Vertretung bei Klagen Im Rahmen der Übertragung der Zuständigkeit nach § 1 wird die Zentrale Bezügestelle des Landes Brandenburg ermächtigt, das Ministerium der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz in verwaltungs- und arbeitsgerichtlichen Streitigkeiten zu vertreten. Dies gilt auch für Anträge in einstweiligen Rechtsschutzverfahren.
Übergangsvorschrift Für Anträge auf Berechnung und Zahlung von Reise- und Umzugskosten sowie auf Bewilligung, Berechnung und Zahlung von Trennungsgeld, die vor dem Inkrafttreten dieser Verordnung eingegangen sind und über die noch nicht abschließend entschieden worden ist, verbleibt es bei der Zuständigkeit der bisher zuständigen Stellen. Unfallfürsorgeangelegenheiten sowie Anträge auf Ersatz von Sachschäden einschließlich übergegangener Schadensersatzansprüche gegen Dritte werden von der Zentralen Bezügestelle in dem Stand übernommen, in dem sie sich zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung befinden. Dies gilt auch für die Vertretung in zu diesem Zeitpunkt bereits anhängigen Rechtsstreitigkeiten.
Januar 2016 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Reisekostenzuständigkeitsübertragungsverordnung MdJEV vom 6. März 2015 (GVBl. II Nr. 13) außer Kraft.
Potsdam, den 15. Dezember 2015 Der Minister der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz Dr. Helmuth Markov nach oben
KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.