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Verordnung über den Mehrbelastungsausgleich für den Vollzug des Brandenburgischen Betreuungsorganisationsausführungsgesetzes (Brandenburgische Betreuu

Verordnung über den Mehrbelastungsausgleich für den Vollzug des Brandenburgischen Betreuungsorganisationsausführungsgesetzes (Brandenburgische Betreuungsorganisationsausführungsgesetz-Mehrbelastungsau

§ 2Absatz 1 Satz 3 sind die Anträge für die Jahre 2023 und 2024 jeweils bis spätestens 60 Tage nach Inkrafttreten dieser Verordnung zu stellen.

(2)

§ 2Absatz 2 hat die Mitteilung für die Ausgleichsjahre 2023 und 2024 bis spätestens zum Ablauf des 30. Juli 2025 zu erfolgen.

(3)

§ 2

Absatz 4 haben Anzeige und Beleg einer mangelnden Auskömmlichkeit für die Ausgleichsjahre 2023 und 2024 bis spätestens zum Ablauf des

  1. Juli 2025 zu erfolgen. § 5 Inkrafttreten Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Potsdam, den
  2. Juni 2025 Die Ministerin für Gesundheit und Soziales Britta Müller nach oben

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