Baupreisindexzahl für 2022 vom
- April 2022 ( ABl./22, [Nr. 19] , S.505) Auf Grund des § 3 Absatz 1 Satz 6 der Brandenburgischen Baugebührenordnung vom
- August 2009 ( GVBl. II S. 562), die zuletzt durch die Verordnung vom
- Mai 2021 (GVBl. II Nr. 50) geändert worden ist, macht das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung als oberste Bauaufsichtsbehörde bekannt: Die Baupreisindexzahl nach § 3 Absatz 1 Satz 3 der Brandenburgischen Baugebührenordnung, mit der die anrechenbaren Bauwerte der Anlage 2 zu vervielfältigen sind, beträgt 1,
- Die sich daraus ergebenden fortgeschriebenen anrechenbaren Bauwerte werden in der nachstehenden Tabelle veröffentlicht. Tabelle der anrechenbaren Bauwerte je Kubikmeter Brutto-Rauminhalt gültig ab
- Juni 2022 Nr. Gebäudeart anrechenbare Bauwerte in Euro/m³ 2022 1 Wohngebäude 150 2 Wochenendhäuser 132 3 Büro- und Verwaltungsgebäude, Banken und Arztpraxen 203 4 Schulen 192 5 Kindertageseinrichtungen 172 6 Hotels, Pensionen, Wohnheime, Gebäude gemäß § 2 Absatz 4 Nummer 9 BbgBO, Sanatorien bis jeweils 60 Betten, Gaststätten, Kantinen 172 7 Hotels, Wohnheime, Gebäude gemäß § 2 Absatz 4 Nummer 9 BbgBO, Sanatorien über 60 Betten 201 8 Krankenhäuser 224 9 Versammlungsstätten, wie Mehrzweckhallen, soweit nicht nach den Nummern 11 und 12, Theater, Kinos 172 10 Hallenbäder 186 11 eingeschossige, hallenartige Gebäude, wie Verkaufsstätten, Fabrik-, Werkstatt- und Lagergebäude in einfachen Rahmen- oder Stiel-Riegel-Konstruktionen sowie einfache Sporthallen und landwirtschaftliche Betriebsgebäude, soweit nicht nach Nummer 19 11.1 bis 5 000 m³ Brutto-Rauminhalt Bauart schwer 1) und mit nicht geringen Einbauten 2) 84 Bauart schwer 1) 74 sonstige Bauart 63 11.2 der 5 000 m³ übersteigende Brutto-Rauminhalt bis 20 000 m³ Bauart schwer 1) und mit nicht geringen Einbauten 2) 74 Bauart schwer 1) 63 sonstige Bauart 52 11.3 der 20 000 m³ übersteigende Brutto-Rauminhalt bis 50 000 m³ Bauart schwer 1) und mit nicht geringen Einbauten 2) 63 Bauart schwer 1) 52 sonstige Bauart 41 11.4 der 50 000 m³ übersteigende Brutto-Rauminhalt Bauart schwer 1) und mit nicht geringen Einbauten 2) 52 Bauart schwer 1) 41 sonstige Bauart 30 12 andere eingeschossige Verkaufsstätten, Sportstätten 113 13 andere eingeschossige Fabrik-, Werkstatt- und Lagergebäude 101 14 mehrgeschossige Verkaufsstätten 154 15 mehrgeschossige Fabrik-, Werkstatt- und Lagergebäude 133 16 eingeschossige Garagen, ausgenommen offene Kleingaragen 111 17 mehrgeschossige Mittel- und Großgaragen 133 18 Tiefgaragen 206 19 Schuppen, Kaltställe, Nebengebäude für Abstellräume, offene Feldscheunen, offene Kleingaragen sowie ähnliche Gebäude 53 20 Gewächshäuser 20.1 bis 1 500 m 3 Brutto-Rauminhalt 41 20.2 der 1 500 m 3 übersteigende Brutto-Rauminhalt 22 Zuschlag für Hallenbereiche mit Kranbahnen 60 €/m². 1) Gebäude mit Tragwerken, die überwiegend in Massivbauart oder schwerem Stahlbau errichtet werden 2) Einbauten, wie Maschinenfundamente, Emporen, tragende Wände, Kranbahnen nach oben
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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.