Auslandszahlungen vom 8. Mai 2001 Kassenanordnungen zu Auslandszahlungen wurden bisher verfahrensbedingt in unterschiedlicher Form erstellt. Die landesweite Anwendung des HKR-Verfahrens Profiskal gestattet die Vereinfachung und Vereinheitlichung der Verfahrensweise. Ich bitte daher, diese Kassenanordnungen künftig wie folgt der Landeshauptkasse zuzuarbeiten: Zahlungen in DM oder Euro (außer Targetzahlungen) Es ist im HKR-Verfahren Profiskal eine förmliche Auszahlungsanordnung mit der Zahlungsart „N“ zu erstellen. Im Feld „Begründung“ sind anzugeben: S.W.I.F.T.-Code der Empfängerbank Name des Kreditinstitutes des Empfängers (keine Abkürzung) Anschrift der Empfängerbank (mindestens Stadt und Land) BLZ (sofern bekannt) Konto-Nummer Entgeltregelung (Gebühren zu Lasten Auftraggeber oder Begünstigter) Angabe, ob Überweisung telegrafisch erfolgen soll Zur Unterstützung der LHK bei der Erstellung der Auslandszahlungsaufträge bitte ich, der Auszahlungsanordnung unbedingt eine Rechnungskopie ( ggf. andere begründende Unterlagen, aus denen die Bankverbindung des Zahlungsempfängers hervorgeht) beizufügen. Die Buchung des DM-Betrages (Euro-Betrages) durch die Kasse erfolgt am Tag der Einreichung des Auftrages zur Bank. Targetzahlungen (Zahlung in Euro innerhalb Euro-Land, sofern beim Zahlungspartner ein Anschluss an das Targetsystem besteht) Es ist im HKR-Verfahren eine förmliche Auszahlungsanordnung mit der Zahlungsart „N“ zu erstellen. Im Feld „Begründung“ ist auf „Targetzahlung“ hinzuweisen. Alle weiteren Eintragungen im Begründungsfeld sind analog den oben genannten „Zahlungen in DM oder Euro“ vorzunehmen. Die Rechnungskopie (ggf. andere begründende Unterlagen, aus denen die Bankverbindung des Zahlungsempfängers hervorgeht) ist der Auszahlungsanordnung beizufügen. Die Buchung des Euro-Betrages durch die Kasse erfolgt am Tag der Einreichung des Auftrages zur Bank. Zahlung in Fremdwährung Es ist im HKR-Verfahren Profiskal je Überweisung eine gesonderte allgemeine Auszahlungsanordnung (Betrag 0,00 DM/ab 2002 Euro) mit der Zahlungsart „N“ zu erstellen. In diesem Fall handelt es sich nicht um eine allgemeine Anordnung im Sinne der Nr. 22 VV zu § 70 LHO . Es wird ausschließlich der Verfahrensschritt „Allgemeine Anordnung“ genutzt. Damit wird gewährleistet, dass die Auszahlungsanordnung im Verfahren Profiskal erstellt werden kann. Im Feld „gültig bis“ ist anzugeben: Fälligkeit der Zahlung Unter dem Feld „Empfangsberechtigte(r)“ sind bei „PLZ/Ort“ anzugeben: PLZ, Ort und Land des Empfängers Im Feld „Begründung“ sind anzugeben: Währung Betrag S.W.I.F.T.-Code der Empfängerbank Name des Kreditinstitutes des Empfängers (keine Abkürzung) Anschrift der Empfängerbank (mindestens Stadt und Land) BLZ (sofern bekannt) Konto-Nummer Entgeltregelung (Gebühren zu Lasten Auftraggeber oder Begünstigter) Angabe, ob Überweisung telegrafisch erfolgen soll Die Rechnungskopie (ggf. andere begründende Unterlagen, aus denen die Bankverbindung des Zahlungsempfängers hervorgeht) ist der allgemeinen Auszahlungsanordnung beizufügen. Die Buchung auf das Kassenzeichen der allgemeinen Auszahlungsanordnung erfolgt am Tag der Belastung des DM-Betrages (Euro-Betrages) im Kontoauszug. Die Höhe des Auszahlungsbetrages in DM (Euro) ist für die bewirtschaftenden Stellen aus der Ist-Rückmeldung ersichtlich. Orderschecks in das Ausland Die Verfahrensweise entspricht der für Überweisungen in DM (Euro) bzw. in Fremdwährung wie oben beschrieben. Auf der Auszahlungsanordnung ist im Begründungsfeld deutlich sichtbar „Orderscheck“ zu vermerken. Ich bitte, die bewirtschaftenden Stellen Ihres Hauses und Ihren nachgeordneten Bereich zu unterrichten. nach oben
KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.