Richtlinie zur Gründungs- und Wachstumsfinanzierung- Gemeinschaftsaktion von Bund, Land Brandenburg und DtA vom 21. September 1999 ( ABl./99, [Nr. 42] , S.1063) Das Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Technologie gibt die Richtlinie zur ”Gründungs- und Wachstumsfinanzierung”, eine Gemeinschaftsaktion von Bund, Land Brandenburg und der Deutschen Ausgleichsbank (DtA), bekannt. Die Richtlinie tritt ab dem 1. November 1999 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft, Mittelstand und Technologie über die Gewährung von Krediten aus dem Fonds zur Förderung der mittelständischen Wirtschaft in Brandenburg (Mittelstandskreditprogramm - MKP -) vom 17. Dezember 1991 in der Fassung vom 4. Februar 1993 mit Ergänzungen vom 24. November 1997 (Mittelstandskreditprogramm - MKP-II -, ABl. 1998 S. 4) außer Kraft. Gründungs- und Wachstumsfinanzierung Gemeinschaftsaktion von Bund, Land Brandenburg und DtA Richtlinie Im Rahmen der Kooperation der Deutschen Ausgleichsbank (DtA) mit dem Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Technologie des Landes Brandenburg (MW) werden das DtA-Existenzgründungsprogramm und das Mittelstandskreditprogramm-II durch diese Richtlinie ersetzt. Die Programmdurchführung erfolgt durch die Deutsche Ausgleichsbank (DtA) und die InvestitionsBank des Landes Brandenburg (ILB). 1. Verwendungszweck Gründung einer gewerblichen oder freiberuflichen selbständigen Existenz, auch durch Erwerb oder tätige Beteiligung Festigung einer selbständigen Existenz Investitionen für neue oder neuartige Produkte, Dienstleistungen und Verfahren (Innovationen) Errichtung und Schaffung zusätzlicher sozialversicherungspflichtiger Dauerarbeitsplätze Betriebsmittel und immaterielle Investitionen Alle Maßnahmen können innerhalb von 8 Jahren nach Geschäftseröffnung mitfinanziert werden. Mit dem zu finanzierenden Vorhaben soll bei Antragstellung noch nicht begonnen worden sein. Ausgeschlossen sind die Umschuldung bzw. Nachfinanzierung bereits abgeschlossener Investitionsvorhaben. 2. Antragsberechtigte Natürliche Personen sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im Bereich der gewerblichen Wirtschaft und Angehörige der Freien Berufe (einschließlich der Heilberufe). Ausgenommen sind Sanierungsfälle. Soweit die Fördermöglichkeiten aus dem ERP-Eigenkapitalhilfe- und dem ERP-Existenzgründungsprogramm ausgeschöpft sind, können kleine Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten und max. 7 Mio. EUR (oder in DEM entsprechend) Jahresumsatz durch das Land Brandenburg eine besondere Förderung in Form einer Zinsverbilligung erhalten. Die Zinsverbilligung wird nicht gewährt, sofern für das gleiche Investitionsvorhaben Zuschüsse aus dem Programm der Gemeinschaftsaufgabe ”Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur” oder ”Messeförderung” oder ”Markterschließung” beantragt werden oder wurden. 3. Umfang der Förderung Finanzierungsanteil: zu 1
KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.