Baupreisindexzahl für 2021 vom
- Mai 2021 ( ABl./21, [Nr. 21] , S.491) Auf Grund des § 3 Absatz 1 Satz 6 der Brandenburgischen Baugebührenordnung vom
- August 2009 ( GVBl. II S. 562), die zuletzt durch die Verordnung vom
- Mai 2021 (GVBl. II Nr. 50) geändert worden ist, macht das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung als oberste Bauaufsichtsbehörde bekannt:
- Die Baupreisindexzahl nach § 3 Absatz 1 Satz 3 der Brandenburgischen Baugebührenordnung, mit der die anrechenbaren Bauwerte der Anlage 2 zu vervielfältigen sind, beträgt 1,
- Die sich daraus ergebenden fortgeschriebenen anrechenbaren Bauwerte werden in der nachstehenden Tabelle veröffentlicht. Tabelle der anrechenbaren Bauwerte je Kubikmeter Brutto-Rauminhalt gültig ab
- Juni 2021 Nr. Gebäudeart anrechenbare Bauwerte in Euro/m³ 2021 1 Wohngebäude 139 2 Wochenendhäuser 122 3 Büro- und Verwaltungsgebäude, Banken und Arztpraxen 188 4 Schulen 178 5 Kindertageseinrichtungen 160 6 Hotels, Pensionen, Wohnheime, Gebäude gemäß § 2 Absatz 4 Nummer 9 BbgBO, Sanatorien bis jeweils 60 Betten, Gaststätten, Kantinen 160 7 Hotels, Wohnheime, Gebäude gemäß § 2 Absatz 4 Nummer 9 BbgBO, Sanatorien über 60 Betten 186 8 Krankenhäuser 208 9 Versammlungsstätten, wie Mehrzweckhallen, soweit nicht nach den Nummern 11 und 12, Theater, Kinos 160 10 Hallenbäder 172 11 eingeschossige, hallenartige Gebäude, wie Verkaufsstätten, Fabrik-, Werkstatt- und Lagergebäude in einfachen Rahmen- oder Stiel-Riegel-Konstruktionen sowie einfache Sporthallen und landwirtschaftliche Betriebsgebäude, soweit nicht nach Nummer 19 11.1 bis 5 000 m³ Brutto-Rauminhalt Bauart schwer 1 und mit nicht geringen Einbauten 2 78 Bauart schwer 1 69 sonstige Bauart 58 11.2 der 5 000 m³ übersteigende Brutto-Rauminhalt bis 20 000 m³ Bauart schwer 1 ; und mit nicht geringen Einbauten 2 69 Bauart schwer 1 58 sonstige Bauart 48 11.3 der 20 000 m³ übersteigende Brutto-Rauminhalt bis 50 000 m³ Bauart schwer 1 und mit nicht geringen Einbauten 2 58 Bauart schwer 1 48 sonstige Bauart 38 11.4 der 50 000 m³ übersteigende Brutto-Rauminhalt Bauart schwer 1 und mit nicht geringen Einbauten 2 48 Bauart schwer 1 38 sonstige Bauart 27 12 andere eingeschossige Verkaufsstätten, Sportstätten 105 13 andere eingeschossige Fabrik-, Werkstatt- und Lagergebäude 94 14 mehrgeschossige Verkaufsstätten 143 15 mehrgeschossige Fabrik-, Werkstatt- und Lagergebäude 123 16 eingeschossige Garagen, ausgenommen offene Kleingaragen 103 17 mehrgeschossige Mittel- und Großgaragen 123 18 Tiefgaragen 191 19 Schuppen, Kaltställe, Nebengebäude für Abstellräume, offene Feldscheunen, offene Kleingaragen sowie ähnliche Gebäude 49 20 Gewächshäuser 20.1 bis 1 500 m 3 Brutto-Rauminhalt 38 20.2 der 1 500 m 3 übersteigende Brutto-Rauminhalt 21 Zuschlag für Hallenbereiche mit Kranbahnen 56 €/m². 1 Gebäude mit Tragwerken, die überwiegend in Massivbauart oder schwerem Stahlbau errichtet werden 2 Einbauten, wie Maschinenfundamente, Emporen, tragende Wände, Kranbahnen nach oben
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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.