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Bekanntmachung der Vereinbarung für die Übernahme der Unterlagen der Zentralen Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung nationalsozialistisc

Bekanntmachung der Vereinbarung für die Übernahme der Unterlagen der Zentralen Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen in Ludwigsburg durch das Bundesarchiv vom

  1. September 2000 ( ABl./00, [Nr. 40] , S.762) Die am
  2. April 2000 unterzeichnete Vereinbarung für die Übernahme der Unterlagen der Zentralen Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen in Ludwigsburg durch das Bundesarchiv ist am
  3. Januar 2000 in Kraft getreten. Die Vereinbarung wird nachstehend veröffentlicht. Potsdam, den
  4. September 2000 Der Ministerpräsident Manfred Stolpe Vereinbarung für die Übernahme der Unterlagen der Zentralen Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen in Ludwigsburg durch das Bundesarchiv Die Bundesrepublik Deutschland und das Land Baden-Württemberg, der Freistaat Bayern, das Land Berlin, das Land Brandenburg, die Freie Hansestadt Bremen, die Freie und Hansestadt Hamburg, das Land Hessen, das Land Mecklenburg-Vorpommern, das Land Niedersachsen, das Land Nordrhein-Westfalen, das Land Rheinland-Pfalz, das Saarland, der Freistaat Sachsen, ´ das Land Sachsen-Anhalt, das Land Schleswig-Holstein sowie der Freistaat Thüringen schließen folgende Vereinbarung: I. Durch Verwaltungsvereinbarung der Justizminister und -senatoren vom
  5. November 1958 wurde die Zentrale Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen in Ludwigsburg als gemeinschaftliche Einrichtung der damaligen Bundesländer errichtet. Ihre Zuständigkeit wurde durch Beschlüsse der Justizminister und -senatoren vom
  6. Dezember 1964, vom 22./
  7. April 1965 und vom
  8. Januar 1967 erweitert. Durch Vereinbarung vom
  9. Juni 1995 sind die Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und Thüringen sowie der Freistaat Sachsen der Verwaltungsvereinbarung mit Wirkung vom
  10. Januar 1995 beigetreten. Soweit Zwecke der Strafverfolgung dies erfordern, wird die Zentrale Stelle mit angepasstem Personalbestand auf der Grundlage der bisherigen Vereinbarungen fortgeführt. Die in der Zentralen Stelle gesammelten Unterlagen sind von gesamtstaatlicher und historischer Bedeutung. Sie sollen daher an das Bundesarchiv abgegeben werden, soweit sie nicht mehr für Zwecke der Strafverfolgung benötigt werden. Hierzu wird folgendes vereinbart: II. Die in der Zentralen Stelle gesammelten Unterlagen werden vom Bundesarchiv übernommen. Dieses errichtet hierzu am Sitz der Zentralen Stelle in Ludwigsburg eine Außenstelle, in der diese Unterlagen verbleiben. Das Land Baden-Württemberg stellt dem Bundesarchiv für diese Außenstelle in Ludwigsburg die erforderlichen Räumlichkeiten kostenlos zur Verfügung. Die näheren Einzelheiten werden in einer Nutzungsvereinbarung zwischen der Liegenschaftsverwaltung des Landes Baden-Württemberg und dem Bundesarchiv im Benehmen mit der Zentralen Stelle geregelt. Nach Übernahme durch das Bundesarchiv findet das Gesetz über die Sicherung und Nutzung von Archivgut des Bundes (Bundesarchivgesetz – BArchG) vom
  11. Januar 1988 ( BGBl. I S. 62), zuletzt geändert durch das Gesetz zur Änderung des Bundesarchivgesetzes vom
  12. März 1992 (BGBl. I S. 506) auf das Archivgut mit der Maßgabe Anwendung, dass die Schutzfristen nach § 5 Abs. 1 und 2 BArchG für wissenschaftliche Forschungsvorhaben oder zur Wahrnehmung berechtigter persönlicher Belange zu verkürzen sind, sofern und soweit § 5 Abs. 6 BArchG dem nicht entgegensteht. Sofern und soweit Archivgut für Zwecke der Strafverfolgung benötigt wird, kann die Zentrale Stelle jederzeit vorrangig vor anderen Benutzern auf das Archivgut zurückgreifen und es für die Zwecke nutzen, für die das Archivgut vor Abgabe an das Bundesarchiv verwendet werden durfte. Neu anfallende Unterlagen werden von der Zentralen Stelle unter strafrechtlichen Gesichtspunkten überprüft und, soweit sie für eine Strafverfolgung nicht mehr benötigt werden, dem Bundesarchiv übergeben. Nach Abschluss der Ermittlungstätigkeit der Zentralen Stelle werden deren Dienstakten dem Bundesarchiv übergeben. Die Benutzungsregelung nach Punkt 3 findet Anwendung. Diese Vereinbarung tritt an dem Tag, an dem die letzte von den Beteiligten ausgefertigte Vertragsurkunde dem Justizministerium Baden-Württemberg zugeht, mit Wirkung vom
  13. Januar 2000 in Kraft. Für die Bundesrepublik Deutschland Der Beauftragte der Bundesregierung für Angelegenheiten der Kultur und der Medien
  14. Januar 2000 Dr. Michael Naumann Für das Land Baden-Württemberg Der Justizminister
  15. Dezember 1999 Prof. Dr. Ulrich Goll Für den Freistaat Bayern Vertreten durch den Bayerischen Ministerpräsidenten Der Bayerische Staatsminister der Justiz
  16. Februar 2000 Dr. Manfred Weiß Für das Land Berlin Der Regierende Bürgermeister von Berlin
  17. Februar 2000 Eberhard Diepgen Für das Land Brandenburg Der Ministerpräsident Vertreten durch den Minister der Justiz und für Europaangelegenheiten
  18. April 2000 Prof. Dr. Kurt Schelter Für die Freie Hansestadt Bremen Der Senator für Justiz und Verfassung
  19. Januar 2000 Dr. Henning Scherf Für die Freie und Hansestadt Hamburg Präses der Justizbehörde
  20. Februar 2000 Dr. Lore Maria Peschel-Gutzeit Für das Land Hessen Der Hessische Minister der Justiz
  21. Februar 2000 Dr. Christean Wagner Für das Land Mecklenburg-Vorpommern Der Justizminister
  22. Januar 2000 Dr. Harald Ringstorff Für das Land Niedersachsen Für den Niedersächsischen Ministerpräsidenten Der Niedersächsische Justizminister
  23. Januar 2000 Dr. Wolf Weber Für das Land Nordrhein-Westfalen Namens des Ministerpräsidenten Der Minister für Justiz
  24. Februar 2000 Jochen Dieckmann Für das Land Rheinland-Pfalz In Vertretung des Ministerpräsidenten Der Minister der Justiz
  25. Januar 2000 Herbert Mertin Für das Saarland Vertreten durch den Ministerpräsidenten Die Ministerin der Justiz
  26. März 2000 Ingeborg Spoerhase-Eisel Für den Freistaat Sachsen Vertreten durch den Ministerpräsidenten Der Staatsminister der Justiz
  27. Januar 2000 Steffen Heitmann Für das Land Sachsen-Anhalt Vertreten durch den Ministerpräsidenten Die Ministerin der Justiz
  28. Januar 2000 Karin Schubert Für das Land Schleswig-Holstein Für die Ministerpräsidentin Der Minister für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten
  29. Januar 2000 Gerd Walter Für den Freistaat Thüringen Für den Ministerpräsidenten Der Justizminister
  30. Januar 2000 Dr. Andreas Birkmann

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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.