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Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für die erschwerte, extensive Bewirtschaftung sowie die Pflege von überflutungsgefährdetem Flußauegrünla

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für die erschwerte, extensive Bewirtschaftung sowie die Pflege von überflutungsgefährdetem Flußauegrünland (Feuchtwiesenprogramm- Teil Überflutungsgrünland) vom

  1. Oktober 1993 (ABl./93, [Nr. 89], S.1656)
  2. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage Das Land gewährt auf Grund des EG -Sonderprogrammes über die Intervention der Strukturfonds Teil EAGFL, Abteilung Ausrichtung in Verbindung mit §§ 23, 44 der Landeshaushaltsordnung Zuwendungen für Maßnahmen, die der Erhaltung und dem Schutz des natürlichen Lebensraumes und der Landschaft dienen. Ein Rechtsanspruch des Antragstellers auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht, vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde auf Grund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
  3. Gegenstand der Förderung ist die extensive Bewirtschaftung und die Pflege von überflutungsgefährdetem Flußauegrünland zur Erhaltung eines für diese Regionen typischen Kulturlandschaftsbildes und zum verbesserten Hochwasserschutz.
  4. Zuwendungsempfänger sind landwirtschaftliche Unternehmen im Haupt- und Nebenerwerb, sofern die Kapitalbeteiligung der öffentlichen Hand nicht mehr als ein Viertel beträgt.
  5. Zuwendungsvoraussetzungen 4.
  6. Die Grünlandflächen müssen in folgenden Regionen liegen und den in Anlage 1 angeführten Gemeinden angehören: Untere Oder Polder zwischen Oder/Westoder-Friedrichstaler Wasserstraße Mittlere Oder, Odertal Brandenburgisches Elbetal einschließlich Stepenitzrückstaugebiet Untere und mittlere Havel Mittlere Spreeniederungen (Kreise Beeskow, Fürstenwalde). 4.
  7. Die Grünlandflächen müssen folgende Kriterien aufweisen: unmittelbar vom Pegelstand oben genannter Flüsse beeinflußter Grundwasserstand; in der Regel jährliche Winter- und Frühjahrsüberflutung sowie Überflutungsgefahr bei Sommerhochwasser; überflutungsbedingte Verzögerung der Bewirtschaftbarkeit im Vergleich zu benachbarten Grünlandflächen von mindestens drei Wochen.
  8. Art und Umfang, Höhe der Zuwendungen 5.
  9. Zuwendungsart: Projektförderung. 5.
  10. Finanzierungsart: Festbetragsfinanzierung. 5.
  11. Bagatellgrenze: Eine Förderung ist nur zulässig, wenn zum Zeitpunkt der Antragstellung der zu erwartende jährliche Zuwendungsbetrag je Zuwendungsempfänger über 300,- DM liegt. 5.
  12. Form der Zuwendung: Jährlicher Zuschuß nach erfolgter Flächennutzung. 5.
  13. Höhe der Zuwendung beträgt bei: extensiver Nutzung zu Futterzwecken 300,- DM/ ha bei ausschließlicher Landschaftspflege (Mahd nicht vor dem
  14. Juli, Abtransport und ordnungsgemäße Entsorgung des Schnittgutes) 500,- DM/ha Erschwerniszuschlag für erforderlichen Fährtransport zu vorgenannten Beihilfe-sätzen 50,- DM/ha
  15. Sonstige Zuwendungsbestimmungen 6.
  16. Nicht gestattet ist der Einsatz von organischen und mineralischen Düngemitteln. 6.
  17. Die Anwendung von chemischen Pflanzenschutzmitteln ist untersagt. 6.
  18. Der Grünlandumbruch ist ausgeschlossen. 6.
  19. Die Grünlandflächen sind zur Vermeidung weiterer Verbuschung mindestens einmal jährlich zu nutzen. Bei Weidenutzung ist die Besatzstärke auf 1,4 rauhfutterverzehrende Großvieheinheiten/ha zu begrenzen. 6.
  20. Der Zuwendungsempfänger verpflichtet sich, die Vertragsflächen mindestens fünf Jahre gemäß dieser Richtlinie zu bewirtschaften. 6.
  21. Ausgeschlossen von der Förderung sind Grünlandflächen, die nach § 2 des Brandenburgischen Naturschutzgesetzes (BbgNatSchG) vom
  22. Juni 1992 bewirtschaftet werden oder nach § 71 BbgNatSchG Anspruch auf Entschädigung haben. 6.
  23. Eine Mehrfachförderung ist in Verbindung mit nachfolgenden Richtlinien ausgeschlossen: Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für die Förderung der Extensivierung der landwirtschaftlichen Erzeugung Runderlaß des Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom
  24. Oktober 1992 Richtlinie des Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten für die Förderung der extensiven Grünlandbewirtschaftung in der jeweils geltenden Fassung.
  25. Verfahren 7.
  26. Antragsverfahren: Anträge für Zuwendungen sind formgebunden bis zum
  27. November des Vorjahres beim zuständigen Amt für Landwirtschaft zu stellen. 7.
  28. Bewilligungsverfahren: Bewilligungsbehörde ist das Amt für Landwirtschaft. 7.
  29. Kontrolle: Die Bewilligungsbehörde hat die Einhaltung der in den Förderanträgen von den Zuwendungsempfängern eingegangenen Verpflichtungen jährlich in bis zu 30 % der Förderfälle vor Ort zu überprüfen oder durch Beauftragte überprüfen zu lassen. 7.
  30. Zu beachtende Vorschriften: Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die gegebenenfalls erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 der Landeshaushaltsordnung, soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen worden sind.
  31. Inkrafttreten Die Richtlinie tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft. Anlage 1 Geographische Abgrenzung der Überflutungs-Grünlandflächen
  32. Untere Oder (Kreis Angermünde) Polder 10 mit den Gemeinden Friedrichsthal Gatow Vierraden Polder A und B Schwedt Criewen Zützen Gatow Vierraden Stützkow Polder 4 Friedrichsthal
  33. Mittlere Oder Kreis Seelow Lebus Reitwein Küstrin/Kietz Bleyen Genschmar Sophienthal Kienitz Großneuendorf Gieshof Kreis Eberswalde Lunow Stolzenhagen Schöneberg Liepe Oderberg Bralitz Niederfinow Hohenfinow Falkenberg
  34. Untere Elbe (Kreis Perleberg) einschließlich Stepenitz Quitzöbel Lennewitz Abbendorf Gnevsdorf Rühstädt Bälow Groß Lüben Klein Lüben Kuhblank Gr. Breese Weisen Wittenberge Müggendorf Wentdorf Cumlosen
  35. Mittlere/untere Havel Kreis Rathenow Strohdehne Gülpe Wolsier Rhinow-Kietz Großderschau Parey Hohennauen Grütz Göttlin Spaatz Semlin Wassersuppe Ferchesar Witzke Rathenow Mögelin Steckelsdorf Böhne Premnitz Milow Bützer Döberitz Möthlitz-Bahnitz
  36. Mittlere Spree Kreis Beeskow Blattkow Werder Kossenblatt Briescht Trebatsch Ranzig Kohlsdorf Kummerow Beeskow Oegeln Ragow Görzig Neubrück Raßmannsdorf Drakendorf Kreis Fürstenwalde Alt Golm Berkenbrück Braunsdorf Briesen Demnitz Erkner Fürstenwalde Gosen Hangelsberg Hartmannsdorf Langewahl Mönchwinkel Neu Zittau Spreeau Spreenhagen

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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.