Verordnung über den Mehrbelastungsausgleich für den Vollzug des Brandenburgischen Betreuungsorganisationsausführungsgesetzes (Brandenburgische Betreuungsorganisationsausführungsgesetz-Mehrbelastungsau
§ 2Absatz 1 Satz 3 sind die Anträge für die Jahre 2023 und 2024 jeweils bis spätestens 60 Tage nach Inkrafttreten dieser Verordnung zu stellen.
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§ 2Absatz 2 hat die Mitteilung für die Ausgleichsjahre 2023 und 2024 bis spätestens zum Ablauf des 30. Juli 2025 zu erfolgen.
(3)
§ 2
Absatz 4 haben Anzeige und Beleg einer mangelnden Auskömmlichkeit für die Ausgleichsjahre 2023 und 2024 bis spätestens zum Ablauf des
- Juli 2025 zu erfolgen. § 5 Inkrafttreten Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Potsdam, den
- Juni 2025 Die Ministerin für Gesundheit und Soziales Britta Müller nach oben
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