Zusammensetzung Der Forstausschuss besteht aus bis zu 23 Mitgliedern, die jeweils durch eine Stellvertretung vertreten werden können. Die Mitglieder werden vom für Forsten zuständigen Mitglied der Landesregierung für die Dauer einer Legislaturperiode berufen und, sofern sie vor Ablauf der Amtszeit ausscheiden, abberufen. Der Minister beruft als Mitglieder sieben Vertreter des Privat- und Körperschaftswaldes; davon drei Vertreter auf Vorschlag des Waldbesitzerverbandes Brandenburg e. V. , zwei Vertreter auf Vorschlag des Waldbauernverbandes Brandenburg e. V., einen Vertreter auf Vorschlag der Familienbetriebe Land und Forst Brandenburg e. V. und einen Vertreter auf Vorschlag des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg, einen Vertreter des Landeswaldes auf Vorschlag des Landesbetriebes Forst Brandenburg, zwei Vertreter der Forstbediensteten und ständig beschäftigten Arbeitnehmer; davon einen Vertreter auf Vorschlag des Bundes Deutscher Forstleute Brandenburg-Berlin und einen Vertreter auf Vorschlag der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt, zwei Vertreter der Forstwirtschaft; davon einen Vertreter auf Vorschlag der Arbeitsgemeinschaft Naturgemäße Waldwirtschaft Brandenburg e. V. und einen Vertreter auf Vorschlag des Brandenburgischen Forstvereins e. V., zwei Vertreter der Wissenschaft; davon einen Vertreter auf Vorschlag der Hochschule für nachhaltige Entwicklung Eberswalde und einen Vertreter auf Vorschlag des Potsdam-Instituts für Klimafolgenforschung, einen Vertreter der Holzwirtschaft auf Vorschlag des Deutsche Holz- und Sägeindustrie Bundesverbandes e. V., einen Vertreter der Lohnunternehmen auf Vorschlag des Forstunternehmerverbandes Brandenburg e. V., einen Vertreter der Forstbaumschulen auf Vorschlag des Verbandes Deutscher Forstbaumschulen e. V., einen Vertreter der Forstsachverständigen auf Vorschlag des Bundesverbandes Freiberuflicher Forstsachverständiger e. V., einen Vertreter des Naturschutzes aus dem Kreis der anerkannten Naturschutzverbände auf Vorschlag des Büros der anerkannten Naturschutzverbände GbR, zwei Vertreter der Jägerschaft; davon einen Vertreter auf Vorschlag des Ökologischen Jagdvereines Brandenburg-Berlin e. V. und einen Vertreter auf Vorschlag des Landesjagdverbandes Brandenburg e. V. sowie bis zu zwei zusätzliche Personen im Einzelfall auf Vorschlag der obersten Forstbehörde.
Vertretung Der Forstausschuss wählt aus seiner Mitte eine vorsitzende Person sowie eine Stellvertretung. Der Forstausschuss wird durch die vorsitzende Person, bei deren Verhinderung durch die Stellvertretung, vertreten.
Sitzungstagegeld Zur Abgeltung des durch die Teilnahme an den Sitzungen des Forstausschusses entstandenen Aufwands wird ein Sitzungstagegeld bis zur Höhe des Satzes gewährt, der Landesbeamten nach den Vorschriften über die Reisekostenvergütung als Tagegeld zusteht. Die Vorschriften, nach denen bei Reisen, die an demselben Kalendertag angetreten oder beendet werden, sich das Tagegeld vermindert oder ein Tagegeld nicht gewährt wird, gelten entsprechend.
Fahrtkostenentschädigung Die Fahrkosten für die zur Sitzung notwendigen Reisen vom Wohnort oder Dienstort zum Ort der Sitzung und zurück werden gemäß den Bestimmungen der §§ 5 und 6 des Bundesreisekostengesetzes erstattet.
Inkrafttreten, Außerkrafttreten Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Forstausschussverordnung vom 13. Januar 2010 (GVBl. II Nr. 3) außer Kraft.
Potsdam, den 4. Juni 2020 Der Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz Axel Vogel nach oben
KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.