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Zeichenvorschrift für Vermessungsrisse (ZV-Riss)

Zeichenvorschrift für Vermessungsrisse (ZV-Riss) vom

  1. Juni 1999 ( ABl./99, [Nr. 29] , S.606, 607) Gliederung Allgemeine Regelungen Darstellungsverzeichnis 0000 Linie, Punkt, Schrift, Grenze 0100 Grenzmarke, Vermessungspunkt 0200 Grenze 0300 Topographisch bedeutende Grenz- und Begrenzungseinrichtung 0400 Geländeform 1000 Gebäude- und Freifläche 3000 Betriebsfläche 3100 Betriebsfläche Abbauland 3400 Betriebsfläche Versorgungsanlage 3500 Betriebsfläche Entsorgungsanlage 3900 Andere Betriebsanlage 5000 Verkehrsfläche 5100 Straße 5200 Weg 5400 Bahngelände 5600 Schiffsverkehr 5700 Brücke 7000 Waldfläche 7400 Gehölz 7500 Bäume (einzeln oder geometrische Gruppe) 8000 Wasserfläche 9000 Flächen anderer Nutzung 9300 Historische Anlage 9700 Freistehender Turm, Befestigungsanlage (sofern nicht Gebäude) Anlage: Abkürzungsverzeichnis Allgemeine Regelungen
  2. Diese Vorschrift regelt die einheitliche Führung der Vermessungsrisse. Die dargestellten Signaturen, Linien und Schriftsätze können hierbei in ihrer Größe und Stärke unter Einhaltung der Hierarchien dem individuellen Schriftbild angepasst werden. Die im Darstellungsverzeichnis angegebenen Schlüsselzahlen entsprechen denen der Muster-Zeichenvorschrift für Katasterkarten und Vermessungsrisse der AdV. Wurde in dieser Zeichnvorschrift auf die Festlegung einer bestimmten Signatur verzichtet und wird diese im Bedarfsfall erforderlich, ist ein entsprechendes Kartenzeichen der Zeichenvorschrift Liegenschaftskarte Brandenburg (ZV-Karte-Bbg) zu verwenden. Lässt sich auch in dieser Vorschrift keine geeignete Signatur finden, ist eine nach DIN 18702 (Zeichen für Vermessungsrisse, großmaßstäbige Karten und Pläne) zu benutzen.
  3. Zu beachten ist, dass 2.1 der Inhalt des Vermessungsrisses übersichtlich gestaltet, seine Angaben deutlich und leserlich sind; 2.2 die Zeichnung, Zahlen und Schriftzusätze zur Mikroverfilmung geeignet sind; 2.3 Signaturen und Beschriftungen parallel zum unteren Rand des Vermessungsrisses oder bei objektspezifischer Beschriftung vom unteren Rand aus lesbar eingetragen werden; 2.4 örtliche Besonderheiten durch Signaturen oder Schriftzusätze nachvollziehbar erläutert werden.
  4. Es sind 3.1 der Bestand des Liegenschaftskatasters schwarz darzustellen; 3.2 die Grenzen der anteile an ungetrennten Hofräumen schwarz darzustellen; 3.3 Veränderungen gegenüber dem Nachweis des Liegenschaftskatasters grundsätzlich rot nachzuweisen, wegfallende angaben rot zu streichen oder rot zu kreuzen; 3.4 bei fehlender Übereinstimmung zwischen dem örtlichen Grenzverlauf und dem Katasternachweis die Abweichungen, soweit sie zu beheben sind, aufzunehmen. Die Darstellung des nicht rechtmäßigen Grenzverlaufs ist rot zu kreuzen; 3.5 die tatsächlichen Nutzungen der Liegenschaften in Kurzform und zusätzlich entsprechend dem Nutzungsartenverzeichnis die Schlüsselzahlen in Klammern ( z. B. GFW

(121)oder GR
(621)) anzugeben. Bei öffentlichen Gebäuden und anderen für die Allgemeinheit bedeutenden Gebäuden, Erholungs-, Verkehrs-, Wald- und Wasserflächen usw. sind an Stelle der Kurzform deren Eigennamen zu erfassen. Bei Verkehrswegen ist zusätzlich die Klassifizierung und Stationierung aufzunehmen. Darstellungsverzeichnis Das Darstellungsverzeichnis liegt hier im PDF -Format zum Download vor. Anlage zu ZV-Riss Seite 1 Abkürzungsverzeichnis AdV Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland AP Aufnahmepunkt AT Aussichtsturm AWA Abwasser B Bolzen Bbg Land Brandenburg BF Betriebsfläche BD Bogendach Bt Beton Br Brunnen+ Büro Bürogebäude D Dränrohr DIN Deutsche Industrie Norm E Elektrizität EICHPF Eichpfahl ER Eisenrohr F Fernmeldewesen FD Flachdach FHzg Fernheizung Fl Flasche FM Feuermelder FND Flächennaturdenkmal Fo Forst FWA Fernwasserleitung Ga Garage GBO Grundbuchordnung GF Gebäude- und Freifläche GFW Gebäude- und Freifläche Wohnen GH Gehölz Ghs Gartenhaus Gr Granit GR Landwirtschaftsfläche Grünland Gst Gaststätte GWP Grundwassermessstelle H Haltestelle HAP Hauptaufnahmepunkt HM Höhenmarke HP Lochmarke, Lochbolzen HWP Hochwasserpegel Hz Hohlziegel Hzg Heizung K Kunststoffmarke KED Kegeldach KiTa Kindertagesstätte KUD Kuppeldach KWD Krüppelwalmdach Kl Klebemarke kV Kilovolt L Landesstraße LP Lattenpegel MB Mauerbolzen MD Mischdachform (gemischte Dachform) Mz Meißelzeichen N Nagel ND Naturdenkmal OD Ortsdurchfahrtmarkierung P Pfeiler PB Pfeilerbolzen PD Pultdach PF Personenfähre Pf Pfahl Pl Platte R Rohr SD Satteldach Sch Scheune Schl Schlüssel Schp Schuppen SHD Sheddach Si Sicherung (Sicherungspunkt) SP Schreibpegel St Stall T Turm VB Vertikalbolzen VK Verkehrsfläche WA Wasser WAG Wasserfläche Graben WC Toilettengebäude WD Walmdach WF Wagenfähre Wh Wohnhaus Wi Wirtschaftsgebäude ZD Zeltdach ZV Zeichenvorschrift Anlagen 1 Darstellungsverzeichnis ZV-RISS 191.5 KB

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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.