorf Wüstermarke Beesdau Alle Gemeinden und das Amt liegen im Kreis Luckau. Gem. § 1 Abs. 4 AmtsO wird die Gemeinde Weißack (Kreis Luckau) dem Amt Heideblick zugeordnet.
Satz 2 der Verordnung über das Verfahren bei der erstmaligen Bildung sowie bei der Änderung und bei der Auflösung von Ämtern im Land Brandenburg vom 13.01.1992 (GVBl. II S. 22) wurde als Zeitpunkt für das Zustandekommen des o. g. Amtes der 28.8.1992 festgelegt. Dieser Zeitpunkt wird hiermit bekanntgemacht.
KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.