Baupreisindexzahl für 2023 vom
- April 2023 ( ABl./23, [Nr. 16] , S.399) Auf Grund des § 3 Absatz 1 Satz 6 der Brandenburgischen Baugebührenordnung vom
- August 2009 ( GVBl. II S. 562), die zuletzt durch die Verordnung vom
- Mai 2021 (GVBl. II Nr. 50) geändert worden ist, macht das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung als oberste Bauaufsichtsbehörde bekannt: Die Baupreisindexzahl nach § 3 Absatz 1 Satz 3 der Brandenburgischen Baugebührenordnung, mit der die anrechenbaren Bauwerte der Anlage 2 zu vervielfältigen sind, beträgt 1,
- Die sich daraus ergebenden fortgeschriebenen anrechenbaren Bauwerte werden in der nachstehenden Tabelle veröffentlicht. Tabelle der anrechenbaren Bauwerte je Kubikmeter Brutto-Rauminhalt gültig ab
- Juni 2023 Nr. Gebäudeart Anrechenbare Bauwerte in Euro/m³ 2023 1 Wohngebäude 173 2 Wochenendhäuser 151 3 Büro- und Verwaltungsgebäude, Banken und Arztpraxen 233 4 Schulen 221 5 Kindertageseinrichtungen 198 6 Hotels, Pensionen, Wohnheime, Gebäude gemäß § 2 Absatz 4 Nummer 9 BbgBO, Sanatorien bis jeweils 60 Betten, Gaststätten, Kantinen 198 7 Hotels, Wohnheime, Gebäude gemäß § 2 Absatz 4 Nummer 9 BbgBO, Sanatorien über 60 Betten 231 8 Krankenhäuser 258 9 Versammlungsstätten, wie Mehrzweckhallen, soweit nicht nach den Nummern 11 und 12, Theater, Kinos 198 10 Hallenbäder 214 11 eingeschossige, hallenartige Gebäude, wie Verkaufsstätten, Fabrik-, Werkstatt- und Lagergebäude in einfachen Rahmen- oder Stiel-Riegel-Konstruktionen sowie einfache Sporthallen und landwirtschaftliche Betriebsgebäude, soweit nicht nach Nummer 19 11.1 bis 5 000 m³ Brutto-Rauminhalt Bauart schwer 1) und mit nicht geringen Einbauten 2) 96 Bauart schwer 1) 85 sonstige Bauart 72 11.2 der 5 000 m³ übersteigende Brutto-Rauminhalt bis 20 000 m³ Bauart schwer 1) und mit nicht geringen Einbauten 2) 85 Bauart schwer 1) 72 sonstige Bauart 59 11.3 der 20 000 m³ übersteigende Brutto-Rauminhalt bis 50 000 m³ Bauart schwer 1) und mit nicht geringen Einbauten 2) 72 Bauart schwer 1) 59 sonstige Bauart 47 11.4 der 50 000 m³ übersteigende Brutto-Rauminhalt Bauart schwer 1) und mit nicht geringen Einbauten 2) 59 Bauart schwer 1) 47 sonstige Bauart 34 12 andere eingeschossige Verkaufsstätten, Sportstätten 130 13 andere eingeschossige Fabrik-, Werkstatt- und Lagergebäude 116 14 mehrgeschossige Verkaufsstätten 177 15 mehrgeschossige Fabrik-, Werkstatt- und Lagergebäude 153 16 eingeschossige Garagen, ausgenommen offene Kleingaragen 127 17 mehrgeschossige Mittel- und Großgaragen 153 18 Tiefgaragen 236 19 Schuppen, Kaltställe, Nebengebäude für Abstellräume, offene Feldscheunen, offene Kleingaragen sowie ähnliche Gebäude 61 20 Gewächshäuser 20.1 bis 1 500 m 3 Brutto-Rauminhalt 47 20.2 der 1 500 m 3 übersteigende Brutto-Rauminhalt 25 - Zuschlag für Hallenbereiche mit Kranbahnen 69 €/m². 1) Gebäude mit Tragwerken, die überwiegend in Massivbauart oder schwerem Stahlbau errichtet werden 2) Einbauten, wie Maschinenfundamente, Emporen, tragende Wände, Kranbahnen nach oben
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