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Landesprogramm „Qualifizierung und Arbeit für Brandenburg“ - Zahl der für das Jahr 1996 vorgesehenen neuen Förderfälle -

Landesprogramm „Qualifizierung und Arbeit für Brandenburg“ - Zahl der für das Jahr 1996 vorgesehenen neuen Förderfälle - vom

  1. März 1996 (ABl./96, [Nr. 21], S.438) geändert durch Bekannntmachung des MASGF vom
  2. Januar 1997 ( ABl./97, [Nr. 05] , S.62) Der Landtag Brandenburg hat am
  3. Februar 1996 das Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Landes Brandenburg für das Haushaltsjahr 1996 (Haushaltsgesetz 1996) beschlossen. Das Gesetz ist mit Wirkung vom
  4. Januar 1996 in Kraft getreten. Damit stehen im Jahr 1996 Kassenmittel in Höhe von 403,355 Mio. DM für die Förderung des Arbeitsmarkts im Rahmen des Landesprogramms "Qualifizierung und Arbeit für Brandenburg" (LAPRO) zur Verfügung. Das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Frauen beabsichtigt, im Jahr 1996 mit diesen Fördermitteln neue Förderungen in der im folgenden je LAPRO-Förderpunkt ausgewiesenen Förderfallzahl zu bewilligen. LAPRO-Förderpunkt bzw. Richtlinie Förderfälle Q 1.1 Richtlinie zur Förderung zusätzlicher betrieblicher Ausbildungsplätze 10.000 Q 1.2 Richtlinie zur Förderung von Ausbildungsverbünden 600 Plätze Q 2 Richtlinie zur Förderung der Qualifizierung in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) im Land Brandenburg 6.000 A 1 Existenzgründungen (Beratungs- und Qualifizierungshilfen, voraussichtlich ab
  5. Halbjahr 1996) 1.000 A 2 Richtlinie zur Förderung der Arbeitsaufnahme - von Alleinerziehenden - von schwer vermittelbaren Frauen in unbefristeten Arbeitsverhältnissen 800 800 A 3 Richtlinie zur Schaffung und Stabilisierung erwerbswirtschaftlicher Arbeitsplätze - Marktorientierte ESF -Projektförderung - 800 A 4 Richtlinie "Arbeit statt Sozialhilfe" 1.500 A 5 Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen nach § 249 h Arbeitsförderungsgesetz (AFG) im Bereich der sozialen Dienste 350 A 6 Richtlinie zur Förderung von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen - ABM-Grundförderung - - Sach- und Personalkosten - Maßnahmen zur beschäftigungsbegleitenden Qualifizierung 10.000 14.000 A 6 Richtlinie zur Förderung von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen gemäß § 96 AFG - Verstärkte Förderung - 4.500 Die genannten Förderfallzahlen stellen Orientierungsgrößen dar, die sich an den für die jeweiligen Förderpunkte für Neubewilligungen vorgesehenen Haushaltsmitteln orientieren. Die tatsächlich erreichbaren Förderfallzahlen liegen voraussichtlich höher. Darüber hinaus werden im Jahr 1996 die Förderfälle weiterfinanziert, die auf den Förderzusagen der Vorjahre beruhen, die in das Jahr 1996 hineinreichen. Das Land Brandenburg gewährt Fördermittel nach Maßgaben von Richtlinien und den Verwaltungsvorschriften zu § 44 der Landeshaushaltsordnung (LHO). Ein Anspruch auf Gewährung von Zuwendungen besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.