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Dokumentation Veränderungen der Abmarkungen

Dokumentation Veränderungen der Abmarkungen vom

  1. Februar 2015 Erlass des Ministeriums des Innern und für Kommunales Aktenzeichen: 13 – 571-01 Aus gegebenem Anlass wird die Regelung zur Übernahme von Veränderungen in der Abmarkung von Grenzpunkten in ALKIS ® aufgrund eingereichter Vermessungsschriften konkretisiert. Zurückliegend war aus der Praxis mehrmals darauf hingewiesen worden, dass Fortführungen in ALKIS ® häufig durch nachfolgende Vermessungsergebnisse wieder zurückzunehmen waren. Insbesondere waren dies Fortführungen, die auf Entscheidung der Vermessungsstelle zu nicht mehr vorhanden Abmarkungen basierten, die in einer nächsten Messung jedoch wieder vorgefunden wurden. Diese Zurücknahmen sollten vermieden werden. Die Vorgehensweise in der Übernahme wurde daher auf das Antragsgrundstück beschränkt, da man davon ausgegangen ist, dass falsche Angaben zur Abmarkung hier nicht zu erwarten sind. Im ALKIS-Beirat wurde die Evaluierung dieser Vorgehensweise angeregt. Mit der zwingend anzunehmenden Qualität der Vermessungsschriften nach widerspruchsfreien und richtigen Erklärungen durch die Vermessungsstelle in den Vermessungsschriften, sind künftig wieder alle Erklärungen des Vermessungsrisses zu den dokumentierten Grenzpunkten gemäß Nummer 13 VVLiegVerm in ALKIS ® zu übernehmen. Im Vermessungsriss sind folgende Aussagen zur Dokumentation eines Grenzpunktes/einer Abmarkung zulässig: Die Abmarkung wurde vorgefunden und wird entsprechend VVLiegVerm (Anlage 12, Anhang 2) im Vermessungsriss dargestellt. In der NAS -Datei bekommt der Punkt die nach ALKIS ®- Richtlinie für diese Abmarkung vorgesehene Kennung und Wert. Die Abmarkung wurde nicht vorgefunden, die Sicherung wurde an der richtigen Stelle vorgefunden. Im Vermessungsriss wird der Punkt mit der vorgefundenen tiefstehenden Sicherung dargestellt und die fehlende Abmarkung sowie die vorgefundene Sicherung der Abmarkung dokumentiert. Der Punkt erhält in der NAS-Datei das Attribut ABM 9500 (G), BZA
  2. Die Abmarkung wurde gesucht abernicht vorgefunden, auch die Sicherung der Abmarkung ist nicht aufgefunden worden. Im Vermessungsriss wird der Punkte offen gezeichnet und der Vermerk „Abmarkung fehlt - Abm. f.“ gegeben. Der nicht vermarkte Punkt erhält in der NAS-Datei das Attribut ABM 9500 (G), BZA
  3. Der Grenzpunkt wurde abgesteckt aber örtlich nicht untersucht. Im Vermessungsriss wird der Punkt offen mit dem Vermerk „nicht untersucht - n.u.“ gezeichnet. Die in ALKIS ® geführten Informationen zur Abmarkung bleiben unverändert. Der Grenzpunkt wurde berechnet aber örtlich nicht untersucht. Im Vermessungsriss wird der Punkt offen mit dem Vermerk „nicht untersucht - n.u.“ gezeichnet. In der Vermessungsriss-Liste ist eine Bemerkung gemäß Legende zur Anlage 12 VVLiegVerm einzutragen. Handelt es sich bei dem Punkt um einen zwingend wiederherzustellenden Grenzpunkt, so ist im Riss zusätzlich der Grund ( z. B. Schuttberg) für die unterlassene Untersuchung anzugeben. Die in ALKIS ® geführten Informationen zur Abmarkung bleiben unverändert. Sollten wiederholt Rücknahmen von Erklärungen zur Abmarkung erforderlich werden, so ist dies der Aufsicht der Vermessungsstelle mitzuteilen. nach oben

🔗 Zur amtlichen Quelle

KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.