Baupreisindexzahl 2018 vom
- April 2018 ( ABl./18, [Nr. 19] , S.419) Auf Grund des § 3 Absatz 1 Satz 6 der Brandenburgischen Baugebührenordnung vom
- August 2009 ( GVBl. II S. 562), die zuletzt durch die Verordnung vom
- Oktober 2016 (GVBl. II Nr. 53) geändert worden ist, macht das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung als oberste Bauaufsichtsbehörde bekannt: Die Baupreisindexzahl nach § 3 Absatz 1 Satz 3 der Brandenburgischen Baugebührenordnung, mit der die anrechenbaren Bauwerte der Anlage 2 zu vervielfältigen sind, beträgt 1,
- Die sich daraus ergebenden fortgeschriebenen anrechenbaren Bauwerte werden in der nachstehenden Tabelle veröffentlicht. Tabelle der anrechenbaren Bauwerte je Kubikmeter Brutto-Rauminhalt gültig ab
- Juni 2018 Nr. Gebäudeart anrechenbare Bauwerte in Euro/ m³ 1 Wohngebäude 129 2 Wochenendhäuser 113 3 Büro- und Verwaltungsgebäude, Banken und Arztpraxen 174 4 Schulen 165 5 Kindertageseinrichtungen 148 6 Hotels, Pensionen, Heime, Sanatorien bis 60 Betten, Gaststätten, Kantinen 148 7 Hotels, Heime, Sanatorien über 60 Betten 172 8 Krankenhäuser 192 9 Versammlungsstätten, wie Mehrzweckhallen, soweit nicht nach den Nummern 11 und 12, Theater, Kinos 148 10 Hallenbäder 159 11 eingeschossige, hallenartige Gebäude, wie Verkaufsstätten, Fabrik-, Werkstatt- und Lagergebäude in einfachen Rahmen- oder Stiel-Riegel-Konstruktionen sowie einfache Sporthallen und landwirtschaftliche Betriebsgebäude, soweit nicht nach Nummer 19 11.1 bis 5 000 m³ Brutto-Rauminhalt Bauart schwer 1 und mit nicht geringen Einbauten 2 72 Bauart schwer 1 63 sonstige Bauart 54 11.2 der 5 000 m³ übersteigende Brutto-Rauminhalt bis 20 000 m³ Bauart schwer 1 und mit nicht geringen Einbauten 2 63 Bauart schwer 1 54 sonstige Bauart 45 11.3 der 20 000 m³ übersteigende Brutto-Rauminhalt bis 50 000 m³ Bauart schwer 1 und mit nicht geringen Einbauten 2 54 Bauart schwer 1 45 sonstige Bauart 34 11.4 der 50 000 m³ übersteigende Brutto-Rauminhalt Bauart schwer 1 und mit nicht geringen Einbauten 2 45 Bauart schwer 1 34 sonstige Bauart 25 12 andere eingeschossige Verkaufsstätten, Sportstätten 97 13 andere eingeschossige Fabrik-, Werkstatt- und Lagergebäude 87 14 mehrgeschossige Verkaufsstätten 132 15 mehrgeschossige Fabrik-, Werkstatt- und Lagergebäude 115 16 eingeschossige Garagen, ausgenommen offene Kleingaragen 95 17 mehrgeschossige Mittel- und Großgaragen 115 18 Tiefgaragen 176 19 Schuppen, Kaltställe, Nebengebäude für Abstellräume, offene Feldscheunen, offene Kleingaragen sowie ähnliche Gebäude 46 20 Gewächshäuser 20.1 bis 1 500 m³ Brutto-Rauminhalt 34 20.2 der 1 500 m³ übersteigende Brutto-Rauminhalt 19 Zuschlag für Hallenbereiche mit Kranbahnen 52 €/ m² . 1 Gebäude mit Tragwerken, die überwiegend in Massivbauart oder schwerem Stahlbau errichtet werden 2 Einbauten, wie Maschinenfundamente, Emporen, tragende Wände, Kranbahnen nach oben
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