Ordnungswidrigkeiten Die nach § 1 zuständigen Behörden sind zuständig für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten.
Subsidiarität Zuständigkeitsregelungen anderer Rechtsvorschriften gehen vor.
Potsdam, den 8. Juni 2021 Die Landesregierung des Landes Brandenburg Der Ministerpräsident Dr. Dietmar Woidke Die Ministerin für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz In Vertretung Anna Heyer-Stuffer Der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Energie Prof. Dr.-Ing. Jörg Steinbach nach oben
KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.