Baupreisindexzahl für 2016 vom
- Mai 2016 ( ABl./16, [Nr. 23] , S.623) geändert durch Bekanntmachung des MIL vom
- Juli 2016 ( ABl./16, [Nr. 32] , S.834) Auf Grund des § 3 Absatz 1 Satz 6 der Brandenburgischen Baugebührenordnung vom
- August 2009 ( GVBl. II S. 562), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom
- August 2015 (GVBl. II Nr. 37) geändert worden ist, macht das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung als oberste Bauaufsichtsbehörde bekannt: Die Baupreisindexzahl nach § 3 Absatz 1 Satz 3 der Brandenburgischen Baugebührenordnung, mit der die anrechenbaren Bauwerte der Anlage 2 zu vervielfältigen sind, beträgt 1,
- Die sich daraus ergebenden fortgeschriebenen anrechenbaren Bauwerte werden in der nachstehenden Tabelle veröffentlicht. Tabelle der anrechenbaren Bauwerte je Kubikmeter Brutto-Rauminhalt gültig ab
- Juni 2016 Nr. Gebäudeart anrechenbareBauwertein Euro/ m³ 1 Wohngebäude 124 2 Wochenendhäuser 108 3 Büro- und Verwaltungsgebäude, Banken und Arztpraxen 166 4 Schulen 157 5 Kindertageseinrichtungen 141 6 Hotels, Pensionen, Heime, Sanatorien bis 60 Betten, Gaststätten, Kantinen 141 7 Hotels, Heime, Sanatorien über 60 Betten 164 8 Krankenhäuser 184 9 Versammlungsstätten, wie Mehrzweckhallen, soweit nicht nach den Nummern 11 und 12, Theater, Kinos 141 10 Hallenbäder 152 11 eingeschossige, hallenartige Gebäude, wie Verkaufsstätten, Fabrik-, Werkstatt- und Lagergebäude in einfachen Rahmen- oder Stiel-Riegel-Konstruktionen sowie einfache Sporthallen und landwirtschaftliche Betriebsgebäude, soweit nicht nach Nummer 19 11.1 bis 5 000 m³ Brutto-Rauminhalt Bauart schwer 1 und mit nicht geringen Einbauten 2 69 Bauart schwer 1 60 sonstige Bauart 52 11.2 der 5 000 m³ übersteigende Brutto-Rauminhalt bis 20 000 m³ Bauart schwer 1 und mit nicht geringen Einbauten 2 60 Bauart schwer 1 52 sonstige Bauart 43 11.3 der 20 000 m³ übersteigende Brutto-Rauminhalt bis 50 000 m³ Bauart schwer 1 und mit nicht geringen Einbauten 2 52 Bauart schwer 1 43 sonstige Bauart 33 11.4 der 50 000 m³ übersteigende Brutto-Rauminhalt Bauart schwer 1 und mit nicht geringen Einbauten 2 43 Bauart schwer 1 33 sonstige Bauart 24 12 andere eingeschossige Verkaufsstätten, Sportstätten 93 13 andere eingeschossige Fabrik-, Werkstatt- und Lagergebäude 83 14 mehrgeschossige Verkaufsstätten 126 15 mehrgeschossige Fabrik-, Werkstatt- und Lagergebäude 109 16 eingeschossige Garagen, ausgenommen offene Kleingaragen 91 17 mehrgeschossige Mittel- und Großgaragen 109 18 Tiefgaragen 168 19 Schuppen, Kaltställe, Nebengebäude für Abstellräume, offene Feldscheunen, offene Kleingaragen sowie ähnliche Gebäude 44 20 Gewächshäuser 20.1 bis 1 500 m³ Brutto-Rauminhalt 33 20.2 der 1 500 m³ übersteigende Brutto-Rauminhalt 19 Zuschlag für Hallenbereiche 49 Euro/ m² . 1 Gebäude mit Tragwerken, die überwiegend in Massivbauart oder schwerem Stahlbau errichtet werden 2 Einbauten, wie Maschinenfundamente, Emporen, tragende Wände, Kranbahnen nach oben
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