Außerkrafttreten von Verwaltungsvorschriften aus den Bereichen des Immissionsschutzes und der Abfallwirtschaft vom
- November 2025 ( ABl./25, [Nr. 49] , S.755) Mit Wirkung zum
- November 2025 werden die nachfolgend aufgeführten Verwaltungsvorschriften und Bekanntmachungen aus den Bereichen des Immissionsschutzes und der Abfallwirtschaft nicht mehr benötigt und daher außer Kraft gesetzt: 1 Immissionsschutz Erlass zu Rechtsänderungen im Zulassungsrecht für Windkraftanlagen (Anlage 1; Anlage 2) vom
- Juni 2005 (im Amtsblatt nicht veröffentlicht) Bekanntgabe von Sachverständigen für die Durchführung sicherheitstechnischer Prüfungen vom
- November 2009 ( ABl. S. 2490) Erlass zur Anwendung des Handlungsrahmens zur Beurteilung von Waldökosystemen im Umfeld von Tierhaltungsanlagen im Zusammenhang mit immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren vom
- Januar 2004 (im Amtsblatt nicht veröffentlicht) Hinweise zur Bekanntgabe von Messstellen und Sachverständigen im gesetzlich geregelten Umweltbereich vom
- November 2010 (im Amtsblatt nicht veröffentlicht) Genehmigungsverfahren für Windkraftanlagen nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts v. 30.6.2004 - 4 C 9.03 hier: Widerspruchszuständigkeit für Entscheidungen der unteren Bauaufsichtsbehörden vom
- Mai 2005 (im Amtsblatt nicht veröffentlicht) 2 Abfallwirtschaft Erlass zu den Anforderungen an die stoffliche Verwertung von mineralischen Abfällen vom
- April 1997 (ABl. S. 359) Erlass zu den Anforderungen an die stoffliche Verwertung von mineralischen Abfällen vom
- Mai 2000 (ABl. S. 310) Erlass 6/7/01 über die Zulassung von Ausnahmen gemäß § 27 Abs. 2 KrW-/AbfG beim Einsatz von mineralischen Abfällen mit Schadstoffgehalten > Z 2 für bautechnische Maßnahmen vom
- Oktober 2001 (Daten und Informationen zur Abfallwirtschaft 2000 Seite 211; MLUR , Potsdam, 11/2002; im Amtsblatt nicht veröffentlicht) Erlass 6/5/02 zur Regelung der Bestimmung von Kohlenwasserstoffen und extrahierbaren lipophilen Stoffen in Abfällen, Böden, Altlasten, Eluaten und Sickerwasser im Land Brandenburg vom
- August 2002 (Daten und Informationen zur Abfallwirtschaft 2000 Seite 218; MLUR, Potsdam, 11/2002; im Amtsblatt nicht veröffentlicht) Runderlass 6/5/03 zur Entsorgung von Elektroaltgeräten/freiwillige Rücknahme vom
- März 2003 (Daten und Informationen zur Abfallwirtschaft 2001 Seite 143; MLUR, Potsdam, 10/2003; im Amtsblatt nicht veröffentlicht) Runderlass 6/5/04 zum Vollzug der Verordnung ( EG ) Nr. 850/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom
- April 2004 über persistente organische Schadstoffe (POP) und zur Änderung der Richtlinie 79/117/ EWG vom
- Oktober 2004 (ABl. S. 858) Rundschreiben zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom
- April 2005 - „Tongrubenurteil“ - zu den Anforderungen an die ordnungsgemäße Verwertung von mineralischen Abfällen vom
- September 2006 (Technische Regeln der LAGA Teil I und Teil II 1.2 [überarbeitete Fassung]; im Amtsblatt nicht veröffentlicht) Anschreiben zur Entsorgung von Abfällen aus Einrichtungen des Gesundheitsdienstes, die mit dem Coronavirus (SARS-CoV-2) kontaminiert sind, vom
- März 2020 (im Amtsblatt nicht veröffentlicht) einschließlich der Anlage „Sammelentsorger für infektiöse Abfälle mit dem Abfallschlüssel 18 01 03* im Land Brandenburg“, Stand: 16.03.2002 (im Amtsblatt nicht veröffentlicht) nach oben
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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.