Krankenhausinvestitionsprogramm 1995 nach Artikel 14 Gesundheitsstrukturgesetz vom
- November 1994 (ABl./94, [Nr. 82], S.1626) Zur zügigen und nachhaltigen Verbesserung des Niveaus der stationären Versorgung der Bevölkerung hat das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Frauen gemäß Artikel 14 des Gesetzes zur Sicherung und Strukturverbesserung der gesetzlichen Krankenversicherung (Gesundheitsstrukturgesetz) vom
- Dezember 1992 ( BGBl. I S. 2266, 2326) ein Krankenhausinvestitionsprogramm für das Jahr 1995 aufgestellt. Das Investitionsprogramm wird jährlich bis zum Jahr 2004 fortgeschrieben. Es basiert auf einem Finanzvolumen von rund 350 Millionen DM jährlich im Programmzeitraum 1995 bis
- Die Finanzierung im Jahr 1995 ist gesichert durch Beiträge des Landes, des Bundes und der Kostenträger in folgendem Umfang: 200 Millionen DM Landesmittel, 110 Millionen DM Finanzhilfen des Bundes, 40 Millionen DM Beteiligung der Kostenträger. Das Fördervolumen von 350 Millionen DM ermöglicht es, im Jahr 1995 mit einem Großteil der im Zeitraum 1995 bis 2004 auf der Grundlage des Krankenhausinvestitionsprogramms nach Artikel 14 Gesundheitsstrukturgesetz insgesamt vorgesehenen großen Sanierungs- und Neubauvorhaben zu beginnen sowie die bereits laufenden Maßnahmen der Einzelförderung fortzuführen. Im einzelnen sind die folgenden Maßnahmen in das Investitionsprogramm 1995 aufgenommen worden: I. Neubauten oder
- Bauabschnitte von Neubauten/Sanierungen mit Beginn in 1995 Maßnahme Fördervolumen Kosten insgesamt für Neubauten/
- BA in Mio. DM Finanzierungsrate 1995 in Mio. DM Ruppiner Klinikum GmbH Teilneubau Untersuchungs- und Behandlungstrakt, Teilneubau bzw. Erweiterung um Pflegebereich 60,000 6,000 KKH Oranienburg/Hennigsdorf StO Oranienburg Neubau des Untersuchungs- und Behandlungstraktes 35,000 7,000 KKH Oranienburg/Hennigsdorf StO Hennigsdorf Errichtung von 2 Stationen Psychiatrie in der vorhandenen Bausubstanz 6,000 6,000 KKH Gransee Teilneubau des Behandlungstraktes, Sanierung und Erweiterung eines Bettenhauses 46,500 12,500 Ost-Prignitz-Klinik StO Wittstock Sanierung der Abteilung für Innere Medizin 6,000 6,000 Asklepios Klinik Birkenwerder/Hohen Neuendorf Neubau eines Bettenhauses Diabetologie (Verlagerung aus Hohen Neuendorf) und Neubau Technische Zentrale 23,000 4,600 Hellmuth-Ulrici-Klinik Sommerfeld Einbau einer Heizzentrale 8,000 8,000 Klinikum Uckermark Schwedt Sanierung der ITS und Einrichtung einer nuklearmedizinischen Therapieabteilung 8,000 8,000 KKH Templin Teilsanierung des Krankenhauses 9,000 3,600 LK Eberswalde Sanierungsmaßnahmen * 0,500 Klinikum "Ernst von Bergmann" Potsdam Auflösung des Standortes Hermannswerder und Erweiterung der Psychiatrie 25,000 25,000 KKH Luckenwalde Neubau des Untersuchungs- und Behandlungstraktes, Teilneubau des Pflegebereiches 50,000 7,500 KH Belzig GmbH Teilneubau des Untersuchungs- und Behandlungstraktes, Anbau für den Pflegebereich 40,000 6,000 Luise-Henrietten-Stift Lehnin Neubau eines Krankenhauses 75,000 7,500 Ev. KH Ludwigsfelde-Teltow gGmbH OP 7,500 7,500 Paracelsus-KH Rathenow Neubau einer Küche und der OP-Abteilung 21,000 3,150 Johanniter-KH im Fläming gGmbH Treuenbrietzen Sanierung eines Bettenhauses zur Aufnahme einer pulmologischen Abteilung 30,000 4,500 LK Brandenburg Sanierungsmaßnahmen * 5,870 Carl-Thiem-Klinikum Cottbus Teilneubau/Erweiterung der nuklearmed. Abteilung, Sanierung vorhandener Bausubstanz zur Erweiterung der psychiatrischen Abteilung 20,000 8,000 Spreewald-Klinik Lübben Teilneubau am Hauptstandort zur Aufnahme des derzeitigen Außenstandortes Frauenberg 40,000 6,000 Klinikum Niederlausitz GmbH Ausbau Erd- und Untergeschoß, Erweiterung Zentralsterilisation 9,000 9,000 KKH Elsterwerda Einrichtung der Intensivpflege 5,000 5,000 KKH Finsterwalde Neubau für die psychiatrische Abteilung, Neubau eines Bettenhauses mit Hauptküche zur Auflösung des Außenstandortes 15,000 25,000 6,000 5,000 LK Teupitz Sanierungsmaßnahmen * 7,750 LK Lübben Sanierungsmaßnahmen * 7,500 Klinikum Frankfurt (Oder) Einrichtung einer nuklearmedizinischen Abteilung 12,000 4,800 KH Eisenhüttenstadt Sanierung eines Bettenhauses 16,000 6,400 Ev. KH Lutherstift Frankfurt (Oder)/Seelow Teilneubau und Sanierung 30,000 5,000 Stadt- u. KKH Bad Freienwalde/Wriezen Neubau des Behandlungstraktes und der Hauptküche 30,000 15,000 _______ _______ 652,000 214,670 II. Fortführung begonnener Maßnahmen Maßnahme Fördervolumen Kosten insgesamt für Neubauten/
- BA in Mio. DM Finanzierungsrate 1995 in Mio. DM Werner-Forßmann-KH GmbH Eberswalde Weiterführung der Teilneubaumaßnahme (Untersuchungstrakt, Behandlungstrakt, Pflegebereich)Einbaukosten für einen Linearbeschleuniger (ohne Gerät) 138,800 6,300 16,000 4,300 Johanniter-KH Jüterbog gGmbH Umwandlung in eine Einrichtung für chirurgische Erstversorgung 18,000 15,000 KKH Nauen Neubau eines Krankenhauses 147,000 41,000 KKH Elsterwerda Weiterführung und Abschluß des Neubaus eines Bettenhauses 25,554 6,322 KKH Herzberg Neubau eines Krankenhauses 83,000 21,000 KKH Beeskow (Spree) Neubau eines Krankenhauses 68,300 9,000 _______ _______ 486,954 112,622 III. weitere abzustimmende Maßnahmen, Interimsmaßnahmen, Mehrkosten 22,708 _______ _______ 350,000 Mit der Landeskrankenhausgesellschaft Brandenburg e. V. , der AOK für das Land Brandenburg, der Landesvertretung Brandenburg des Verbandes der Angestellten-Krankenkassen e. V. und des Arbeiter-Ersatzkassen-Verbandes e. V., dem BKK -Landesverband Berlin-Brandenburg, dem IKK -Landesverband Brandenburg und Berlin, der Krankenkasse für den Gartenbau, der landwirtschaftlichen Krankenversicherung in Berlin, der Bundesknappschaft, Verwaltungsstelle Cottbus, dem Verband der privaten Krankenversicherung e. V., Landesausschuß Berlin-Brandenburg (unmittelbar Beteiligte nach § 18 Abs. 1 Satz 2 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes) wurde am
- Oktober 1994 das nach Artikel 14 Gesundheitsstrukturgesetz vorgeschriebene Einvernehmen erzielt. Mit den weiteren an der Krankenhausversorgung Beteiligten wurde am
- Oktober 1994 das Benehmen nach § 15 Abs. 3 des Krankenhausgesetzes des Landes Brandenburg hergestellt. Das Krankenhausinvestitionsprogramm nach Artikel 14 Gesundheitsstrukturgesetz zur Dekung des investiven Nachholbedarfs wurde vom Gesetzgeber wegen des Umfangs des hierfür bereitzustellenden Finanzvolumens auf einen Zeitraum von 10 Jahren (1995 bis 2004) angelegt. Es ist daher nicht möglich, bereits 1995 mit allen wichtigen Sanierungs- und Neubaumaßnahmen zu beginnen. Mit dem insgesamt zur Verfügung stehenden Investitionsvolumen ist gewährleistet, daß 1995 im Programm nicht enthaltene Maßnahmen im Rahmen der Fortschreibung des Investitionsprogramms in den Folgejahren berücksichtigt werden. Ein Rechtsanspruch auf Einzelförderung entsteht erst mit der schriftlichen Bewilligung der Fördermittel. Ein vorheriger Baubeginn ist nur mit Zustimmung des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Frauen des Landes Brandenburg zulässig. *) Der Gesamtumfang der Sanierungskosten wird derzeit ermittelt.
🔗 Zur amtlichen Quelle
KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.