Verwaltungsvorschrift der Ministerin der Finanzen zur Gewährung von Jubiläumszuwendungen an Beamte und Richter des Landes Brandenburg (JubVwV) vom
- März 1997 ( ABl./97, [Nr. 13] , S.202) geändert durch Rundschreiben des MdF vom
- Juli 2012 ( ABl./12, [Nr. 30] , S.1087) Verwaltungsvorschrift des Ministeriums der Finanzen zur Änderung der Verwaltungsvorschrift der Ministerin der Finanzen zur Gewährung von Jubiläumszuwendungen an Beamte und Richter des Landes Brandenburg (JubVwV) geändert durch das Rundschreiben des Ministeriums der Finanzen vom
- Juli 2012 (ABl. 30/12 S. 1087) Mit der beigefügten Verwaltungsvorschrift vom
- Juni 2012 wird die Anlage (Dankurkunde) zu der Verwaltungsvorschrift der Ministerin der Finanzen zur Gewährung von Jubiläumszuwendungen an Beamte und Richter des Landes Brandenburg vom
- März 1997 (ABl. S. 202) redaktionell geändert. Die Verwaltungsvorschrift wird im Amtsblatt veröffentlicht und tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft. Gleichzeitig wird die Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Verwaltungsvorschrift der Ministerin der Finanzen zur Gewährung von Jubiläumszuwendungen an Beamte und Richter des Landes Brandenburg vom
- Dezember 2003 (ABl. S. 1242) aufgehoben. Anlage zum Rundschreiben des Ministeriums der Finanzen vom
- Juli 2012 - 45-FD 1704.64-2012#001 - Verwaltungsvorschrift des Ministeriums der Finanzen zur Änderung der Verwaltungsvorschrift der Ministerin der Finanzen zur Gewährung von Jubiläumszuwendungen an Beamte und Richter des Landes Brandenburg (JubVwV) Vom
- Juni 2012 Auf Grund des § 64 Absatz 2 in Verbindung mit § 62 Satz 5 des Landesbeamtengesetzes vom
- April 2009 (GVBl. I S. 26), das zuletzt durch das Gesetz vom
- März 2012 (GVBl. I Nr. 16) geändert worden ist, wird Folgendes bestimmt:
- Die Anlage zu der Verwaltungsvorschrift der Ministerin der Finanzen zur Gewährung von Jubiläumszuwendungen an Beamte und Richter des Landes Brandenburg vom
- März 1997 (ABl. S. 202) erhält die aus der Anlage zu dieser Verwaltungsvorschrift ersichtliche Fassung.
- Die Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Verwaltungsvorschrift der Ministerin der Finanzen zur Gewährung von Jubiläumszuwendungen an Beamte und Richter des Landes Brandenburg (JubVwV) vom
- Dezember 2003 (ABl. S. 1242) wird aufgehoben.
- Diese Verwaltungsvorschrift tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft. Anlage Dankurkunde Im Namen des Landes Brandenburg spreche ich Frau/Herrn ................................................................................................... (Amtsbezeichnung) ............................................................................................... (Vor- und Zuname) nach Vollendung einer Dienstzeit von .......... Jahren am ..................... 20 (Tag des Jubiläums) für die geleisteten treuen Dienste meinen Dank und meine Anerkennung aus. ........................................................, den ................ 20....... (Ort) (Datum der Unterzeichnung) (Dienstbehörde) (Unterschrift) (Siegel)
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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.